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Rechtsprechung
   BFH, 27.02.1975 - V R 139/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2028
BFH, 27.02.1975 - V R 139/70 (https://dejure.org/1975,2028)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1975 - V R 139/70 (https://dejure.org/1975,2028)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1975 - V R 139/70 (https://dejure.org/1975,2028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführung - Vorstandsmitglied - Geschäftsführendes Vorstandsmitglied - Rechtsfähige Familienstiftung - Selbständige Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 556
  • DB 1975, 1348
  • BStBl II 1975, 400
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 25/68

    Steuerpflichtigkeit von an Vorstandsmitgliedern einer Genossenschaft gezahlten …

    Auszug aus BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
    Denn die ständige Rechtsprechung des BFH stellt darauf ab, daß sich die weisungsgebundene Eingliederung in den Organismus der Kapitalgesellschaft aus der rechtlichen Stellung der Vorstandsmitglieder als Organ und gesetzlicher Vertreter der juristischen Person ergebe (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1968 VI R 25/68, BFHE 94, 366, BStBl II 1969, 185, mit Hinweisen).

    Deshalb sind die Vorstandsmitglieder selbst großer Aktiengesellschaften unbeschadet ihrer oftmals sehr weitgehenden Vollmachten und geringen Bindungen in ihrer Entscheidungsfreiheit stets als Arbeitnehmer und damit als unselbständig Tätige beurteilt worden (vgl. das genannte Urteil des BFH VI R 25/68).

  • RFH, 24.01.1934 - VI A 1395/33
    Auszug aus BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
    Der Hinweis des FA auf das Urteil des RFH vom 24. Januar 1934 VI A 1395/33 (RStBl 1934, 504) gehe fehl.

    Schließlich geht der Hinweis des FA auf das RFH-Urteil vom 24. Januar 1934 VI A 1395/33 (RStBl 1934, 504) insofern fehl, als der Sachverhalt in dem dort entschiedenen Fall, wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat, in wesentlichen Punkten anders gelagert war.

  • BFH, 27.07.1972 - V R 136/71

    Mitglieder im Aufsichtsrat einer AG, auch die Arbeitnehmervertreter sind …

    Auszug aus BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
    Denn die Abgrenzung beurteilt sich, wie der erkennende Senat im Urteil vom 27. Juli 1972 V R 136/71 (BFHE 106, 389 [391], BStBl II 1972, 810) entschieden hat, im Umsatzsteuer- und im Einkommensteuerrecht nach den gleichen Grundsätzen.
  • BFH, 30.10.1969 - V R 150/66

    Indizien gegen die Unternehmereigenschaft eines Reisevertreters

    Auszug aus BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
    Da im Streitfall schriftliche Verträge zwischen dem Kläger und der Stiftung nicht abgeschlossen worden sind, ist das Gesamtbild danach zu beurteilen, ob die von dem Kläger ausgeübte Tätigkeit nach dem überwiegenden Erscheinungsbild ihrer äußeren Merkmale nach Umfang und Gewichtigkeit als selbständig oder unselbständig anzusehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1969 V R 150/66, BFHE 98, 302, BStBl II 1970, 474 ff.).
  • BFH, 07.12.1961 - V 139/59 U

    Vorliegen einer beruflichen Unselbständigkeit eines Reisevertreters

    Auszug aus BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
    Bei der Prüfung der Frage der Selbständigkeit in bezug auf die vom Kläger bei der Familienstiftung als Vorstandsmitglied ausgeübte Tätigkeit ist nach der feststehenden Rechtsprechung des BFH von dem Gesamtbild auszugehen, das sich bei Würdigung des Innenverhältnisses zwischen dem Kläger und der Stiftung ergibt (Urteile vom 7. Dezember 1961 V 139/59 U, BFHE 74, 396, BStBl III 1962, 149, und vom 13. Dezember 1962 V 270/60 U, BFHE 76, 460, BStBl III 1963, 167).
  • BFH, 04.10.1956 - V 126/55 U

    Umsatzsteuerpflicht eines auch als nichtvollbeschäftigter Fürsorgearzt tätigen …

    Auszug aus BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
    Daß dem Kläger neben den Bezügen als Vorstandsmitglied der Stiftung noch andere Einnahmen erheblichen Umfangs aus selbständiger Tätigkeit zugeflossen sind, kann für sich allein nicht dazu führen, die Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Stiftung nur als Ausfluß einer im übrigen selbständigen Tätigkeit zu beurteilen, weil sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß die Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Stiftung -- selbst als Nebentätigkeit -- nur unselbständig ausgeübt werden kann (vgl. Urteil des BFH vom 4. Oktober 1956 V 126/55 U, BFHE 64, 65, BStBl III 1957, 24).
  • BFH, 13.12.1962 - V 270/60 U

    Einordnung der Tätigkeit eines Musterungs-Vertragsarztes als unselbständige …

    Auszug aus BFH, 27.02.1975 - V R 139/70
    Bei der Prüfung der Frage der Selbständigkeit in bezug auf die vom Kläger bei der Familienstiftung als Vorstandsmitglied ausgeübte Tätigkeit ist nach der feststehenden Rechtsprechung des BFH von dem Gesamtbild auszugehen, das sich bei Würdigung des Innenverhältnisses zwischen dem Kläger und der Stiftung ergibt (Urteile vom 7. Dezember 1961 V 139/59 U, BFHE 74, 396, BStBl III 1962, 149, und vom 13. Dezember 1962 V 270/60 U, BFHE 76, 460, BStBl III 1963, 167).
  • BFH, 20.04.1988 - X R 40/81

    Arbeitnehmereigenschaft

    b) Zu Recht hat das FG seine Entscheidung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse getroffen (BFH-Urteile vom 27. Februar 1975 V R 139/70, BFHE 114, 556, BStBl II 1975, 400, 401; vom 14. Oktober 1976 V R 137/73, BFHE 120, 301, BStBl II 1977, 50; BFHE 129, 565, BStBl II 1980, 303, 304; BFHE 144, 225, BStBl II 1985, 661, 663;… Lang, a.a.O., S. 22;… Schmidt/Drenseck, a.a.O., Anm. 4e;… Giesberts, a.a.O., Tz. 369 ff.) und dabei nicht auf die von den Parteien gewählten Bezeichnungen und Vertragsformen, sondern auf die tatsächlichen Gegebenheiten abgestellt (§ 3 Abs. 1 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -, jetzt § 38 AO 1977; § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967/1973; BFH-Urteile vom 29. September 1967 VI 158/65, BFHE 90, 289, BStBl II 1968, 84, 86, und in BFHE 129, 565, BStBl II 1980, 303, 304).
  • BFH, 14.10.1976 - V R 137/73

    Keine Unternehmereigenschaft eines als freier Mitarbeiter verpflichteten …

    Diese negative Abgrenzung der Selbständigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Umsatzsteuersenats des BFH sinngleich mit der Begriffsbestimmung des Dienstverhältnisses in § 1 Abs. 2 LStDV (vgl. die Urteile vom 27. Februar 1975 V R 139/70, BFHE 114, 556, BStBl II 1975, 400, und vom 27. Juli 1972 V R 136/71, BFHE 106, 389, 391, BStBl II 1972, 810).

    Für die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs in dem jeweils zur Entscheidung stehenden Einzelfall ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das Gesamtbild maßgebend, das aus der Berücksichtigung der zwischen dem Dienstverpflichteten und dem Dienstberechtigten bestehenden tatsächlichen Verhältnisse (dem aus den äußeren Merkmalen der Tätigkeit des Dienstverpflichteten zu gewinnenden überwiegenden Erscheinungsbild) gewonnen wird (vgl. dazu Urteil V R 139/70 mit Nachweisen).

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 583/90

    Steuerliche Behandlung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit …

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  • FG Nürnberg, 14.12.1993 - II 279/92
    Diese negative Abgrenzung der Selbständigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sinngleich mit der Begriffsbestimmung des Dienstverhältnisses in § 1 Abs. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - LStDV -(vgl. Urteile vom 27.02.1975 V R 139/70, BStBl. II 1975, 400 und vom 14.10.1976 V R 137/73, BStBl. II 1977, 50).
  • BFH, 28.07.1977 - V R 98/76

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Anzeigenvertreter, …

    Erfüllt die Tätigkeit des Steuerpflichtigen gleichzeitig Merkmale der Selbständigkeit und der Unselbständigkeit, ist das Gesamtbild maßgebend (im Anschluss an BFH, 27.02.1975, BStBl. II 75, 400 = DB 75, 1348).
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