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Rechtsprechung
   BFH, 27.08.1975 - II R 40/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1052
BFH, 27.08.1975 - II R 40/73 (https://dejure.org/1975,1052)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1975 - II R 40/73 (https://dejure.org/1975,1052)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1975 - II R 40/73 (https://dejure.org/1975,1052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unbedenklichkeitsbescheinigung - Wirksamkeit - Grundbuchamt - Bezug der Bescheinigung - Abzutrennendes Grundstück - Unzweideutige Bezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 189d; GrEStDV § 9

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 99
  • BStBl II 1976, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 27.08.1975 - II R 40/73
    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 20. Juni 1962 (V ZR 219/60, BGHZ 37, 233, 242, NJW 1962, 1715) entschieden, daß der Klageantrag auf Auflassung als Leistungsklage vor Vermessung eines erst abzutrennenden Teilgrundstücks verfrüht sei, und in diesem Zusammenhang offengelassen, ob die Erklärung der Auflassung eines erst abzutrennenden Teilgrundstücks wirksam erfolgen könne.
  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung …

    Auszug aus BFH, 27.08.1975 - II R 40/73
    Der Bundesgerichtshof hat später (vgl. BGH-Urteil vom 8. November 1968 V ZR 58/65, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen, BGB § 313 Nr. 35, NJW 1969, 131) im Zusammenhang mit der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen ausgeführt: "Handelt es sich um einen noch nicht vermessenen Grundstücksteil, so genügt die Angabe der Grundbuchstelle des (ganzen) Grundstücks nicht, vielmehr muß der zu veräußernde Teil des Grundstücks in der notariellen Urkunde in geeigneter Weise umschrieben werden." Unvermessene Grundstücksteile können also Gegenstand des Rechtsverkehrs und sie betreffender Beurkundungen sein.
  • BFH, 07.05.1968 - II 151/64

    Zur Frage der Anwendung von Billigkeitsmaßnahmen bei Nichteinhaltung der …

    Auszug aus BFH, 27.08.1975 - II R 40/73
    Die Gesetzesanwendung hat infolgedessen von der Fristbestimmung durch den Gesetzgeber auszugehen (Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. auch Urteil des BFH vom 7. Mai 1968 II 151/64, BFHE 93, 14, BStBl II 1968, 663).
  • BFH, 30.07.1980 - II R 19/77

    Begründung von Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Eigentumswohnung - …

    Dementsprechend hat der erkennende Senat für den vergleichbaren Fall des Verkaufs eines noch nicht vermessenen Trenngrundstücks entschieden, daß auch unter solchen Umständen mit Vertragsabschluß Grunderwerbsteuer anfallen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. August 1975 II R 40/73, BFHE 117, 99, 101, BStBl II 1976, 32).
  • BFH, 17.10.1990 - II R 42/88

    Gegenstand des Übereignungsanspruchs bei einem bürgerlich-rechtlich noch zu …

    (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1971 II 11/65, BFHE 103, 6, BStBl II 1971, 751, und vom 27. August 1975 II R 40/73, BFHE 117, 99, BStBl II 1976, 32).
  • BFH, 20.05.1981 - II R 52/79

    Einspruchsentscheidung - Klagegegenstand - Unbedenklichkeitsbescheinigung - …

    Wenn in Hessen für den Fristbeginn gegenüber der früher geltenden Regelung auf den Tag der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Fristbeginn abgestellt wird, so ist aus dieser Rechtsänderung zu folgern, daß damit der Fristbeginn gegenüber der zuvor geltenden Regelung des § 4 Abs. 2 GrEStG 1940 hinausgeschoben werden sollte (vgl. hierzu auch das Urteil des Senates vom 27. August 1975 II R 40/73, BFHE 117, 99, 104, BStBl II 1976, 32).
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