Rechtsprechung
| BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vergütungen - Pauschalentschädigung - Einkommensteuerrechtliche Beurteilung - Grundeigentümer - Erdölgesellschaft - Überlassung von unterirdischen Räumen - Lagerung von Erdöl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 135
- NJW 1976, 1472 (Ls.)
- BStBl II 1976, 535
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BFH, 04.07.1969 - VI R 259/67
Erbbauzinsen - Einmalige Beträge - Einräumung eines Erbbaurechts - …
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Die Erbbauzinsen werden von der Rechtsprechung beim Erbbauverpflichteten grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesehen, auch wenn es sich um einmalige Beträge handelt (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1969 VI R 259/67, BFHE 96, 506, BStBl II 1969, 724). - BFH, 21.02.1967 - VI 263/65
Nießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer eines Grundstücks
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Auch bei ihm verneint aberdie Rechtsprechung den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1967 VI 263/65, BFHE 88, 168, BStBl III 1967, 311). - BFH, 17.10.1968 - IV 84/65
Einkokmmensteuerpflichtigkeit eines einmaligen von einem Landwirt für die …
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Das FA trägt vor, nach dem Urteil des BFH vom 17. Oktober 1968 IV 84/65 (BFHE 94, 369, BStBl II 1969, 180) unterliege auch das einmalige Entgelt, das ein Landwirt für die Einräumung einer zeitlich unbegrenzten Grunddienstbarkeit erhalte, als Betriebseinnahme der Einkommensteuer.
- BFH, 05.10.1973 - VIII R 78/70
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung trotz bürgerlich-rechtlicher Übereignung …
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Entscheidend ist vielmehr ihr wirtschaftlicher Inhalt (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130). - BFH, 12.01.1972 - I R 220/69
Verträge über die Ausbeute von Bodenschätzen als Pachtverträge
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Die Übertragung eines solchen Abbaurechtes zum Zwecke einer der Menge nach nicht festgelegten Ausbeute der betreffenden Bodenschätze erfüllt nach der Rechtsprechung -- auch der Zivilgerichte -- die Kriterien eines Pachtvertrages nach §§ 581 f. BGB (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1972 I R 220/69, BFHE 104, 553, BStBl II 1972, 433, und die dort angeführte Rechtsprechung). - BFH, 30.10.1967 - VI 331/64
Rechtsgültigkeit des § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG (Einkommensteuergesetz) - …
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Unter diesen umfassenderen Begriff des Miet- und Pachtverhältnisses hat die Steuerrechtsprechung auch Dauerrechtsverhältnisse eingeordnet, die zeitlich nicht begrenzt waren (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1967 VI 331/64, BFHE 90, 215, BStBl II 1968, 30, und IV 84/65). - BFH, 24.10.1967 - II B 17/67
Annahme eines ersten Erwerbs im Sinne des § 1 Nr. 3 niedersächsischen GrESWG …
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Schon dieser Umstand muß zur Aussetzung der Vollziehung führen, wenn auch die für die Steuerpflicht dieser Einnahmen sprechenden Gründe nach Auffassung des Senats überwiegen (vgl. BFH-Entscheidung vom 24. Oktober 1967 II B 17/67, BFHE 90, 532, BStBl II 1968, 229). - BFH, 11.10.1963 - VI 251/62 U
Einkommensteuerrechtliche Einordnung von Erbbauzinsen - Einkünfte aus der …
Auszug aus BFH, 11.03.1976 - IV B 62/75
Bedeutsam sei in diesem Zusammenhang die Vergleichbarkeit eines solchen Rechtes mit der Bestellung eines Erbbaurechtes (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1963 VI 251/62 U, BFHE 77, 665, BStBl III 1963, 564).
- FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 527/11
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer …
Rn. 42 a) aa) Der Beschluss vom 11. März 1976 IV B 62/75 (BStBl. 1976, 535) betraf einen Fall, in dem die dortige Antragstellerin (Grundeigentümer) einem Betreiber gestattete, durch Aussolung eines Salzvorkommens behälterlose Hohlräume für die Speicherung von Erdöl anzulegen.Rn. 50 Er wiederholt die Grundsätze der Entscheidung vom 11. März 1976 IV B 62/75 aaO und stellt auch hier für die Annahme eines Veräußerungsgeschäfts entscheidend darauf ab, ob dem Grundeigentümer das ihm an sich zustehende Herrschaftsrecht an den Hohlräumen zumindest wirtschaftlich gesehen als für immer verloren gegangen anzusehen ist.
Rn. 54 bb) Der Sachverhalt des dieser Entscheidung des BFH zugrundeliegenden Falles weicht wie bei der Entscheidung vom 11. März 1976 IV B 62/75 aaO insofern von dem Streitfall ab, als der dortige Grundeigentümer dem Berechtigten eine SAG erst eingeräumt hat, während im Streitfall eine solche schon eingetragen und dem Erwerber "zu Alleineigentum" veräußert und übertragen worden war.
- FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer …
Rn. 40 a) aa) Der Beschluss vom 11. März 1976 IV B 62/75 (BStBl. 1976, 535) betraf einen Fall, in dem die dortige Antragstellerin (Grundeigentümer) einem Betreiber gestattete, durch Aussolung eines Salzvorkommens behälterlose Hohlräume für die Speicherung von Erdöl anzulegen.Rn. 48 Er wiederholt die Grundsätze der Entscheidung vom 11. März 1976 IV B 62/75 aaO und stellt auch hier für die Annahme eines Veräußerungsgeschäfts entscheidend darauf ab, ob dem Grundeigentümer das ihm an sich zustehende Herrschaftsrecht an den Hohlräumen zumindest wirtschaftlich gesehen als für immer verloren gegangen anzusehen ist.
Rn. 52 bb) Der Sachverhalt der dieser Entscheidung des BFH zugrundeliegenden Falles weicht wie bei der Entscheidung vom 11. März 1976 IV B 62/75 aaO insofern von dem Streitfall ab, als der dortige Grundeigentümer dem Berechtigten eine SAG erst eingeräumt hat, während im Streitfall eine solche schon eingetragen und dem Erwerber "endgültig und für immer" veräußert und übertragen worden war.
- BFH, 18.08.1977 - VIII R 7/74
Belastung eines Privatgrundstücks - Dienstbarkeit - Steuerbare Nutzung - …
Diese Fälle des Verlustes des wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern des Privatvermögens hat der BFH stets von der Zurechnung des Entgelts zu den Einkünften i. S. von § 21 bzw. 22 Nr. 3 EStG ausgenommen (so ausdrücklich zur Dienstbarkeit im Urteil VI 120/60 U und im Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535; zum Erbbaurecht Urteil VI 251/62 U; zur Baulast Urteil VIII R 167/71; ebenso z. B. Fitsch in Die Information L 1968 S. 193 ff. und 1969 S. 161 f.;… Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 11. Aufl., Anm. 24 a zu §§ 4, 5 EStG; Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Anm. 29 a zu § 21 EStG "Erbbauzinsen"; Erlaß des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 1970 S 2132 a - 10 - VB 3, BB 1970, 606).Der erkennende Senat sieht die wesentlichen Unterschiede zum Urteil IV 84/65 in folgenden Punkten (vgl. auch die Hinweise im Beschluß IV B 62/75): Im Streitfall ist nicht nur ein Teil des Grundstücks zu einem bestimmten Gebrauchszweck überlassen worden (Übertragung eines Nutzungsrechts i. S. von § 21 EStG); die Stadt war vielmehr berechtigt, durch die Entfernung des Erdreichs und die vollständige und unwiderrufliche Bebauung des Hohlraums das belastete Wirtschaftsgut derartig zu verändern, daß eine Rückübertragung der Herrschaftsgewalt hinsichtlich dieses Grundstücksteils praktisch auf nicht absehbare Zeit als ausgeschlossen angesehen werden muß.
- BFH, 19.04.2021 - VI R 49/18
Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts bei der …
Rn. 24 Bei einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück hat der BFH auch die mehr als 100 m unter der Oberfläche gelegenen, durch Aussolung eines Salzstocks gewonnenen, nicht zugänglichen Hohlräume, die aufgrund einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit einem Mineralölunternehmen ohne zeitliche Begrenzung zur Nutzung als Erdöltiefspeicher überlassen waren, nicht dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet und demgemäß den ideellen, auf die Hohlräume entfallenden Grundstücksanteil nicht als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen, sondern als Privatvermögen angesehen (BFH-Urteil vom 14.10.1982 - IV R 19/79, BFHE 137, 255, BStBl II 1983, 203; BFH-Beschluss vom 11.03.1976 - IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535). - BFH, 24.03.1982 - IV R 96/78
Landwirtschaftlich genutztes Betriebsgrundstück - Verlegung von Ferngasleitung - …
Auch bei einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück hat der Senat die mehr als 100m unter der Oberfläche gelegenen, durch Aussolung eines Salzstocks gewonnenen, nicht zugänglichen Hohlräume, die aufgrund einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit einem Mineralölunternehmen ohne zeitliche Begrenzung zur Nutzung als Erdöltiefspeicher überlassen waren und nur von einem fremden Grundstück aus mittels eines Bohrloches gefüllt und entleert werden konnte, bei summarischer Betrachtung nicht dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet und demgemäß den ideellen, auf die Hohlräume entfallenden Grundstücksanteil nicht als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen, sondern als Privatvermögen angesehen (Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535). - BFH, 14.10.1982 - IV R 19/79
Pauschalentschädigung - Landwirt - Erdölunternehmen - Einkünfte aus Vermietung - …
In dem Aussetzungsbeschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75 (BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535) ist der Senat in einem gleichgelagerten Fall davon ausgegangen, daß Vergütungen, die der obigen Vergütung von 46.252 DM und der daneben gewährten Pauschalentschädigung von 65.677 DM vergleichbar sind, einkommensteuerrechtlich einheitlich zu beurteilen sind, d. h. daß auch die Pauschalentschädigung nicht zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, sondern insgesamt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechnen ist. - BFH, 06.12.1990 - IV R 3/89
Grund und Boden und darin enthaltene bodenschatzführende Schichten können ein …
An dieser Voraussetzung fehlt es jedoch schon deshalb, weil die X-GmbH nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der vertraglichen Kaufvereinbarungen sowohl die steinsalzhaltigen Bodenschichten als auch den Grund und Boden im übrigen ohne Differenzierung ausschließlich in Verfolgung ihrer bereits dargestellten betrieblichen Zwecke erworben hat; ein unterschiedlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang der salzhaltigen Bodenschichten einerseits und des veräußerten Grund und Bodens andererseits im Sinne der dargestellten BFH-Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen in BFHE 115, 335, BStBl II 1975, 510, BFHE 137, 255, BStBl II 1983, 203, sowie Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535, und Urteil vom 24. März 1982 IV R 96/78, BFHE 135, 483, BStBl II 1982, 643) liegt danach nicht vor. - BFH, 26.05.1976 - I R 74/73
Abbauvertrag zur Ausbeutung von Bodenschätzen - Verpachtung des Abbaurechts - …
Der Senat kann hier dahingestellt lassen, ob es unbedenklich ist, den gewerbesteuerrechtlichen Begriff der Pacht stets im zivilrechtlichen Sinne aufzufassen, wie denn beispielsweise im Einkommensteuerrecht anerkannt ist, daß die Begriffe Miete und Pacht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) weiter zu fassen sind als im bürgerlichen Recht (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130; BFH-Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535). - BFH, 22.06.1993 - IX R 72/88 1.Bei der steuerlichen Zuordnung von Einnahmen zu der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es nicht auf die bürgerlich-rechtliche Form und Bezeichnung der von den Beteiligten geschlossenen Verträge an, sondern auf ihren wirtschaftlichen Gehalt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 73, BStBl II 1974, 130 [BFH 05.10.1973 - VIII R 78/70]; Beschluß vom 11. März 1976 IV B 62/75, BFHE 119, 135, BStBl II 1976, 535 [BFH 11.03.1976 - IV B 62/75]).
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