Rechtsprechung
| BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsfrist - Absendung am letzten Tag - Eingeschriebener Eilbrief
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 212
- DB 1976, 1944
- BStBl II 1976, 626
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76
Bedient er sich aber zur Beförderung seines Rechtsmittelschreibens der Post, so muß er die gewöhnliche Laufzeit einer Postsendung je nach deren Art und nach der Entfernung zwischen Aufgabe- und Zustellort kalkulieren (Beschlüsse des BVerfG vom 3. Juni 1975 2 BvR 99/74, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 288; vom 16. Dezember 1975 2 BvR 854/75, Neue Juristische Wochenschrift 1976 Heft 3 S. IV). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76
Bedient er sich aber zur Beförderung seines Rechtsmittelschreibens der Post, so muß er die gewöhnliche Laufzeit einer Postsendung je nach deren Art und nach der Entfernung zwischen Aufgabe- und Zustellort kalkulieren (Beschlüsse des BVerfG vom 3. Juni 1975 2 BvR 99/74, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 288; vom 16. Dezember 1975 2 BvR 854/75, Neue Juristische Wochenschrift 1976 Heft 3 S. IV). - BFH, 17.11.1970 - II R 121/70
Gesetzliche Fristen - Finanzgerichtsbarkeit - Geschäftsreisen - Verschulden - …
Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76
Wählt er die Versendung durch eingeschriebenen Brief, so muß er das hiermit verbundene Risiko tragen, daß derartige Sendungen unter Umständen später zugestellt werden als normale Briefe bzw. nicht eingeschriebene Eilsendungen (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1970 IV R 126/69, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460; vom 17. November 1970 II R 121/70, BFHE 100, 490, BStBl II 1971, 143).
- BFH, 12.03.1970 - IV R 126/69
Vorliegen eines schuldlosen Frsitversäumnisses bei verspäteter Absendung der …
Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76
Wählt er die Versendung durch eingeschriebenen Brief, so muß er das hiermit verbundene Risiko tragen, daß derartige Sendungen unter Umständen später zugestellt werden als normale Briefe bzw. nicht eingeschriebene Eilsendungen (BFH-Beschlüsse vom 12. März 1970 IV R 126/69, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460; vom 17. November 1970 II R 121/70, BFHE 100, 490, BStBl II 1971, 143). - BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67
Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche …
Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76
Eine Fristversäumnis kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19). - BFH, 29.09.1971 - I R 174/70
Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - …
Auszug aus BFH, 29.04.1976 - IV R 17/76
Eine Fristversäumnis kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585; vom 29. September 1971 I R 174/70, BFHE 103, 135, BStBl II 1972, 19).
- BFH, 24.11.1977 - IV R 113/75
Personengesellschaft - Einheitliche Gewinnfeststellung - Finanzgerichtliches …
Bedient er sich dabei zur Beförderung des Rechtsmittel-(begründungs-)schreibens der Post, so muß er zwar die gewöhnliche Laufzeit einer Postsendung je nach ihrer Art und der Entfernung zwischen Aufgabeort und Zustellungsort kalkulieren (BFH-Beschluß vom 29. April 1976 IV R 17/76, BFHE 119, 212, BStBl II 1976, 626); er muß außerdem, wenn er die Versendung durch eingeschriebenen Brief wählt, das hiermit verbundene Risiko tragen, daß derartige Sendungen unter Umständen später zugestellt werden als normale Briefe (BFH-Beschluß IV R 17/76).Deshalb brauchte auch die Klägerin (bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter) nicht damit zu rechnen, daß ein an einem Freitagmittag in Köln aufgegebener Brief nicht bis Montag (zum Zeitpunkt des Dienstschlusses: vgl. BFH-Beschluß IV R 17/76) beim BFH eingeht.
- BFH, 29.07.1986 - IV R 187/85
Einhaltung der Frist durch den Bevollmächtigten zur Begründung der Revision
Das Warten bis zu den letzten Tagen erfordert jedoch, daß die Partei bzw. deren Bevollmächtigter zur Wahrung der Frist alles unternimmt, was vernünftiger- und angemessenerweise zu erwarten ist (BFH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1971 VI R 159/68, BFHE 103, 138, BStBl II 1971, 812, und vom 29. April 1976 IV R 17/76, BFHE 119, 212, BStBl II 1976, 626).Bei Anwendung der in diesem Fall gebotenen Sorgfalt hätte er den Fristverlängerungsantrag, der ohnehin keine Bearbeitung erfordert, entweder einige Tage früher oder zumindest als Eilzustellung bzw. mittels Telegramm absenden müssen (vgl. die BFH-Beschlüsse vom 12. März 1970 IV R 126/69, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460; in BFHE 103, 138, BStBl II 1971, 812, und in BFHE 119, 212, BStBl II 1976, 626, insoweit auch unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juni 1975 2 BvR 99/74, BVerfGE 40, 42, 45) [BVerfG 03.06.1975 - 2 BvR 99/74].
- BFH, 09.01.1990 - VII B 127/89
Widerruf der Lagerbewilligung zur Durchführung erstattungsrechtlich begünstigter …
Gegen Ende der Rechtsmittelfrist hatte das HZA bei Inanspruchnahme der Post eine Beförderungsart zu wählen, die - unter Berücksichtigung des normalen Postlaufs - die Einhaltung der Frist gewährleistete (ständige Rechtsprechung; z. B. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 29. April 1976 IV R 17/76, BFHE 119, 212, 214, BStBl II 1976, 626 …und vom 22. Mai 1985 IV R 242/84, BFH/NV 1985, 46).
- BFH, 29.04.1981 - IV R 128/76
Bewertungsfreiheit - Wirtschaftsgut - Personengesellschaft - Teilwert - Stille …
Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden haben, würde es die Beschreitung des Rechtswegs und des Instanzenzugs in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise erschweren, wollte man dem Prozeßbeteiligten, der einen befristeten Rechtsbehelf einlegt oder einen fristgebundenen bestimmten Schriftsatz einreicht, unter Hinweis auf eine Verzögerung der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Bundespost die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagen (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 2 BvR 854/75, BVerfGE 41, 23, 26; vom 11. Februar 1976 2 BvR 652/75, BVerfGE 41, 323, 326 ff.; vom 4. Mai 1977 2 BvR 616/75, BVerfGE 44, 302, 305 ff., BFH-Entscheidungen vom 29. April 1976 IV R 17/76 , BFHE 119, 212, BStBl II 1976, 626, und vom 26. November 1976 III R 125/74 , BFHE 121, 15, BStBl II 1977, 246). - BFH, 25.11.1986 - VII R 76/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
Eine Fristversäumnis kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Urteil vom 29. April 1976 IV R 17/76, BFHE 119, 212, BStBl II 1976, 626). - BFH, 27.07.1983 - I R 249/82 Ist die betreffende Schrift bei einer auswärtigen Behörde anzubringen und bedient sich der Absender zu ihrer Beförderung der Post, muß er die gewöhnliche Beförderungszeit zwischen Aufgabeort und Empfangsort in seine Überlegungen über die rechtzeitige Anbringung seiner Schrift einbeziehen (vgl. BFH-Beschluß vom 29.4.1976 IV R 17/76).2.
- BFH, 08.07.1982 - V B 27/82 NV: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn der Prozeßbevollmächtigte die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde versäumt, weil er die Beschwerdeschrift erst um 17 Uhr des letzten Tages der Frist mittels eingeschriebenem Eilbrief abgesandt hat (so auch BFH-Beschluß vom 29.4.1976 IV R 17/76).2.
- BFH, 21.05.1982 - III R 124/81 NVS: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eine Fristversäumnis kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn sie durch äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 29.4.1976 IV R 17/76).
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