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Rechtsprechung
   BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,466
BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72 (https://dejure.org/1976,466)
BFH, Entscheidung vom 08.07.1976 - IV R 100/72 (https://dejure.org/1976,466)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 1976 - IV R 100/72 (https://dejure.org/1976,466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ehepaar - Hauptwohnsitz im Ausland - Sitz des Gewerbebetriebes - Kosten einer Zweitwohnung - Betriebsausabe - Wohnung im eigenen Betriebsgebäude - Nutzung der Wohnung - Entnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4 § 12 Nr. 1, 2 § 21 Abs. 2, 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 557
  • NJW 1977, 456 (Ls.)
  • DB 1976, 2285
  • BStBl II 1976, 776
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S

    Überlassung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Einfamilienhaus für private …

    Auszug aus BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72
    Sollte dies zu verneinen sein, so hat das FA die Gewinne der Klägerin zutreffend um jährlich 840 DM erhöht, weil in diesem Falle die Gesellschafter der Klägerin die Nutzung der Räume entnommen haben (§ 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG i. V. m. § 5 EStG) und der Wert dieser Entnahmen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG dem Nutzungswert der Räume entspricht (Urteile des BFH vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183; vom 23. März 1961 IV 381/58, HFR 1961, 198).
  • BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03

    Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz

    Hierzu führt er in seinem Urteil vom 8. Juli 1976 IV R 100/72 (BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776), auf das er im Urteil in BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700 Bezug nimmt, aus, dass der steuerliche Abzug von Aufwendungen für eine Zweitwohnung nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung in Betracht komme, wenn die Wohnung --wie im Streitfall-- für den Steuerpflichtigen lediglich dem Aufenthalt für befristete Zeit außerhalb der beruflichen Tätigkeit und nicht als Mittelpunkt seiner privaten Lebensführung diene.
  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und …

    Kosten für den Unterhalt einer Wohnung gehören - wie Verpflegungsaufwendungen - regelmäßig zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (vgl. BFH-Urteile vom 10. November 1978 VI R 112/75, BFHE 126, 518, BStBl II 1979, 222, und vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776).

    In Übereinstimmung mit diesem Beurteilungsmaßstab hat der erkennende Senat bereits im Urteil IV R 100/72 entschieden, daß die Aufwendungen eines Unternehmers für eine aus mehreren Räumen bestehende vollständige Zweitwohnung am Betriebsort, an dem er sich zu einem erheblichen Teil des Jahres zur Leitung des dortigen Unternehmens aufgehalten hat, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Hotelersatzkosten können die Aufwendungen nicht - auch nicht teilweise - als Betriebsausgaben anerkannt werden (vgl. BFH-Urteil IV R 100/72).

  • BFH, 25.11.1993 - IV R 37/93

    Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten sind nur dann Betriebsausgaben im …

    c) Ausnahmsweise können Aufwendungen für eine Wohnung jedoch in besonderen Fällen betrieblich oder beruflich veranlaßt sein; sie müssen dann ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt worden sein (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776, und vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).
  • BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94

    Die nicht nur vorübergehende Nutzung einer vollständig eingerichteten Wohnung, …

    Ebenso ist unerheblich, ob die Wohnung nach den individuellen Lebensbedürfnissen des Gesellschafter-Geschäftsführers ausgestattet war und ob er dort einen Wohnsitz begründet hatte, der ihm einen erheblichen Teil des Jahres - mit oder ohne Familie - als privater Mittelpunkt und Heim diente (zum Abzug entsprechender Kosten als Betriebsausgaben vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776; vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700; vom 28. Januar 1981 IV R 52/78, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 10.11.1978 - VI R 21/76

    Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einem …

    Auch der Umstand, daß der Kläger durch die Beibehaltung seiner Wohnung am Arbeitsort möglicherweise Hotelkosten erspart hat, macht die Ausgaben für diese Wohnung nicht zu Werbungskosten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776).
  • BFH, 18.03.1997 - X B 74/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung zu welchen …

    Das Finanzgericht (FG) weicht nicht vom BFH-Urteil vom 8. Juli 1976 IV R 100/72 (BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776) ab.

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat das FG für den jetzt beurteilten Fall -- der sich im übrigen wesentlich von dem dem Urteil in BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776 zugrundeliegenden Sachverhalt unterscheidet -- verneint.

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

    Rn. 71 Da die Klägerin nicht nachgewiesen hat, dass das Vorhalten der Wohnung in der W im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit steht, sind die Aufwendungen für die Anmietung der (Zweit-)Wohnung den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen (so auch BFH, Urteil vom 8. Juli 1976 - IV R 100/72, BStBl II 1976, 776).
  • FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 335/02

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines nebenberuflichen Fachbuchautors für einen …

    eines Hotelaufenthalts jedoch in besonderen Fällen betrieblich/beruflich veranlasst sein; diese Räumlichkeiten müssen dann nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt worden sein (BFH-Urteile vom 8. Juli 1976 IV R 100/72, BFHE 119, 557, BStBl II 1976, 776, und vom 30. März 1989 IV R 45/87, BFHE 156, 204, BStBl II 1989, 509).
  • FG München, 29.04.1997 - 12 K 2676/93

    Aufwendungen für über 20jährige Unterbringung am Dienstort als Werbungskosten bei …

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