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Rechtsprechung
   BFH, 17.02.1977 - IV R 169/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1410
BFH, 17.02.1977 - IV R 169/75 (https://dejure.org/1977,1410)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1977 - IV R 169/75 (https://dejure.org/1977,1410)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1977 - IV R 169/75 (https://dejure.org/1977,1410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Revision - Änderung eines Verwaltungsaktes - Gegenstand des Verfahrens - Mangel - Heilung durch Antrag - Wert des Streitgegenstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68, § 115 Abs. 1, § 123 Satz 2, § 127

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 305
  • BStBl II 1977, 352
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.03.1969 - V 171/65

    Revisionsverfahren - Geänderter Steuerbescheid - Gegenstand des Verfahrens - …

    Auszug aus BFH, 17.02.1977 - IV R 169/75
    Wenn aber deshalb ein Antrag nach § 68 FGO nicht mehr mit Erfolg gestellt werden konnte, so konnte der Umstand, daß der Streitwert, wenn der Antrag hätte gestellt werden können, nun die Grenze des § 115 Abs. 1 FGOüberschritten hätte, nicht dazu führen, daß nun die Revision nachträglich zulässig geworden wäre (vgl. zum umgekehrten Fall - keine nachträgliche Unzulässigkeit wegen Absinkens des Streitwerts aufgrund eines Antrags nach § 68 FGO - das Urteil des BFH vom 26. März 1969 V 171/65, BFHE 96, 28, BStBl II 1969, 524).
  • BFH, 11.02.1991 - X R 149/90

    Keine Klageänderung gem. § 68 FGO nach Einlegung einer unzulässigen Revision; zur …

    Ist die Revision unzulässig, so kann nicht mehr mit Erfolg beantragt werden, einen geänderten Bescheid nach § 68, § 123 Satz 2 FGO zum Gegenstand des Verfahrens zu machen (Anschluß an BFH-Beschluß vom 17. Februar 1977 IV R 169/75, BFHE 121, 305, BStBl II 1977, 352).

    Entsprechendes gilt für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (…Senatsbeschluß vom 29. September 1988 X B 166/87, BFH/NV 1989, 380) und für das Revisionsverfahren (BFH-Beschlüsse vom 17. Februar 1977 IV R 169/75, BFHE 121, 305, BStBl II 1977, 352; vom 5. September 1984 IV R 235/83, nicht veröffentlicht;… Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 68 Rdnr. 9).

  • BFH, 28.03.2001 - VII B 302/00

    Zulassung als Steuerberater - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - …

    Gegen die Nichtzulassung der Revision betreffend dieses Urteil wendet sich der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde, die er auf eine Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH vom 17. Februar 1977 IV R 169/75 (BFHE 121, 305, BStBl II 1977, 352) und der sich daran anschließenden ständigen Rechtsprechung des BFH (s. Urteil vom 11. Februar 1991 X R 149/90, BFHE 163, 307, BStBl II 1991, 462) stützt.
  • BFH, 24.05.1994 - IV B 99/93

    Rechtsschutzbedürfnis für die Revision

    Ein Antrag nach § 68 FGO hätte keinen Erfolg, weil die Beschwerde mangels Darlegung von Zulassungsgründen i. S. des § 115 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 FGO unzulässig ist (vgl. BFH-Urteile vom 17. Februar 1977 IV R 169/75, BFHE 121, 305, BStBl II 1977, 352, und vom 11. Februar 1991 X R 149/90, BFHE 163, 307, BStBl II 1991, 462, jeweils zum Antrag nach § 68 FGO bei unzulässiger Revision).
  • BFH, 10.06.1988 - III R 48/87

    Voraussetzungen für die auswärtige Unterbringung eines Kindes

    Denn § 68 FGO enthält keine zeitliche Begrenzung (s. insbesondere das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Juli 1972 I R 167/70, BFHE 106, 576, BStBl II 1972, 958, unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 9/70, BFHE 103, 549, BStBl II 1972, 219 - Abschn. II Nr. 4 b bb der Entscheidungsgründe - vgl. auch den Beschluß des BFH vom 17. Februar 1977 IV R 169/75, BFHE 121, 305, BStBl II 1977, 352).
  • BFH, 05.09.1984 - IV R 235/83
    NV: Eine Aussetzung des Revisionsverfahrens über den ursprünglichen Verwaltungsakt bei fehlendem Antrag nach § 68 FGO wegen Anfechtung eines den ursprünglichen Verwaltungsakt ändernden Bescheids kommt dann nicht in Betracht, wenn die Revision unzulässig ist; denn in diesem Fall kann im Revisionsverfahren der Antrag nach § 68 FGO nicht gestellt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.1972 GrS 1/72 und vom 17.2.1977 IV R 169/75).
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