Rechtsprechung
| BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Geltung des GDL - Nichtbuchführender Landwirt - Betriebseinnahmen aus bestimmten Betriebszweigen - Wirtschaftsjahr - Tatsächlicher Zufluß - Gewinne der Betriebszweige - Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen - Veranlagung mit zu niedrigem Gewinn - Rückwirkung der ...
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Papierfundstellen
- BFHE 121, 476
- BStBl II 1977, 549
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.05.1975 - IV B 8/75
Korrekturposten - Einnahmenüberschußrechnung - Bestandsvergleich - Gewinn - …
Auszug aus BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76
Der Gewinn aus dem Weinbau ist aber auch im Rahmen der GDL-Gewinnermittlung durch eine Art verselbständigter Überschußrechnung zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Mai 1975 IV B 8/75, BFHE 116, 265, BStBl II 1975, 732). - BFH, 17.03.1977 - IV R 116/73
Feststellung - Bekanntgabe - Voraussetzungen für Buchführungspflicht - …
Auszug aus BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76
Das würde zu einer Aushöhlung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals führen, weil es weitgehend im Ermessen des FA läge, ob es sich im Einzelfall auf die Fiktion berufen will oder nicht (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 17. März 1977 IV R 116/73, BFHE 121, 461). - BFH, 26.02.1976 - IV R 175/72
Durchschnittsgewinn - Hinzurechnungsbeträge - Nachhaltige Betriebseinnahmen - …
Auszug aus BFH, 31.03.1977 - IV R 159/76
Davon geht auch die Finanzverwaltung aus (vgl. Abschn. 127 Abs. 4 EStR 1969 f.; vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1976 IV R 175/72, BFHE 118, 562 [566], BStBl II 1976, 532).
- BFH, 29.11.2001 - IV R 13/00
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
d) Mit den Urteilen vom 17. März 1977 IV R 116/73 (BFHE 121, 461, BStBl II 1978, 76) und vom 31. März 1977 IV R 159/76 (BFHE 121, 476, BStBl II 1977, 549) hat der Senat entschieden, dass ein Landwirt mangels entsprechenden Hinweises durch die Finanzbehörden nicht rückwirkend buchführungspflichtig werden kann (so auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 141 AO 1977 Tz. 46, m.w.N.). - FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98
Ermittlung der Einkünfte eines landwirtschaftlichen Betriebes nach …
Dieser Verpflichtung hat die Behörde aber auch dann zu genügen, wenn der Land- und Forstwirt vorsätzlich einen zu niedrigen, unter der Buchführungsgrenze liegenden Gewinn erklärt oder keine Steuererklärung abgegeben hat (Urteil des BFH vom 31. März 1977 IV R 159/76, BStBl II 1977, 549 zur früheren Regelung der Buchführungspflicht in § 161 Abs. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über landwirtschaftliche Buchführung vom 5. Juli 1935, RStBl I 1935, 908).Sie können aber keine Buchführungspflicht begründen und mangels Führung von Büchern auch keine Schätzung nach dem Vermögensvergleich rechtfertigen (BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 159/76, a.a.O.; im Ergebnis ebenso BFH-Urteil vom 17. März 1977 IV R 116/73, BStBl II 1978, 76 ).
- BFH, 17.05.1990 - IV R 21/89
Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse sind bei Land- und Forstwirten mit …
Als zuschlagspflichtiger Betriebsvorgang i.S. des § 13a Abs. 6 Nr. 3 EStG 1974 (= § 13a Abs. 8 Nr. 3 EStG n.F.) war daher die Entschädigung gemäß § 4 Abs. 3 EStG im Wirtschaftsjahr der Vereinnahmung, d.h., hier im Wirtschaftsjahr 1973/74, zu erfassen (BFH-Urteil vom 31. März 1977 IV R 159/76, BFHE 121, 476, BStBl II 1977, 549).
- BFH, 13.09.1990 - IV R 69/90
1. Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse ist als Einnahme im Zuschlagbereich …
- BFH, 23.02.1978 - IV R 166/74
Landwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsübernahme - Personengesellschaft - …
Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen, daß die Feststellung und Bekanntgabe der in § 161 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, c oder e AO bezeichneten Voraussetzungen für die Buchführungspflicht in einem Steuer- oder Feststellungsbescheid für den Beginn der Buchführungspflicht der Land- und Forstwirte ein unabdingbares gesetzliches Tatbestandsmerkmal darstellte, das auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben fingiert werden konnte (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. März 1977 IV R 116/73, BFHE 121, 461, BStBl II 1978, 76, und vom 31. März 1977 IV R 159/76, BFHE 121, 476, BStBl II 1977, 549). - BFH, 03.10.1985 - IV R 16/83
Steuerliche Bewertung von Leistungen aus einer Brandschadens-Versicherung
- BFH, 25.02.1988 - IV R 89/85
Ermittlung eines Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb durch Schätzung
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. März 1977 IV R 116/73, BFHE 121, 461, BStBl II 1978, 76; vom 31. März 1977 IV R 159/76, BFHE 121, 476, BStBl II 1977, 549) war die Feststellung i. S. v. § 1 Abs. 1 LwBuchfV das einzige Tatbestandsmerkmal für die Auslösung der Buchführungspflicht, das beim steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen nach Treu und Glauben nur insoweit eine gewisse Ergänzung erfuhr, als hier der Steuerpflichtige noch ausdrücklich auf die Auslösung der Buchführungspflicht aufmerksam gemacht werden mußte (vgl. dazu schon den Runderlaß des Reichsministers der Finanzen vom 5. Juli 1935 S 2140 - 50 III, RStBl 1935, 953, Abschn. II Abs. 5 Satz 2).
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