Rechtsprechung
| BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen eines Schülers - Erwerb des Führerscheines - Sonderausgaben - Absetzbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1971) § 10 Abs. 1 Nr. 9
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Führerscheinkosten sind grundsätzlich keine als Sonderausgaben abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung oder Weiterbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 123, 169
- NJW 1978, 343
- DB 1977, 2309
- BStBl II 1977, 834
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BFH, 20.02.1969 - IV R 119/66
Ausgaben eines Bilanzbuchhalters - Büro eines Steuerberaters - Teilnahme an …
Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
So habe der BFH im Urteil vom 20. Februar 1969 IV R 119/66 (BFHE 95, 433, BStBl II 1969, 433) die Kosten für den Erwerb eines Führerscheins der privaten Lebenssphäre zugerechnet. - BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) eine schätzungsweise Aufteilung ausgeschlossen. - BFH, 10.12.1971 - VI R 255/70
Besuch allgemeinbildender Schulen - Ausbildungskosten - Werbungskosten - …
Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
So sind etwa Aufwendungen für den Besuch der Volksschule deshalb Kosten der Berufsausbildung, weil der Besuch dieser Schule notwendige Grundlage für die Ausübung der verschiedensten Berufe ist (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1971 VI R 255/70, BFHE 104, 220, BStBl II 1972, 242). - BFH, 07.08.1967 - VI R 88/66
Geltendmachung von Promotionskosten als Werbungskosten
Auszug aus BFH, 05.08.1977 - VI R 246/74
Die Promotion wird als der letzte Akt der akademischen Ausbildung angesehen (vgl. Urteil des Senats vom 7. August 1967 VI R 88/66, BFHE 90, 26, BStBl III 1967, 777); es spricht deshalb eine Vermutung dafür, daß die Aufwendungen zu den Ausbildungskosten gehören.
- BFH, 17.11.1978 - VI R 139/76
Berufsausbildungskosten sind nur Sonderausgaben, wenn die Ausbildung die Ausübung …
Der Senat hat demgemäß aus der ausdrücklichen Gleichstellung der Aufwendungen für eine hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung mit Ausbildungskosten in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 1969 gefolgert, daß nicht jede Maßnahme, die einer späteren Berufsausübung förderlich ist, der Berufsausbildung zugerechnet werden darf, sondern nur Maßnahmen, die der Vorbereitung einer Erwerbstätigkeit diener (BFH-Urteil vom 5. August 1977 VIR 246/74, BFHE 123 169, BStBl II 1977, 834).Er dient deshalb der Allgemeinbildung im weitesten Sinn (BFH-Urteil VI R 246/74).
- BFH, 07.04.1978 - VI R 142/76
Verwitwete mit Kindern - Lohnsteuerklasse III
Für Fälle der vorliegenden Art ist auch eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zulässig (BVerfG-Beschluß vom 14. November 1962 1 BvL 18/61, BVerfGE 15, 121 [125]; vgl. ferner neuerdings BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 249/74, BFHE 122, 316, BStBl II 1977, 670, und vom 18. November 1977 VI R 71/75, BFHE 123, 169, BStBl II 1978, 215); insoweit kommt nur eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 GG in Betracht. - FG Baden-Württemberg, 09.11.2006 - 6 K 342/05
Aufwendungen für den Wiedererwerb des Führerscheins für Pkw
Ob eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt ist, wenn der Erwerb des Führerscheins unmittelbare Voraussetzung zur Berufsausübung ist, wie z.B. für einen LKW- oder einen Taxifahrer, hat der BFH im Urteil5. August 1977 VI R 246/74 (BStBl II 1977, 834) offen gelassen; in der Literatur wird selbst dies verneint (…Arndt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 12 Rdnr. B 61).
- BFH, 24.10.2000 - VI B 85/00
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
Denn derartige Aufwendungen sind in einem Fall wie dem vorliegenden grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. August 1977 VI R 246/74, BFHE 123, 169, BStBl II 1977, 834; vom 20. Februar 1969 IV R 119/66, BFHE 95, 433, BStBl II 1969, 433, und vom 8. April 1964 VI 251/63 U, BFHE 79, 543, BStBl III 1964, 431). - BFH, 02.10.1981 - VI R 31/79 NV: Die zur Erlangung des Führerscheins erbrachten Aufwendungen einer Krankenschwester, die bei einer Sozialstation als Fachschwester für Gemeindekrankenpflege tätig ist, können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein, wenn der Führerscheinerwerb Einstellungsvoraussetzung war und die 41 Jahre alte Krankenschwester bisher ohne Führerschein auskam und selbst keinen PKW besaß (Festhaltung an den BFH-Urteilen vom 8.4.1964 VI 251/63 U und vom 5.8.1977 VI R 246/74).
- FG Rheinland-Pfalz, 30.04.1996 - 1 K 2635/94
Einkommensteuer; landesrechtlich anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschulen
Unter "allgemeinbildend" im Sinne des Gesetzes sind dabei nach dem allgemeinen Sprachgebrauch diejenigen Schulen zu verstehen, die nicht auf einen bestimmten Beruf vorbereiten, sondern die die allgemeinen Grundlagen für die Bildung und Ausbildung der Schüler schaffen, wie insbesondere Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien (…Maunz/Dürig, Kommentar zum GG, Art. 7 Rdnr. 11;… Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, Kommentar zum UStG, 7. Auflage, § 4 Nr. 21 Rz. 29; BFH-Urteile vom 10. Dezember 1971 VI R 255/70 ,BStBl II 1972, 242, 243; vom 5. August 1977 VI R 246/74 ,BStBl II 1977, 834, 835 …und vom 21. August 1990 IX R 83/85 , BFH/NV 1991, 95, 96 zu 1.). - FG Sachsen, 17.10.2002 - 4 K 2205/99
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Rechtsanwalts für dessen Aufwendungen zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen-Anhalt, 17.10.2002 - 4 K 2205/99
Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Fahrschulausbildung der Tochter; …
Es ist nicht erkennbar, wie diese Aufwendungen für die Allgemeinbildung (vgl. hierzu BFH, Urt. v. 5.8.1977, Az.: VI R 246/74, BStBl. II 1977, 834) der Tochter die berufliche Tätigkeit des Klägers hätten fördern können. - FG Hamburg, 04.03.1999 - VI 202/97
Berücksichtigung von Kosten für ein Zweitstudium als Sonderausgaben oder …
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