Rechtsprechung
| BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten - Masseschulden
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KO § 58 Nr. 2, § 59 Abs. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 124, 411
- NJW 1978, 1824 (Ls.)
- DB 1978, 1429
- BStBl II 1978, 356
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.08.1975 - II R 93/70
Eröffnung des Konkursverfahrens - Nachträgliche Steuerforderung - …
Auszug aus BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73
Für nach Konkurseröffnung begründete Forderungen gilt folgendes: Steueransprüche, die als Ausgaben für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse (Massekosten im Sinne von § 58 Nr. 2 KO) oder als Schulden aus Geschäften oder Handlungen des Konkursverwalters entstehen (Masseschulden im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO), sind - unbeschadet der Möglichkeiten der abgesonderten Befriedigung (§§ 4, 47 f. KO), der Aussonderung (§§ 43 f. KO) und der Aufrechnung im Konkurse (§§ 53 f. KO) - gegen den Konkursverwalter festzusetzen und von diesem vorweg aus der Konkursmasse zu befriedigen (§ 57 KO; vgl. außer dem BFH-Urteil II R 93/70 das BFH-Urteil IV 210/62 S).Die Verwertung durch den Dritten vollzieht sich außerhalb des Konkursverfahrens, sofern die Steuerforderung nicht etwa schon durch die Beschlagnahme vor Konkurseröffnung begründet war (in Anlehnung an die Grundsätze des BFH-Urteils II R 93/70).
- BFH, 27.11.1974 - I R 185/73
Steuerforderung - Konkurs - Konkurseröffnung - Zwangsvollstreckung - Aussetzung …
Auszug aus BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73
b) Die Geltendmachung der Steuerforderung nach Eröffnung des Konkursverfahrens richtet sich dagegen nach den Regeln des Konkursrechts (vgl. außer BFH-Urteil IV 210/62 S die BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl II 1975, 208, und vom 6. Mai 1975 VIII R 202/71, BFHE 115, 307, BStBl II 1975, 590). - BFH, 07.11.1963 - IV 210/62 S
Steuerbegünstigung bzgl. aus einer Konkursmasse erzielten Veräußerungsgewinnen
Auszug aus BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73
Da die Steuerschuld erst mit dem Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren und somit nach Konkurseröffnung entstanden sei, handle es sich bei der Einkommensteuerforderung um Massekosten im Sinne von § 58 Nr. 2 KO (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 7. November 1963 IV 210/62 S, BFHE 78, 172, BStBl III 1964, 70). - BFH, 06.05.1975 - VIII R 202/71
Konkursverfahren - Steuerforderungen - Betagung - Unverzinslichkeit - Abgezinster …
Auszug aus BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73
b) Die Geltendmachung der Steuerforderung nach Eröffnung des Konkursverfahrens richtet sich dagegen nach den Regeln des Konkursrechts (vgl. außer BFH-Urteil IV 210/62 S die BFH-Urteile vom 27. November 1974 I R 185/73, BFHE 114, 164, BStBl II 1975, 208, und vom 6. Mai 1975 VIII R 202/71, BFHE 115, 307, BStBl II 1975, 590). - BFH, 12.09.1951 - IV 135/51 U
Beteiligung des Gemeinschuldners am steuergerichtlichen Feststellungsverfahren …
Auszug aus BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73
Alle sonstigen Steueransprüche (etwa solche aus nicht massebezogenen Tätigkeiten oder Rechtsgeschäften des Gemeinschuldners nach Konkurseröffnung, aus der Veräußerung freigegebener Massegegenstände oder Steuern des Ehegatten des Gemeinschuldners) sind konkursfrei (…z. B. Henckel-Weber in Jäger, Kommentar zur Konkursordnung, 9. Aufl., 1977, § 1 Anm. 117 und § 7 Anm. 4;… Frotscher, Steuern im Konkurs, 1974, S. 140;… Geist, Insolvenzen und Steuern, 2. Aufl., 1973, Tz. 131; vgl. auch BFH-Urteil vom 12. September 1951 IV 135/51 U, BFHE 55, 477, BStBl III 1951, 192).
- BFH, 31.10.2018 - III B 77/18
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz
Die Entstehung von Steueransprüchen, die Art der Einkünfte und die Berechnung deren Höhe richten sich somit auch nach der Insolvenzeröffnung unverändert nach steuerrechtlichen Grundsätzen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356;… vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117). - BFH, 07.07.2020 - X R 13/19
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines …
Das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 14.02.1978 - VIII R 28/73 (BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356), welches die Entstehung von Masseansprüchen verneine, sei unter Geltung der KO ergangen und habe sich auf den Sonderfall bezogen, dass ein absonderungsberechtigter Gläubiger die bereits vor Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitete Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Gemeinschuldners weiter betrieben habe, so dass der Konkursverwalter nicht mehr in der Lage gewesen sei, die Verwertung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger zu verhindern bzw. durch eine eigene Verwertungshandlung zu ersetzen.Rn. 41 (c) Dem hier gefundenen Ergebnis steht das vom Kläger bereits im Klageverfahren angeführte BFH-Urteil in BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356, nicht entgegen.
Rn. 42 Wie schon das FG zutreffend erkannt hat, ist das Urteil in BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356 noch unter Geltung der KO ergangen und hat sich auf den Sonderfall bezogen, dass ein absonderungsberechtigter Gläubiger die vor Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitete Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Gemeinschuldners weiter betrieb.
- FG Münster, 25.01.2024 - 10 K 1934/21
Einbeziehen des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften in die Festsetzung …
Rn. 24 Mit Urteil vom 14. Februar 1978 (VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356) hat der BFH - noch zu der seinerzeit geltenden Konkursordnung - entschieden, dass für den Fall, dass die Zwangsversteigerung durch den absonderungsberechtigten Gläubiger bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitet und das Grundstück beschlagnahmt wurde, die Einkommensteuer, die auf den später während des Konkursverfahrens entstandenen Veräußerungsgewinn anfällt, nicht zu den Massenverbindlichkeiten gehört (s. hierzu auch Sächsisches FG , Urteil vom 18. Oktober 2013 4 K 579/13, juris).Rn. 26 Zugleich hat der BFH sich in seinem vorgenannten Urteil vom 7. Juli 2020 (X R 13/19, BStBl. II 2021, 174) von seiner sehr viel älteren Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356) abgegrenzt.
Jedoch hält er gleichwohl die Frage für klärungsbedürftig, ob die danach bestehende und auf seine noch zur Konkursordnung ergangene Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356) zurückgehende Differenzierung danach, ob es vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu der Beschlagnahme des Grundstücks gekommen ist, tatsächlich (noch) uneingeschränkt so zu verstehen ist.
Schließlich hat der BFH - zur Abgrenzung von seiner früheren Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356) - ausgeführt, in dem ihm vorliegenden Fall, in dem das Zwangsversteigerungsverfahren erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeleitet worden sei, habe der Insolvenzverwalter bis zu dessen späteren Beschlagnahme eine eigene Verwertungsmöglichkeit gehabt, und zwar die Möglichkeit zu einer freihändigen Veräußerung.
Ein evtl. überschießender Erlös würde aber zur Insolvenzmassen gehören und stünde nicht etwa dem Insolvenzschuldner zu (…vgl. allg. und ohne Differenzierung nach dem Zeitpunkt der Beschlagnahme etwa Ganter in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2019, § 47 InsO Rz 12 und Vorb. Vor §§ 49 bis 52 InsO Rz 3; Andres in Römermann, Insolvenzordnung, § 49 InsO Rz 34; so auch bereits BFH, Urteil vom 14.2.1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356, unter 2.b).
Rn. 35 Angesichts dessen hält der Senat es für geboten, dass der BFH die Möglichkeit erhält, auf der Grundlage der heutigen Rechtslage zu einem Sachverhalt zu entscheiden, wie er seiner früheren und noch zur Konkursordnung ergangenen Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356) zugrunde lag.
- BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97
Umsatzsteuer im Konkursverfahren
Die Konkurseröffnung führt steuerrechtlich ebensowenig zu einer Trennung des Vermögens des Gemeinschuldners und der Konkursmasse (vgl. BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356) oder zu einem Einschnitt in bezug auf den Unternehmer, der Leistungen bezieht oder empfängt, wie dies bei der Anordnung von Zwangsverwaltung über einen Gegenstand seines Unternehmens der Fall ist. - BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95
Beschränkung der Erbenhaftung
Sei das Handeln bzw. das Unterlassen, da keine Anhaltspunkte für ein konkursfreies Handeln des Gemeinschuldners vorlägen, gleichwohl dem Konkursverwalter zuzurechnen, so müsse der BFH entsprechend den Grundsätzen seiner Urteile vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73 (BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356) und vom 29. März 1984 IV R 271/83 (BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602) dazu kommen, daß die Steuerforderung lediglich gegenüber dem Konkursverwalter geltend gemacht werden könne und von diesem vorab aus der Konkursmasse zu befriedigen sei. - BFH, 12.11.2024 - IX R 6/24
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines …
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.02.1978 - VIII R 28/73 (BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356) beruhe auf dem Umstand, dass nach den Regelungen in §§ 57 ff. der Konkursordnung (KO) Masseverbindlichkeiten nur durch Handlungen des Konkursverwalters entstehen konnten.Rn. 33 cc) Die BFH-Entscheidung vom 14.02.1978 - VIII R 28/73 (BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da ihr --wie schon das FG erkannt hat-- eine andere Rechtslage zugrunde liegt.
Eine Masseschuld lag nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO nur vor, wenn sie durch ein Geschäft oder eine Handlung des Konkursverwalters innerhalb seines gesetzlichen Wirkungskreises entstand (vgl. BFH-Urteile vom 07.11.1963 - IV 210/62 S, BFHE 78, 172, BStBl III 1964, 70, unter II. und vom 14.02.1978 - VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356, unter 2.a;… Kilger/Karsten Schmidt, Insolvenzgesetze KO/VglO/GesO, 17. Aufl., § 59 KO Anm. 1;… Kuhn/Uhlenbrock, Konkursordnung, 11. Aufl., § 58 Rz 9f, § 59 Rz 1;… Hess, KO, 4. Aufl., § 58 Rz 26, § 59 Rz 7).
- BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83
Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld
Bei den später begründeten Steuerforderungen kann es sich um Masseansprüche handeln, die vorweg aus der Konkursmasse zu befriedigen sind (§ 57 KO); andererseits kann es sich auch um Forderungen gegen das konkursfreie Vermögen handeln, die am Konkurs nicht teilnehmen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356).Denn bei einer Verwertung durch die Absonderungsberechtigten würde die entstehende Einkommensteuerschuld des Gemeinschuldners nicht zu den Massekosten gehören (vgl. Urteil in BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356; RFH-Urteil vom 19. März 1940 I 316/39, RFHE 48, 176, RStBl 1940, 422, betreffend Zwangsverwaltung durch die Absonderungsberechtigten).
Der VIII. Senat hat in seinem Urteil in BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356 eine abweichende Auffassung vertreten.
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit - Betriebsveräußerung durch …
Rn. 10 Der Kläger sieht vorliegend eine Vergleichbarkeit eines vom Finanzgericht Sachsen entschiedenen Sachverhalts (Urteil vom 18. Oktober 2013 - 4 K 579/13, juris, für den Fall der Freigabe eines Grundstücks), der sich auf eine BFH-Entscheidung vom 14. Februar 1978 (VII R 28/73, BStBl II 1978, 356) zur Konkursordnung gestützt habe.Rn. 25 5. Das vom Kläger angeführte Urteil des BFH vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73 (BStBl II 1978, 356) erging unter der Geltung der Konkursordnung und bezog sich auf den Sonderfall, dass ein absonderungsberechtigter Gläubiger die vor Eröffnung des Konkursverfahrens eingeleitete Zwangsversteigerung eines Grundstücks des Gemeinschuldners weiter betrieben hatte.
Insbesondere ist klärungsbedürftig, ob an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (so BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73), die noch zu den Regelungen der KO ergangen ist, auch unter Geltung der InsO festgehalten werden kann.
- FG Niedersachsen, 28.10.2008 - 13 K 457/07
Bestimmung der Zuordnung von Steuerforderungen zu den verschiedenen …
Die steuerlichen Rechtsfolgen der Tatbestandsverwirklichung, also der Grund und die Höhe des Einkommensteueranspruchs, richten sich allein nach dem Steuerrecht (BFH-Urteil vom 7. November 1963 IV 210/62 S, BStBl III 1964, 70; BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl I 1978, 356;… BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117;… Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 6. Auflage, S. 80 ff.;… Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenz und Steuern, 7. Auflage, Rz. 1081;… Kahlert/Rühland, Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, Rz. 2267).Die Zuordnung der Steuerforderung zu den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien bestimmt sich nicht nach dem Steuerrecht, sondern nach dem Insolvenzrecht (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356;… BFH-Urteil vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477;… BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 61/94, BFH/NV 1996, 117;… Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Auflage, § 80 Rz. 25;… Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 6. Auflage, S. 106 ff.;… Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 7. Auflage, Rz. 1151 ff.).
Der BFH hat für den Fall, dass ein absonderungsberechtigter Gläubiger einen Gegenstand der Insolvenzmasse außerhalb des Insolvenzverfahrens zwangsversteigern lässt, die auf dem Veräußerungsgewinn beruhende Steuerforderung nicht als Masseverbindlichkeit angesehen (BFH-Urteil vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356; BFH-Urteil vom 29. März 1984 IV R 271/83, BStBl II 1984, 602).
- BFH, 05.03.2008 - X R 60/04
Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens …
Alle sonstigen Steueransprüche sind konkursfrei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1978 VIII R 28/73, BFHE 124, 411, BStBl II 1978, 356). - BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92
Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als …
- FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09
Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer …
- FG Düsseldorf, 19.08.2011 - 11 K 4201/10
Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater …
- BFH, 09.11.1994 - I R 5/94
1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§ …
- BFH, 18.05.1988 - X R 27/80
Vergleichsschuldner bleibt auch nach Bestellung eines Sachwalters Schuldner der …
- BFH, 16.07.1987 - V R 80/82
Der Anspruch auf Rückforderung von vor Konkurseröffnung abgezogenen …
- BFH, 15.03.1995 - I R 82/93
Zinserträge - Konkursmasse
- BFH, 06.06.1991 - V R 115/87
Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks …
- FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07
Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen des …
- FG Sachsen, 18.10.2013 - 4 K 579/13
Bekanntgabe des das insolvenzfreie Vermögen betreffenden Einkommensteuerbescheids …
- BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77
Eröffnung des Konkursverfahrens - Einkommensteuererstattungsanspruch - …
- FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
Führen der Rückgewähr von Zahlungen aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtungen zu …
- BFH, 23.08.1993 - V B 135/91
Anfechtbarkeit einer prozeßleitenden Verfügung mit der Beschwerde
- BFH, 12.05.1993 - XI R 49/90
Steuerbarkeit der Umsätze aus der Verwertung von dem Sicherungsnehmer durch den …
- FG Niedersachsen, 15.08.2002 - 14 K 20/00
Steuerforderungen nach der Insolvenzeröffnung ; Zeitpunkt der Beendigung der …
- LG Erfurt, 30.10.2002 - 3 O 2992/01
Keine Aufrechnung durch einen Steuergläubiger, der etwas zur Insolvenzmasse …
- BFH, 15.03.1995 - I R 81/93
Kapitalertragsteuerabzug bei Konkurs einer OHG
- FG Sachsen, 03.08.2020 - 1 V 1497/19
Enstehung von steuerbaren Einkünften und damit Masseverbindlichkeiten im …
- FG Niedersachsen, 25.05.2002 - 14 K 170/01
Beendigung der Steuerpflicht mit Freigabe der Fahrzeuge durch den …
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