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Rechtsprechung
   BFH, 23.09.1977 - III R 18/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,473
BFH, 23.09.1977 - III R 18/77 (https://dejure.org/1977,473)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1977 - III R 18/77 (https://dejure.org/1977,473)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1977 - III R 18/77 (https://dejure.org/1977,473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einfamilienhaus - Beeinträchtigung der Eigenart - Selbständiger Gebäudeteil - Baucharakter - Arztpraxis - Gepräge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage, wann eine freiberufliche Mitbenutzung die Eigenart als Einfamilienhaus beeinträchtigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 73
  • NJW 1978, 1704
  • DB 1978, 726
  • BStBl II 1978, 188
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.05.1970 - III R 65/68

    Einfamilienhaus - Hauptbau - Anbau - Beeinträchtigung der Eigenart - Arztpraxis

    Auszug aus BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
    Ein Einfamilienhaus wird nicht dadurch in seiner Eigenart wesentlich beeinträchtigt, daß in einem selbständigen Gebäudeteil, der weder nach seinem Umfang noch nach seinem Baucharakter dem Grundstück das Gepräge gibt, eine Arztpraxis ausgeübt wird (Anschluß an BFHE 99, 493).

    Zutreffend hat das FG den Rechtsstandpunkt eingenommen, daß die Verkehrsauffassung i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 4 BewDV die gerichtsbekannte Anschauung ist, die urteilsfähige und unvoreingenommene Bürger von einer Sache haben oder gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (BFH-Entscheidung vom 27. Mai 1970 III R 65/68, BFHE 99, 493, BStBl II 1970, 678).

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats beeinträchtigt die freiberufliche Mitbenutzung eines Wohngrundstücks mit nur einer Wohnung die Eigenart als Einfamilienhaus grundsätzlich weniger als eine gewerbliche Mitbenutzung (Urteil III R 65/68).

  • BFH, 02.07.1976 - III R 54/75

    Bewertung einesWohngebäudes mit zwei Wohnungen und einer Rechtsanwaltspraxis als …

    Auszug aus BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
    Der Senat hat mit Urteil vom 2. Juli 1976 III R 54/75 (BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640) entschieden, der Umstand allein, daß für freiberufliche Zwecke nicht nur Wohnräume (gewissermaßen zweckentfremdet), sondern dafür besonders geplante und abgetrennte Räume genutzt werden, die eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Wohnteil innerhalb eines einheitlichen Baukörpers aufweisen, führe nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Einfamilienhauscharakters.

    Für die Entscheidung, daß die Eigenart als Einfamilienhaus durch eine freiberufliche Mitbenutzung nicht wesentlich beeinträchtigt werde, kommt es nämlich nicht darauf an, daß diese Nutzung nur von vorübergehender Dauer ist und ohne bauliche Veränderungen beendet und in eine wohnliche Nutzung umgewandelt werden kann (vgl. auch BFH-Entscheidung III R 54/75).

  • BFH, 01.04.1971 - IV R 195/69

    Würdigung des FG - Kaufmann - Reise in USA - Beruflich informierende …

    Auszug aus BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
    Das Revisionsgericht kann deshalb nicht seine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der Würdigung des FG setzen, wenn diese zwar nicht zwingend, aber immerhin möglich ist (Entscheidung des BFH vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85 [88], BStBl II 1971, 522).
  • BFH, 03.02.1956 - III 206/55 U

    Begriff des Einfamilienhauses - Gewerbliche Nutzung eines Grundstücks - Ausmaß …

    Auszug aus BFH, 23.09.1977 - III R 18/77
    Dies erforderte jedoch, daß die Nutzung als Wohnung und die freiberufliche Nutzung wenigstens gleichen Umfangs sind (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1956 III 206/55 U, BFHE 62, 205, BStBl III 1956, 78, und das von der Klägerin zu Unrecht für ihre Auffassung angezogene Urteil des Niedersächsischen FG vom 9. Juli 1971 I 90/70, Entscheidungen der Finanzgerichte 1971 S. 524).
  • BFH, 06.07.1979 - III R 77/77

    Die Eigenart als Einfamilienhaus geht bei freiberuflicher Mitbenutzung nicht …

    Unter der Verkehrsauffassung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die gerichtsbekannte Anschauung zu verstehen, die urteilsfähige und unvoreingenommene Bürger von einer Sache haben oder gewinnen, wenn sie mit ihr befaßt werden (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188).

    Dabei ist auf das äußere Erscheinungsbild des Grundstücks und die innere Gestaltung des Gebäudes abzustellen (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).

    Eine besonders intensive freiberufliche Nutzung kann den Einfamilienhauscharakter u. U. wesentlich beeinflussen (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).

    Daher wird in der Regel eine freiberufliche Nutzung aus räumlicher Sicht nur dann der Beurteilung als Einfamilienhaus entgegenstehen, wenn die Nutzung als Wohnung und die freiberufliche Nutzung wenigstens gleichen Umfangs sind (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).

    Wird ein Grundstück in nahezu gleichem räumlichen Umfang zu freiberuflichen wie zu Wohnzwecken benutzt, so kommt es entscheidend darauf an, ob der Wohncharakter trotz der freiberuflichen Nutzung dem Grundstück noch das Gepräge gibt (vgl. BFH-Urteil III R 18/77).

  • BFH, 09.11.1988 - II R 61/87

    Grundstücksart "Einfamilienhaus" bei Mitbenutzung zu freiberuflichen Zwecken; …

    aa) "Mitbenutzung" i.S. des § 75 Abs. 5 Satz 4 BewG kann nur dann vorliegen, wenn die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken nicht den Umfang der Nutzung zu Wohnzwecken erreicht bzw. übersteigt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 23. September 1977 III R 18/77 , BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188; vom 6. Juli 1979 III R 77/77 , BFHE 128, 397, BStBl II 1979, 726, und vom 9. Oktober 1985 II R 249/81 , BFHE 145, 232, BStBl II 1986, 172).
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 116/90

    Darlegungspflichten bei Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse

    Soweit es auf eine Tatsachenwürdigung ankommt, kann der erkennende Senat als Revisionsgericht nur überprüfen, ob sie gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt; er kann deshalb nicht seine eigene Tatsachenwürdigung an die Stelle der Würdigung des FG setzen, wenn diese zwar nicht zwingend, aber immerhin möglich ist (BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188).
  • BFH, 09.10.1985 - II R 249/81

    Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei …

    Soweit sich aus den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Juli 1976 III R 54/75 (BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640), vom 23. September 1977 III R 18/77 (BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188) etwas anderes ergebe, könne es dem nicht folgen.

    Daher wird eine freiberufliche Nutzung aus räumlicher Sicht in der Regel nur dann der Beurteilung als Einfamilienhaus entgegenstehen, wenn sie den Umfang der Nutzung zu Wohnzwecken erreicht oder übersteigt (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188, m. w. N.).

  • BFH, 21.07.1993 - II R 13/91

    Ermittlung des Einheitswertes eines Fabrikgrundstücks als Geschäftsgrundstück im …

    Der von der Klägerin mit der Anschlußrevision unter Bezugnahme auf das schriftsätzliche Vorbringen im Klageverfahren geltend gemachte Einwand, wonach der den Verkäufen von 1964/65 zugrunde gelegte Preis von ... DM/qm durchaus für die Wertfindung herangezogen werden könne, führt - schon mangels einer Auseinandersetzung mit den einschlägigen Urteilsgründen - nicht dazu, die Tatsachenfeststellungen und -würdigungen des FG als nicht möglich erscheinen zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188).
  • BFH, 28.04.1993 - II S 6/93

    Zwei bürgerlich-rechtliche Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden und …

    Angesichts der dargelegten Umstände muß auch der Gesichtspunkt zurücktreten, daß Gesamtgrundstücksgröße und bauliche Gestaltung des streitigen Objekts von der örtlichen Gewohnheit abweichen (vgl. auch BFH-Urteile vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188 unter 3. a, …und vom 26. Februar 1986 II R 184/79, BFH/NV 1987, 364, 365).
  • BFH, 22.06.1979 - III R 17/77

    Zu den Merkmalen, die im Bewertungsrecht für den Begriff "Wohnung" mindestens …

    In Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung dieser Frage aufgestellt hat (vgl. z. B. Urteile vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188), hat das FG eine solche wesentliche Beeinträchtigung zu Recht verneint.
  • BFH, 12.02.1987 - V R 89/78

    Umsatzgeschäft - Umsatz - Verpflichtungsgeschäft

    Es ist nicht notwendig, daß sie zwingend ist (BFH-Urteil vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188).
  • BFH, 17.04.1985 - I R 67/82

    Verletzung des Rechtes auf Gewährung rechtlichen Gehörs im …

    Es ist nicht erforderlich, daß das FG zu einer bestimmten Überzeugung kommen mußte (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, BStBl II 1978, 188;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 118 FGO Tz. 55).
  • BFH, 10.10.1984 - II R 28/84

    Wohngebäude - Zweifamilienhaus - Zwei Wohnungen und gewerblich genutzte Einheit - …

    Das bedeutet, daß der räumliche Umfang einer gewerblichen (oder öffentlichen) Mitbenutzung den Umfang der wohnlichen Nutzung zwar nicht erreichen darf, ihm jedoch sehr nahekommen kann (vgl. BFH-Urteile vom 3. Februar 1956 III 206/55 U, BFHE 62, 205, 207, BStBl III 1956, 78, und vom 23. September 1977 III R 18/77, BFHE 124, 73, 75, BStBl II 1978, 188).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 283/82

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung - Rechtmäßigkeit der Unterlassung …

  • BFH, 05.02.1986 - II R 245/82

    Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei …

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 174/85

    Anforderungen an die Aufhebung eines Feststellungsbescheides - Ermittlung der …

  • BFH, 16.11.1978 - III R 60/76

    Zur Frage, wann bei Eigentumswohnungen durch gewerbliche Mitbenutzung die …

  • BFH, 29.01.1987 - IV R 269/84

    Anforderungen an die Beweiswürdigung durch das Finanzamt

  • BFH, 31.07.1985 - II R 141/82

    Befreiung des Grundstückserwerbes von der Grunderwerbssteuer

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