Rechtsprechung
| BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 7 Abs. 4, 5
- Wolters Kluwer
Herstellungskosten - Zweifamilienhaus - AfA - Doppelgarage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7 Abs. 4, 5
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei nachträglicher Errichtung der Garage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 139, 509
- BB 1984, 382
- BStBl II 1984, 196
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (15)
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
AfA von unselbständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, sofern es sich nicht um gesetzlich ausdrücklich zugelassene Sonderabschreibungen (wie z. B. nach § 7b EStG) handelt (BFH-Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).Verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge können zwar dazu führen, Teile eines Gebäudes als verschiedene Wirtschaftsgüter aufzufassen (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
- BFH, 20.02.1975 - IV R 241/69
Keine gesonderte AfA für Herstellungskosten an fertiggestelltem Gebäude
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA der Nutzungsdauer entsprechend vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412).Solche Ergänzungen verändern ein Gebäude in der Regel nicht in seinem Wesen (Urteile in BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412, und vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606).
- BFH, 19.12.1956 - VI 85/56 U
Einbeziehung von Garagen in die Flächenberechnung einer Wohnung - Begriff des …
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Für Baulichkeiten und insbesondere Garagen ist bereits in dem BFH-Urteil vom 19. Dezember 1956 VI 85/56 U (BFHE 64, 173, BStBl III 1957, 66) ausgeführt, daß die bauliche Verbindung nicht ausschlaggebend ist, wenn es sich nicht um zwei wirtschaftlich selbständige Gebäude, sondern um ein Haupt- und ein übliches Nebengebäude handelt, wie es z. B. bei Garagen der Fall ist.Es ist, wie im Urteil in BFHE 64, 173, BStBl III 1957, 66 dargelegt ist, mehr oder minder zufällig und in erster Linie ein bautechnisches Problem, ob Garagen und andere Nebengebäude in das Hauptgebäude einbezogen werden oder als Anbauten oder freistehend errichtet werden.
- BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Wer ein Gebäude errichtet, hat dieses grundsätzlich als einheitliches Wirtschaftsgut mit dem Gesamtbetrag der Herstellungskosten zu bewerten und einheitlich AfA der Nutzungsdauer entsprechend vorzunehmen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412). - BFH, 15.12.1977 - VIII R 121/73
Aufwendungen für Umzäunung sind Teil der Herstellungskosten des Gebäudes
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Der Senat hat demgemäß eine Umzäunung als Teil des durch den Zaun geschützten Gebäudes behandelt, weil ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen Gebäude und Umzäunung in der Weise bestand, daß das Fehlen des Zaunes dem Gebäude ein negatives Gepräge gegeben hätte (Urteil vom 15. Dezember 1977 VIII R 121/73, BFHE 124, 193, BStBl II 1978, 210). - BFH, 07.06.1977 - VIII R 105/73
Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem …
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Solche Ergänzungen verändern ein Gebäude in der Regel nicht in seinem Wesen (Urteile in BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412, und vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606). - BFH, 12.08.1977 - VI R 61/75
Nichtigkeit des Antrags auf getrennte Veranlagung eines einkunftslosen Ehegatten
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Die Zusammenveranlagung von Ehegatten erfordert entgegen der Annahme des Klägers im vorliegenden Fall keine Beiladung des Ehegatten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321; vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870). - BFH, 16.07.1968 - GrS 7/67
Ermittlung eines Teilwerts von bebauten Grundstücken
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Wie der Große Senat des BFH ausgeführt hat, gebietet für die Einkommensteuer § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG, zwischen dem (nicht abnutzbaren) Grund und Boden und den aufstehenden (abnutzbaren) Gebäuden zu unterscheiden (Beschluß vom 16. Juli 1968 GrS 7/67, BFHE 94, 124, BStBl II 1969, 108). - BFH, 08.12.1976 - I R 240/74
Zusammenveranlagung von Eheleuten - Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Beiladung …
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Die Zusammenveranlagung von Ehegatten erfordert entgegen der Annahme des Klägers im vorliegenden Fall keine Beiladung des Ehegatten (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Dezember 1976 I R 240/74, BFHE 121, 142, BStBl II 1977, 321; vom 12. August 1977 VI R 61/75, BFHE 123, 172, BStBl II 1977, 870). - BFH, 26.10.1982 - VIII R 74/81
Gemischt genutztes Grundstück - Schwimmhalle - Nutzungswert einer Wohnung
Auszug aus BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79
Dem BFH-Urteil vom 26. Oktober 1982 VIII R 74/81 (BFHE 138, 23, BStBl II 1983, 364) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden. - BFH, 20.11.1980 - IV R 8/78
Schwimmhalle - Abzugsverbot - Veranlagung
- BFH, 30.07.1981 - IV R 37/78
Zur Anwendung des § 7b EStG auf teilweise landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit …
- BFH, 15.09.1977 - V R 14/76
Steuer für den Selbstverbrauch bei Gebäuden; zur Frage der baulichen …
- BFH, 23.03.1972 - V R 104/71
Anbau von Fabrikgebäuden - Bereits vorhandene Baulichkeiten - …
- BFH, 20.10.1965 - VI 62/65 U
Absetzung für Abnutzung eines Gebäudes bei einheitlicher Bewertung eines Gebäudes …
- BFH, 22.09.2005 - IX R 26/04
Abschreibung von nachträglich errichteten Garagen eines Mietwohnkomplexes
AfA von unselbständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, sofern es sich nicht um gesetzlich ausdrücklich zugelassene Sonderabschreibungen handelt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, mit Hinweis auf BFH-Beschlüsse vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672, sowie vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).b) Getrennt --ohne bautechnische Verbindung-- auf einem Grundstück stehende Baulichkeiten sind grundsätzlich gesonderte Wirtschaftsgüter (BFH in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, m.w.N.).
Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang ist jedoch regelmäßig nicht geeignet, mehrere getrennt stehende Baulichkeiten zu einem Wirtschaftsgut zusammenzufassen (BFH in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196).
Dies gilt auch für nachträglich errichtete Garagen, weil auch in mehreren Bauabschnitten errichtete Gebäude als Bewertungseinheit angesehen werden (BFH-Urteil in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, m.w.N.;… allgemein zur Bewertungseinheit trotz mehrerer Bauabschnitte BFH-Urteil vom 5. November 2003 X R 16/01 BFH/NV 2004, 485).
- BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die …
Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79 (BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196) entschieden habe, eine zu einem Wohnhaus gehörende Doppelgarage sei als unselbständiges Nebengebäude anzusehen, so dass die Einstellung eines zum Betriebsvermögen gehörenden PKW nicht zu Betriebsvermögen führen könne, betreffe dies nur die Qualifikation einer Garage als notwendiges Betriebsvermögen.Eine endgültige Funktionszuweisung der Doppelgarage zum (notwendigen) Betriebsvermögen ist in einem solchen Fall gerade nicht möglich (so im Ergebnis auch BFH-Urteil in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, unter 2. a.E.).
- BFH, 28.09.1990 - III R 178/86
Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen …
Die selbständige Bewertbarkeit einer dienenden beweglichen Sache geht regelmäßig verloren, wenn die Hauptsache ohne die Verbindung mit der dienenden Sache unvollständig erscheint oder gar ein negatives Gepräge hat (Anschluß an die BFH-Urteile vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, und vom 13. März 1990 IX R 104/85, BFHE 160, 29, BStBl II 1990, 514).Die fehlende bauliche Verbindung wurde allerdings dann für unerheblich angesehen, wenn eine Baulichkeit oder eine sonstige Einrichtung dem auf demselben Grundstück befindlichen Hauptgebäude derart dient, daß dieses ohne die Einrichtung - bei Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung - als unvollständig erscheint oder gar ein negatives Gepräge erhält (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196).
Ist letzteres dadurch bestimmt, daß die Gegenstände für sich allein betrachtet unvollständig erscheinen oder gar ein Gegenstand ohne den/die anderen ein negatives Gepräge hat, ist regelmäßig von einem einheitlichen Wirtschaftsgut auszugehen (vgl. hierzu das Urteil in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196).
Ungeachtet dessen hatte der Kompressor aber auch nicht eine derart dienende Funktion, daß die Versuchsanlage ohne ihn der Verkehrsauffassung nach etwa unvollständig gewesen wäre (siehe hierzu das Urteil in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, m.w.N.).
- BFH, 02.06.1999 - X R 16/96
Wohneigentumsförderung für freistehenden Wintergarten
Grundsätzlich sind getrennte, ohne bautechnische Verbindung auf einem Grundstück stehende Baulichkeiten einkommensteuerrechtlich gesonderte Wirtschaftsgüter (BFH-Urteile vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, m.w.N.; vom 21. Juli 1988 IX R 169/83, BFHE 154, 101, BStBl II 1988, 1003; vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187; vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25, und vom 30. Januar 1996 IX R 80/90, BFHE 180, 69, BStBl II 1997, 23).Daran ändert auch die einheitliche Nutzung mehrerer Gebäude nichts; ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang ist regelmäßig nicht geeignet, mehrere getrennt stehende Baulichkeiten zu einem Wirtschaftsgut zusammenzufassen (BFH-Urteil in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196;… Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 X R 99/87, BFH/NV 1990, 424, m.w.N.).
Soweit die Rechtsprechung Garagen und andere Nebengebäude nicht als wirtschaftlich selbständige Gebäude beurteilt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 1956 VI 85/56 U, BFHE 64, 173, BStBl III 1957, 66; vom 15. Dezember 1977 VIII R 121/73, BFHE 124, 193, BStBl II 1978, 210, und in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196), war hierfür die Erwägung maßgebend, daß .
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 480/98
Ermittlung eines einheitlichen Satzes für Abschreibungen für Abnutzungen bei auf …
Nachträglich errichtete Garagen als unselbständige Nebengebäude eines Mehrfamilienhauses; keine selbständig abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter; Anschluss an BFH-Urteil vom 28.06.1983 - VIII R 179/79 (BStBl. II 1984, 196).Rn. 11 Zur Begründung bezieht er sich auf die in dem Urteil des BFH vom 28.06.1983 (BStBl. 1984 II, S. 196) niedergelegten Grundsätze, die auch auf Garagen eines Mehrfamilienhauses anzuwenden seien.
Auch hat die höchstrichterliche Rechtsprechung speziell für Garagen auf einem mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der Begründung angenommen, dass der Garagenbau ein übliches Nebengebäude mit dienender Funktion für das Wohnhaus - in diesem Falle ein Zweifamilienhaus - als Hauptgebäude sei; denn nach heutigen Wohnvorstellungen sei eine Wohnung ohne Garage oder Stellplatz unvollständig (BFH, Urteil vom 28.06.1983 - VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196).
Rn. 19 Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zur Klärung der Frage zuzulassen, ob die im BFH-Urteil vom 28.06.1983 - VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196 aufgestellten Grundsätze - entgegen den zitierten Stimmen in Rechtsprechung und Literatur - auch für Garagen auf einem mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Mietwohngrundstück Geltung haben.
- FG München, 04.02.2021 - 10 K 1620/20
Aktivierung von Nutzungsrechten an Software
Dies setzt voraus, dass zwischen Gebäude und Baulichkeit ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang in der Weise besteht, dass das Fehlen der Baulichkeit dem Gebäude ein negatives Gepräge gäbe (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, BFHE 139, 509).Die Bauordnungen ordnen durchgängig die Errichtung von Garagen im Zusammenhang mit Wohnungsbauten an (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, BFHE 139, 509).
- FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13
Halbe, zum Parken eines betrieblichen PKW eines Ehegatten genutzte Doppelgarage …
Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 28. Juni 1983 (Az.: VIII R 179/79) eindeutig entschieden, dass eine zu einem Wohnhaus gehörende Doppelgarage als unselbständiges Nebengebäude anzusehen sei und deshalb die Tatsache, dass ein zu einem Betriebsvermögen des Grundstückseigentümers gehörender Pkw eingestellt werde, nicht dazu führe, dass die Garage oder ein Teil hiervon Betriebsvermögen werde oder werden könne.Eine Garage wird allein durch die Unterstellung eines zu einem Betriebsvermögen gehörenden PKW weder ganz noch zur Hälfte Betriebsvermögen (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196).
Dem Einwand der Kläger - bezugnehmend auf die Entscheidung des BFH vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196 - der Garagenanteil sei rechtswidrig als Betriebsvermögen erfasst worden und könne daher auch nicht entnommen werden, folgt der Senat nicht.
- BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79 (BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196) sind getrennt auf einem Grundstück stehende Gebäude gesonderte Wirtschaftsgüter. - FG Hessen, 14.02.2006 - 12 K 4807/01
Absetzung für Abnutzung für einen sog. Mehrfachparker
Diese rechtspolitische Zielsetzung, die bauliche Nutzung mit den kommunalen Verkehrserfordernissen in Einklang zu bringen, verdeutlicht, dass die Investition nicht einem lediglich vorübergehenden (weil zeitlich begrenzten), sondern einem mit dem Gebrauch des Bauwerks in unmittelbarem Zusammenhang stehenden und bauordnungsrechtlichen Erfordernissen entsprechenden Dauerzweck diente (vgl. ferner die BFH-Urteile vom 28.6.1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196, und vom 2.6.1999 X R 16/96, BStBl II 1999, 596).Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Garagen - anders als Garagen von Ein- oder Zweifamilienhäusern (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 28.6.1983 VIII R 179/79, BStBl II 1984, 196) jedenfalls dann als selbständige Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind, wenn ihre Errichtung nicht Bestandteil der Baugenehmigung für das Mietwohngebäude war und kein enger Zusammenhang zwischen der Nutzung der Wohnungen und der Garagen besteht, weil die Zahl der Garagen hinter der Zahl der Wohnungen deutlich zurückbleibt und die Garagen zum Teil an Dritte vermietet sind.
- BFH, 09.08.1989 - X R 77/87
1. AfA ist vorzunehmen, wenn ein Teil des Gebäudes, der einem eigenständigen …
Abschreibungen von unselbständigen Teilen des Gebäudes sind unzulässig, sofern es sich nicht um gesetzlich ausdrücklich zugelassene Sonderabschreibungen handelt (BFH-Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79, BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, m. w. N.).Eine Bewertungseinheit im vorstehenden Sinn liegt regelmäßig auch in den Fällen des abschnittsweisen Innenausbaus vor, d.h., wenn zunächst nur der Rohbau und ein Teil des Innenausbaus betriebsbereit erstellt werden, das Gebäude im übrigen aber - wie im Streitfall - erst zu einem späteren Zeitpunkt bauplangemäß fertiggestellt wird (vgl. BFH in BFHE 139, 509, 513, BStBl II 1984, 196 für das abschnittsweise Bauen).
- FG Köln, 14.07.2000 - 15 K 2702/94
Garagen eines Mehrfamilienhauses nicht selbstständig abschreibungsfähig
- FG Hamburg, 27.09.2011 - 1 K 43/11
Keine überzogenen Anforderungen an den Steuerbürger
- BFH, 05.11.2003 - X R 16/01
Begünstigung nach § 7 FördG
- FG München, 04.02.2021 - 10 K 3085/19
Aktivierung von Nutzungsrechten an Software
- BFH, 18.10.1989 - X R 99/87
Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für …
- FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19
Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger …
- FG Baden-Württemberg, 21.09.1995 - 14 K 133/93
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ; Berücksichtigung von …
- BFH, 12.10.2005 - XI B 204/04
NZB: Zulassungsgründe
- FG Sachsen, 12.05.2004 - 6 K 419/02
Keine zu einer Teilwertabschreibung berechtigende dauernde Waldwertminderung …
- BFH, 05.08.1992 - X R 8/91
Nutzwertbesteuerung von Ausbauten bei einheitlichem Funktionszusammenhang
- BFH, 10.04.1992 - I B 4/92
Fehlendes Rechtsschutzinteresse im Rahmen einer einstweiligen Anordnung
- FG Brandenburg, 17.02.2000 - 5 K 132/99
Der Bau einer Garage kann nach dem Fördergebietsgesetz begünstigt sein
- BFH, 21.07.1988 - IX R 169/83
Berlin - Wohngebäude - Frei finanzierter Wohnungsbau - Steuerbegünstigter …
- FG München, 02.08.1996 - 1 V 593/96
Berücksichtigung von Aufwendungen als Herstellungskosten; Instandsetzung und …
- BFH, 25.11.1997 - VI R 50/97
Rüge von Verfahrensfehlern wegen Befangenheit eines Richters
- BFH, 05.08.1992 - X R 14/91
Steuerpflichtigkeit von Herstellungskosten für Ausbauten und Erweiterungen an …
- FG München, 16.09.2003 - 2 K 1108/02
Veräußerungsrente; Privatwohnung als Betriebsvermögen; Bindung an Wahlrecht
- FG Saarland, 11.07.2000 - I K 105/96
Abzug von Herstellungs- oder Anschaffungskosten einer Wohnung in einem im Inland …
- FG München, 04.08.2010 - 10 V 1114/10
Keine Zuordnung von mit Wohnräumen verbundenen Flächen zum Betriebsvermögen
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