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Rechtsprechung
   BFH, 13.12.1984 - V R 32/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,666
BFH, 13.12.1984 - V R 32/74 (https://dejure.org/1984,666)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1984 - V R 32/74 (https://dejure.org/1984,666)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - V R 32/74 (https://dejure.org/1984,666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 327
  • NJW 1985, 1576 (Ls.)
  • BB 1985, 383
  • BStBl II 1985, 173
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72

    Automobilfabrik - Werksangehörigenrabatt - Verkaufssperrfrist - Erwerb eines …

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - V R 32/74
    Eine dem Kfz-Handel vergleichbare geschäftliche Tätigkeit wäre bei einem auf gewisse Dauer eingerichteten Verkauf von hergerichteten Rennwagen zu sehen (Anschluß an Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530).

    Bei den Automobilwerkern ist dies vom erkennenden Senat im Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72 (BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530) bejaht worden, weil sie sich regelmäßig und planmäßig (d. h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs) am Automobilmarkt wie ein Händler beteiligten, da sie sich aufgrund des ihnen auf Jahreswagen gewährten Rabattes in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Konkurrenzsituation befinden.

  • BFH, 17.07.1980 - V R 5/72

    Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine …

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - V R 32/74
    Dabei wäre vom Finanzgericht unter Heranziehung der Grundsätze in Abschnitt 2 der Entscheidungsgründe des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1980 V R 5/72 (BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622) zu prüfen, ob der Kläger mit den durch seine private Rennfahrerei ausgelösten An- und Verkäufen von Kraftfahrzeugen eine auf Dauer angelegte geschäftliche Tätigkeit entfaltet hat.
  • BFH, 16.05.1984 - V R 10/77

    Befugnis zur Vornahme erforderlicher Handlungen - Neu errichtetes Wohnhaus - …

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - V R 32/74
    Die im Gesetz vorgesehenen Optionserklärungen sind einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen, die rechtsgestaltend auf das bestehende Umsatzsteuerrechtsverhältnis einwirken (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Mai 1984 V R 10/77, BFHE 141, 68, BStBl II 1984, 537, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 03.06.1954 - V 262/53 U

    Begriffsmerkmal der nachhaltigen Tätigkeit im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit - …

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - V R 32/74
    Dies ergäbe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 3. Juni 1954 V 262/53 U (BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238) und vom 11. November 1965 V 15/63 (StRK, UStG 1951, § 2 Abs. 1, R. 233, UStR 1966, 92) und insbesondere aus dem vergleichbaren Fall des BFH-Urteils vom 12. April 1962 V 21/60 U (BFHE 74, 710, BStBl III 1962, 262).
  • BFH, 12.04.1962 - V 21/60 U

    Umsatzsteuerpflicht durch den Verkauf eines eigenen Vorführwagens durch …

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - V R 32/74
    Dies ergäbe sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 3. Juni 1954 V 262/53 U (BFHE 59, 75, BStBl III 1954, 238) und vom 11. November 1965 V 15/63 (StRK, UStG 1951, § 2 Abs. 1, R. 233, UStR 1966, 92) und insbesondere aus dem vergleichbaren Fall des BFH-Urteils vom 12. April 1962 V 21/60 U (BFHE 74, 710, BStBl III 1962, 262).
  • RFH, 15.11.1921 - V A 202/21
    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - V R 32/74
    Zwar könne bei Teilnahme an Rennen nicht grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit verneint werden (so RFH-Urteil vom 15. November 1921 V A 202/21, RFHE 7, 244, RStBl 1922, 74); der Kläger habe jedoch keine Rennfahrerleistungen gegen Entgelt erbracht.
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen …

    - Planmäßiges Handeln (vgl. für den Verkauf von Vorführwagen durch Angestellte eines Kfz-Händlers BFH-Urteil vom 12. April 1962 V 21/60 U,-BFHE 74, 710, BStBl III 1962, 262; für den Verkauf eines Jahreswagens durch Werksangehörige BFH-Urteil vom 26. April 1979 V R 46/72, BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530; für den Verkauf von Kfz durch einen Amateurrennfahrer BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173; für Wettbewerbsunterlassung BFH-Urteil in BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874).

    - Beteiligung am Markt (vgl. BFH in BFHE 128, 110, BStBl II 1979, 530; in BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173, und in BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874).

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82

    1. Bei Veräußerung von Privatvermögen setzt Unternehmereigenschaft Verhalten wie …

    Die Abgrenzung des unternehmerischen vom privaten Bereich ist durch das Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74 (BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173) präzisiert worden (hierzu Weiß, UR 1985, 65; Wolff-Diepenbrock, Deutsches Steuerrecht - DStR - Beilage 12/87 S. 11).

    Die Rechtsausführungen dieses Urteils stimmen zumindest in der authentischen Interpretation, die ihnen der V. Senat in dem Urteil in BFHE 142, 327, 332, BStBl II 1985, 173 gegeben hat, mit der Auffassung des erkennenden Senats überein.

  • BFH, 23.09.2020 - XI R 34/19

    Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

    Rn. 16 a) Sowohl der Verzicht als auch dessen Widerruf sind einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen gegenüber dem Finanzamt; beide Erklärungen wirken rechtsgestaltend auf das Umsatzsteuerrechtsverhältnis und sind deshalb bedingungsfeindlich (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.12.1984 - V R 32/74, BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173;… vom 16.03.1988 - X R 7/80, BFH/NV 1989, 197; vom 28.06.1995 - XI R 40/94, BFHE 178, 251, BStBl II 1995, 805, unter 1.b).
  • BGH, 22.05.2003 - 5 StR 520/02

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzungsabsicht; Geltendmachung von Vorsteuer aus …

    Entscheidend ist deshalb immer, ob nach dem Gesamtbild der Umstände noch ein Verhalten "wie ein Händler" angenommen werden kann (vgl. BFH BStBl II 1985, 173, 176; 1987, 752;… Heidner aaO Rdn. 7;… Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG 8. Aufl. § 2 Rdn. 303).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und …

    In seinem einen Amateurrennfahrer betreffenden Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74 (BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173) hat der Senat sodann nicht nur die erforderliche Dauer der Wirkung herausgestellt, sondern auch die wegen der Intensität der Wirkung im Bereich des Leistenden zu fordernden Voraussetzungen, indem der Senat ausgeführt hat, daß eine regelmäßige und planmäßige (d.h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebes) Marktbeteiligung vorliegen müsse.

    Dieses kann als Marktbeteiligung im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebes anzusehen sein; denn hierfür bedarf es keiner besonderen sachlichen, personellen oder organisatorischen Voraussetzungen (vgl. Urteil in BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173).

  • BFH, 19.12.1985 - V R 167/82

    Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft …

    An die Stelle der Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG 1973 für Kleinunternehmer tritt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes (Regelbesteuerung), so daß das Umsatzsteuerrechtsverhältnis aufgrund der einseitigen Willenserklärung eine inhaltliche Umgestaltung erfährt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173 m. w. N.).
  • BFH, 15.01.1987 - V R 3/77

    Bloßes Erwerben und Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht …

    Unternehmerische Betätigung in diesem Sinne könnte aber dann vorliegen, wenn jemand durch geschäftsmäßigen An- und Verkauf von Kapital- oder Gesellschaftsbeteiligungen aller Art wie ein Händler auftritt und damit eine nachhaltige, auf Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit entfaltet (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173 - Fahrzeugverkauf eines Rennfahrers -).

    c) Auch das Gesamtbild der Betätigung der Klägerin im Rahmen ihrer Gesellschaftsbeteiligungen bis 1970 läßt nicht erkennen, daß sie sich im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs - wie ein Händler auf dem Gebiet der Kapital- und Gesellschaftsbeteiligungen - betätigt hat (vgl. zu dieser Auslegung der unternehmerischen Tätigkeit im Hinblick auf den Unternehmerbegriff des Art. 4 der Zweiten Umsatzsteuer-Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 11. April 1967, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1967, 1.301: Urteil in BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 137).

  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Nachhaltig ist eine Tätigkeit - ohne Rücksicht auf das Motiv des Tätigwerdens -, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist und im Sinne einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, d. h. einer geschäftsmäßigen Tätigkeit, auf den Erwerb von Einnahmen ausgerichtet ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173; vom 30. Juli 1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874; vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512).
  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02

    Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von …

    Bei typisierender Betrachtungsweise ist davon auszugehen, dass häufige An- und Verkäufe durch eine Privatperson nur dann als unternehmerische Betätigung zu qualifizieren sind, wenn sich der Veräußernde regelmäßig und planmäßig, d.h. im Sinne eines auf gewisse Dauer angelegten Geschäftsbetriebs, am Markt wie ein Händler betätigt (BFH vom 13.12.1984, V R 32/74, BStBl. II 1985, 173 - an- und verkaufender Amateurrennfahrer; BFH vom 29.06.1987, X R 23/82, BStBl. II 1987, 744 - Briefmarkensammler;… BFH vom 07.02.1990, I R 173/85, BFH/NV 1991, 685 - Orientteppiche).
  • BFH, 07.09.1995 - V R 25/94

    Zur Nachhaltigkeit beim An- und Verkauf neuer Kfz

    Im Gegensatz zu einem Werksangehörigen, der seinen Jahreswagen verkauft, und zu einem Amateurrennfahrer, der seine Fahrzeuge nach einigen Renneinsätzen stets wieder veräußert (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74, BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173), kaufte der Kläger die Fahrzeuge nicht für die eigene Nutzung als Beförderungsmittel, um sie nach kürzerer oder längerer Zeit eigener Nutzung zu veräußern.
  • BFH, 20.01.1988 - X R 48/81

    Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt …

  • FG Niedersachsen, 14.10.2010 - 16 K 216/10

    Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung auf einem für die Regelbesteuerung …

  • BFH, 01.04.2009 - X B 90/08

    Rüge überlanger Verfahrensdauer - Unmöglichkeit der Sachaufklärung - Kein …

  • BFH, 16.03.1988 - X R 7/80

    Voraussetzungen der Besteuerung für Kleinunternehmer - Einordnung einer …

  • BFH, 21.05.1987 - V R 109/77

    Zur Unternehmereigenschaft einer Jagdgesellschaft

  • BFH, 28.06.1995 - XI R 40/94

    Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsform

  • FG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - 12 K 2/04

    Kein Vorsteuerabzug wegen fehlender Unternehmereigenschaft

  • FG Hamburg, 24.09.2020 - 6 K 298/19

    Leistungsbeziehung im Umsatzsteuerrecht

  • BFH, 18.05.1988 - X R 57/81

    Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit als Beratungsstellenleiter und …

  • FG Düsseldorf, 17.05.1990 - 10 K 362/85

    Steuerrechtliche Qualifikation von Einkünften aus einer Tätigkeit als …

  • FG München, 08.09.1988 - XIV 163/86

    Umsatzsteuer; Verkauf sog. Jahreswagen

  • FG Nürnberg, 22.02.1990 - II 84/88

    Umsatzsteuer; Veräußerung von drei Kraftfahrzeugen keine unternehmerische …

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