Rechtsprechung
| BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 §§ 34, 69, 191; KO §§ 30, 59, 106 Abs. 1; UStG §§ 16, 18
- Wolters Kluwer
Konkurs - Konkursgericht - Antrag - Zukünftige Masse - Sequester - Maßnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 146, 363
- NJW 1986, 2074 (Ls.)
- ZIP 1986, 849
- BB 1986, 1634
- BStBl II 1986, 586
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81
Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83
Da die Sequestration nur der Sicherung der zukünftigen Konkursmasse dient (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27. März 1961 II ZR 294/59, BGHZ 35, 13, 17), ist der Sequester an sich nur berechtigt, die zur Erhaltung der Masse und zur Erreichung des Konkurszwecks notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ohne daß ihm - durch die Sequestration als solche - schon umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse zustehen (vgl. BGH-Urteil vom 22. Dezember 1982 VIII ZR 214/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 887, ZIP 1983, 191).Darunter fielen solche Maßnahmen nicht, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs unabweisbar erforderlich waren (vgl. den Sachverhalt im Urteil des BGH in NJW 1983, 887, betreffend Telefongebühren).
- BFH, 26.04.1984 - V R 128/79
GmbH - Haftung - Geschäftsführung
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83
Da die Begleichung der Umsatzsteuervorauszahlung keine zur Aufrechterhaltung des Betriebs unabweisbar erforderliche Notmaßnahme ist und die Umsatzsteuer - anders als die Lohnsteuer (für etwaige im Sequestrationszeitraum gezahlte Löhne und Gehälter) - entgegen der Auffassung des FA nicht vorrangig zu befriedigen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, unter Ziffer 3 c der Entscheidungsgründe), war der Kläger zur Begleichung der Umsatzsteuervorauszahlung nicht verpflichtet, da diese Maßnahme als "Rechtshandlung" im Sinne von § 30 Nr. 1 Halbsatz 2 KO (…vgl. Kuhn/Uhlenbruck, a. a. O., Tz. 19 zu § 30) der Anfechtung durch den Konkursverwalter unterlegen hätte. - BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80
Sozialplan
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83
Die gegenteilige Auffassung würde auf eine Erweiterung des in § 59 KO enumerativ aufgeführten Katalogs der Masseschulden hinauslaufen, welche im Hinblick auf die insoweit abschließende Regelung in der KO mit Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) nicht vereinbar wäre (vgl. das zum Katalog der bevorrechtigten Konkursforderungen ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 19. Oktober 1983 2 BvR 485, 486/80, BVerfGE 65, 182).
- BGH, 27.03.1961 - II ZR 294/59
Fortführung des Handelsgeschäfts durch einen Vergleichsverwalter
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83
Da die Sequestration nur der Sicherung der zukünftigen Konkursmasse dient (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 27. März 1961 II ZR 294/59, BGHZ 35, 13, 17), ist der Sequester an sich nur berechtigt, die zur Erhaltung der Masse und zur Erreichung des Konkurszwecks notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ohne daß ihm - durch die Sequestration als solche - schon umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse zustehen (vgl. BGH-Urteil vom 22. Dezember 1982 VIII ZR 214/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1983, 887, ZIP 1983, 191). - BFH, 02.02.1978 - V R 128/76
Die Umsatzsteuerforderung wegen halbfertiger Bauwerke im Konkurs des …
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83
Diese Auffassung stimmt mit dem im Urteil des BFH vom 2. Februar 1978 V R 128/76 (BFHE 125, 314, BStBl II 1978, 483) vertretenen Standpunkt überein, wonach eine bis zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung (§ 1 KO) in ihren materiellen Merkmalen verwirklichte Umsatzsteuerforderung - unbeschadet ihrer Entstehung nach § 13 Abs. 1 UStG - eine Konkursforderung (§ 3 Abs. 1 KO) ist. - FG Baden-Württemberg, 04.11.1982 - III 402/78
Auszug aus BFH, 29.04.1986 - VII R 184/83
Die im Zeitraum der vorkonkurslichen Sequestration begründeten Umsatzsteuerforderungen stellen Konkurs- und nicht Masseforderungen dar (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 4. November 1982 III 402/78, EFG 1983, 318, ZIP 1982, 1478).
- BFH, 21.12.1988 - V R 29/86
Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten …
Dieses Ergebnis stimmt mit der Beurteilung eines Sachverhalts durch den VII. Senat des BFH im Urteil vom 29. April 1986 VII R 184/83 (BFHE 146, 363, BStBl II 1986, 586) überein, der dem dem Streitfall zugrunde liegenden Sachverhalt vergleichbar ist; danach stellt die Umsatzsteuerforderung des FA eine Konkursforderung und keine Masseforderung dar, weil sie im Zeitraum der vorkonkurslichen Sequestration begründet worden ist.Konkurs- und Masseforderungen stehen nicht in einem sich in dieser Weise ausschließenden bzw. sich gegenseitig bedingenden Verhältnis; die KO führt in den §§ 57 bis 59, 224 die Ansprüche auf, die aus der Konkursmasse vorweg zu berichtigen sind (vgl. auch Urteil in BFHE 146, 363, BStBl II 1986, 586).
Dieser wird als gerichtlich bestellter Verwalter fremden Vermögens tätig und verpflichtet den Inhaber des Vermögens und späteren Gemeinschuldner (§ 3 KO) als Steuerschuldner (vgl. Urteil in BFHE 146, 363, BStBl II 1986, 586, und Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 29. September 1988 IX ZR 39/88, Betriebs-Berater -BB- 1988, 2134, Wertpapier- Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht -WM- IV 1988, 1610).
Der Senat braucht deshalb im vorliegenden Rechtsstreit nicht Stellung zu nehmen, welchen Inhalt der Beschluß über die Anordnung der Sequestration hatte (und ob, wie das FA meint, der Sequester "wie ein Konkursverwalter" gehandelt hat), ob die Veräußerung des Vermögens der Gemeinschuldnerin im Konkurseröffnungsverfahren der Sicherung der Masse diente (§ 106 KO) und welche Folgerungen hieraus insbesondere im Hinblick auf die Anfechtungsbefugnis nach § 30 KO und eine Haftung des Klägers zuzuziehen wären (vgl. hierzu Anm. von Weiß in Umsatzsteuer- Rundschau -UR- 1986, 207, zu dem Urteil in BFHE 146, 363, BStBl II 1986, 586; s. zu diesen Fragen auch Onusseit, Umsatzsteuer im Konkurs, 2. Teil, Abschn. A IV. 5. S.112 f.).
- OLG Köln, 01.07.1992 - 13 U 303/91
KO-Anfechtung bei Zahlung von Umsatzsteuer durch Sequester
Die gegenteilige Auffassung würde auf eine Erweiterung des in § 59 KO enumerativ aufgeführten Katalogs der Masseschulden hinauslaufen, welche im Hinblick auf die insoweit abschließende Regelung in der KO mit Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar wäre (vgl. BFH ZIP 1986, 849, 851).Der Sequester ist, auch wenn ihm das Konkursgericht die Führung des schuldnerischen Betriebes übertragen hat, nur verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs unabweisbar erforderlichen "Notmaßnahmen" zu ergreifen, wozu die Zahlung der Umsatzsteuer nicht gehört (vgl. BFH ZIP 1986, 849).
Rn. 85 Insoweit hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 29. April 1986 (vgl. ZIP 1986, 849 ff.) eine Zahlungspflicht des Sequesters auf die Umsatzsteuer verneint.
- BGH, 12.11.1992 - IX ZR 68/92
Keine Haftung des Sequesters für Umsatzsteuerausfall bei Verkäufen im …
Hätte er sie erst befugtermaßen als Konkursverwalter getätigt, so wären die Umsatzsteueransprüche nach § 58 Nr. 2 KO gegen die Masse gerichtet gewesen, während die Veräußerung durch den Sequester bloße Konkursforderungen i. S. v. § 3 Abs. 1 KO begründet habe (BFHE 146, 363, 367 f; 155, 475, 476 f).Die gesetzmäßige Befriedigung aller Gläubiger soll nicht durch Handlungen des Gemeinschuldners oder einzelner Gläubiger vereitelt werden (BGHZ 86, 190, 193 f m.w.N.; 105, 230, 240; Senatsurt. v. 30. April 1992 - IX ZR 233/90IX ZR 233/90, WM 1992, 1040, 1043 f, z.V.b. in BGHZ;… v. 11. Juni 1992 - IX ZR 255/91IX ZR 255/91, aaO.;… Kuhn/Uhlenbruck, KO 10. Aufl. § 106 Rdn. 7; vgl. auch BFHE 146, 363, 366).
- BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91
Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung …
Für die Zuordnung des Vergütungsanspruchs des Sequesters (vgl. § 106 KO) - ebenso wie des Vergütungsanspruchs des Konkursverwalters - zu den Massekosten mögen - unabhängig von dem Zeitpunkt der Begründung des Anspruchs i. S. des § 3 Abs. 1 KO (vgl. dazu oben 2. d, bb) - wegen der "Nähe zum Konkurs" (…vgl. Mohrbutter/Mohrbutter, a. a. O., I 7 Rz. 17) gewichtige Argumente sprechen, zumal bereits die Sequestration der Sicherung der künftigen Konkursmasse dient (vgl. Senatsurteil vom 29. April 1986 VII R 184/83, BFHE 146, 363, BStBl II 1986, 586, 588, m. w. N.; Eickmann, ZIP 1982, 21, 25, unter Hinweis auf § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO). - BSG, 20.07.1988 - 12 RK 53/86
Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung, …
Die Sequestration dient nur der Sicherung der künftigen Konkursmasse (BGH, NJW 1983, 837, 388 [VGH Bayern 28.07.1982 - 20 AS 34/82 D] mwN; BFHE 146, 363, 366).Auch in diesem Fall hat er sich auf diejenigen Sicherungs- und Verwaltungsmaßnahmen zu beschränken, die der Feststellung der Masse, ihrer Sicherung und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen (BFHE 146, 363, 366).
- BFH, 21.09.1993 - VII R 68/92
Aufrechnung im Konkurs
Für die Zuordnung des Vergütungsanspruchs des Sequesters (vgl. § 106 KO) - ebenso wie des Vergütungsanspruchs des Konkursverwalters - zu den Massekosten mögen - unabhängig von dem Zeitpunkt der Begründung des Anspruchs i.S. des § 3 Abs. 1 KO (vgl. dazu oben 2d, bb) - wegen der Nähe zum Konkurs (…vgl. Mohrbutter/Mohrbutter, a.a.O., I 7 Rz. 17) gewichtige Argumente sprechen, zumal bereits die Sequestration der Sicherung der künftigen Konkursmasse dient (vgl. Urteil des Senats vom 29. April 1986 VII R 184/83, BFHE 146, 363, BStBl II 1986, 586, 588, m.w.N.; Eickmann, Zeitschrift für Wirtchaftsrecht und Insolvenzpraxis 1992, 21, 25 unter Hinweis auf § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO). - BGH, 25.03.1993 - IX ZR 164/92
Keine Sequesterhaftung für Umsatzsteuerausfall aus Veräußerungsgeschäften im …
- OLG Köln, 11.03.1992 - 24 U 136/91
Verkürzung der Umsatzsteuer durch Rechtshandlungen des Sequesters
Der Bundesfinanzhof hält die durch Handlungen des Sequesters begründeten Umsatzsteuerforderungen für Konkurs- und nicht für Masseforderungen (vgl. ZIP 1986, 849, 851; ZIP 1989, 384), weil sie vor Konkurseröffnung begründet wurden und deshalb nach § 3 Abs. 1 KO nur als Konkursforderung geltend gemacht werden können. - FG Hamburg, 19.06.1990 - II 550/90 Da die Sequestration nur der Sicherung der zukünftigen Konkursmasse dient, ist der Sequester regelmäßig nur berechtigt, die zur Erhaltung der Masse und zur Erreichung des Konkurszweckes notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ohne daß ihm schon umfassende Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse zustehen (vgl. BFH vom 29.4.1986 VII R 184/83, BFHE 146, 363 BStBl II 1986, 586 , m.w.N.).
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