Rechtsprechung
| BFH, 14.06.1988 - VIII R 368/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 48 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Klagebefugnis - Einheitliche Gewinnfeststellung - Personengesellschaft - Geschäftsführer-Gesellschafter - Rechtsprechung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur doppelten Klagebefugnis bei Gesellschafter-Geschäftsführern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 154, 201
- BB 1988, 2236
- BB 1989, 208
- BB 1989, 618
- DB 1988, 2548
- BStBl II 1988, 1008
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.03.1980 - I R 87/79
Gewinnfeststellung - Geschäftsführer - Klagebefugnis - Gesellschaft
Auszug aus BFH, 14.06.1988 - VIII R 368/83
Die Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 26. März 1980 I R 87/79, BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586), wonach in Fällen, in denen in einem Verfahren der einheitlichen (gesonderten) Gewinnfeststellung neben der Gesellschaft (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO) auch der Gesellschafter-Geschäftsführer der Personengesellschaft klagebefugt ist, das FG ggf. zu klären hat, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer nur persönlich oder nur in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer oder sowohl für die Gesellschaft als auch persönlich klagt, ist nicht anwendbar, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH ist und die Klage von deren Geschäftsführer erhoben wird.Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. März 1980 I R 87/79 (BFHE 131, 1, BStBl II 1980, 586) ist auf den Streitfall nicht anwendbar.
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99
Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
Ergebnis der Auslegung könnte zudem nur sein, dass weitere Klägerin die M-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Klägerin ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 1988 VIII R 368/83, BFHE 154, 201, BStBl II 1988, 1008;… vom 2. Mai 1990 VIII R 20/86, BFH/NV 1991, 219; vom 14. November 1995 VIII R 8/94, BFHE 179, 216, BStBl II 1996, 297, unter 2. b bb der Gründe); eine solche Auslegung lässt aber weder die Klageschrift noch die eingereichte Prozessvollmacht zu. - BFH, 27.10.1999 - II R 74/97
Sonderbetriebsvermögen; notwendige Beiladung
Ihr läßt sich auch nicht entnehmen, daß sie zusätzlich im Namen des F als Kommanditist erhoben werden sollte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VIII R 368/83, BFHE 154, 201, BStBl II 1988, 1008; von Beckerath in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 48 FGO Anm. 130). - BFH, 02.05.1990 - VIII R 20/86
Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich
D ist lediglich Geschäftsführer der GmbH (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VIII R 368/83, BFHE 154, 201, BStBl II 1988, 1008). - BFH, 30.01.1990 - VIII R 129/85 Die Klage ist nicht als auch vom Kommanditisten persönlich erhoben anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.3.1980 I R 87/79), da nicht dieser, sondern die Komplementär-GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer der klagenden KG ist (vgl. BFH-Urteil vom 14.6.1988 VIII R 368/83).
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