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Rechtsprechung
   BFH, 05.08.1988 - X R 55/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,812
BFH, 05.08.1988 - X R 55/81 (https://dejure.org/1988,812)
BFH, Entscheidung vom 05.08.1988 - X R 55/81 (https://dejure.org/1988,812)
BFH, Entscheidung vom 05. August 1988 - X R 55/81 (https://dejure.org/1988,812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 15 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Unternehmer - Nachweis - In Rechnung gestellte Steuer - Anderer Unternehmer - Vorlage der Originalrechnung - Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973) § 15 Abs. 1, § 15a Abs. 1, 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechnung
    Bedeutung der Rechnung
    Originalrechnung

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 477
  • BB 1989, 545
  • BB 1989, 60
  • DB 1989, 92
  • BStBl II 1989, 120
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den …

    Auszug aus BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
    Der V. Senat des BFH hat allerdings in seinen Urteilen vom 24. September 1987 V R 125/86 (BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694), und V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688), gefordert, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (hier: das Inrechnungsstellen der Steuer) seien in einer ganz bestimmten Form zu belegen, nämlich ausschließlich im Wege des Belegnachweises.

    Zudem lassen sich weder aus den Urteilen in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 und BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, noch aus dem Urteil in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721 Hinweise entnehmen, daß der V. Senat die in den Urteilen V R 66/77 und in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345 vertretene Rechtsauffassung habe aufgeben wollen, daß die abziehbaren Vorsteuern zu schätzen sind, sofern Rechnungen erteilt waren, "hernach aber verloren gegangen" sind und "nicht rekonstruiert werden" können (vgl. dazu auch Bunjes, UR 1978, 228, und Weiß, UR 1979, 88, sowie Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 28. Juni 1969 - IV A/3 - S 7.300 - 48/69, BStBl I 1969, 349, Abschn. C III 4).

  • BFH, 12.06.1986 - V R 75/78

    Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
    Er schließt dies aus der Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 12. Juni 1986 V R 75/78 (BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721), das die Rechtsfolgen einer zwar vorhandenen, aber nicht ordnungsgemäßen Rechnung betrifft.

    Zudem lassen sich weder aus den Urteilen in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 und BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, noch aus dem Urteil in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721 Hinweise entnehmen, daß der V. Senat die in den Urteilen V R 66/77 und in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345 vertretene Rechtsauffassung habe aufgeben wollen, daß die abziehbaren Vorsteuern zu schätzen sind, sofern Rechnungen erteilt waren, "hernach aber verloren gegangen" sind und "nicht rekonstruiert werden" können (vgl. dazu auch Bunjes, UR 1978, 228, und Weiß, UR 1979, 88, sowie Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 28. Juni 1969 - IV A/3 - S 7.300 - 48/69, BStBl I 1969, 349, Abschn. C III 4).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den …

    Auszug aus BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
    Der V. Senat des BFH hat allerdings in seinen Urteilen vom 24. September 1987 V R 125/86 (BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694), und V R 50/85 (BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688), gefordert, die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (hier: das Inrechnungsstellen der Steuer) seien in einer ganz bestimmten Form zu belegen, nämlich ausschließlich im Wege des Belegnachweises.

    Zudem lassen sich weder aus den Urteilen in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 und BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, noch aus dem Urteil in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721 Hinweise entnehmen, daß der V. Senat die in den Urteilen V R 66/77 und in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345 vertretene Rechtsauffassung habe aufgeben wollen, daß die abziehbaren Vorsteuern zu schätzen sind, sofern Rechnungen erteilt waren, "hernach aber verloren gegangen" sind und "nicht rekonstruiert werden" können (vgl. dazu auch Bunjes, UR 1978, 228, und Weiß, UR 1979, 88, sowie Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 28. Juni 1969 - IV A/3 - S 7.300 - 48/69, BStBl I 1969, 349, Abschn. C III 4).

  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
    Dem Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht, obliegt die Darlegungs- und Feststellungslast für die Tatsachen, die den Vorsteuerabzug begründen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345).

    Zudem lassen sich weder aus den Urteilen in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 und BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, noch aus dem Urteil in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721 Hinweise entnehmen, daß der V. Senat die in den Urteilen V R 66/77 und in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345 vertretene Rechtsauffassung habe aufgeben wollen, daß die abziehbaren Vorsteuern zu schätzen sind, sofern Rechnungen erteilt waren, "hernach aber verloren gegangen" sind und "nicht rekonstruiert werden" können (vgl. dazu auch Bunjes, UR 1978, 228, und Weiß, UR 1979, 88, sowie Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 28. Juni 1969 - IV A/3 - S 7.300 - 48/69, BStBl I 1969, 349, Abschn. C III 4).

  • BFH, 01.04.1982 - V R 66/77
    Auszug aus BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
    Der spätere Verlust des Abrechnungspapiers bringt den einmal entstandenen Abzugsanspruch nicht rückwirkend zum Erlöschen (BFH-Urteil vom 1. April 1982 V R 66/77; vgl. auch Beschluß vom 11. Juni 1981 V B 33/79 beide nicht veröffentlicht - NV -).

    Zudem lassen sich weder aus den Urteilen in BFHE 153, 77, BStBl II 1988, 694 und BFHE 153, 65, BStBl II 1988, 688, noch aus dem Urteil in BFHE 146, 569, BStBl II 1986, 721 Hinweise entnehmen, daß der V. Senat die in den Urteilen V R 66/77 und in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345 vertretene Rechtsauffassung habe aufgeben wollen, daß die abziehbaren Vorsteuern zu schätzen sind, sofern Rechnungen erteilt waren, "hernach aber verloren gegangen" sind und "nicht rekonstruiert werden" können (vgl. dazu auch Bunjes, UR 1978, 228, und Weiß, UR 1979, 88, sowie Erlaß des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 28. Juni 1969 - IV A/3 - S 7.300 - 48/69, BStBl I 1969, 349, Abschn. C III 4).

  • BFH, 25.11.1976 - V R 98/71

    Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren …

    Auszug aus BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
    a) Liegen die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG insgesamt vor, entsteht der Vorsteueranspruch des jeweiligen Voranmeldungszeitraums analog § 13 Abs. 1 UStG (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. November 1976 V R 98/71, BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448).
  • BFH, 11.06.1981 - V B 33/79
    Auszug aus BFH, 05.08.1988 - X R 55/81
    Der spätere Verlust des Abrechnungspapiers bringt den einmal entstandenen Abzugsanspruch nicht rückwirkend zum Erlöschen (BFH-Urteil vom 1. April 1982 V R 66/77; vgl. auch Beschluß vom 11. Juni 1981 V B 33/79 beide nicht veröffentlicht - NV -).
  • BFH, 23.10.2014 - V R 23/13

    Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen - Keine eidesstattliche …

    Rn. 8 Die vom FG gestellten Anforderungen, wonach im Einzelnen und zu jeder Rechnung vorgetragen werden müsse, aus welcher Lieferung und Leistung der Vorsteuerabzug begehrt werde und zudem Angaben zum Leistungsgegenstand, Leistungszeitpunkt und zur Höhe des Entgelts erforderlich seien, widersprächen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes --BFH-- (…BFH-Beschluss vom 12. Mai 2003 V B 226/02, BFH/NV 2003, 1226; BFH-Urteile vom 5. August 1988 X R 55/81, BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120, sowie vom 16. April 1997 XI R 63/93, BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582).

    Rn. 31 (1) Nach ständiger Rechtsprechung kann der Unternehmer beim Verlust der Originalrechnung den Nachweis, dass diese bei Geltendmachung des Vorsteuerabzugs im Besitz des Unternehmers war, mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen (BFH-Urteile in BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582 Leitsatz 2, sowie in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2003, 1226).

    So hat der BFH im Urteil in BFHE 154, 477, BStBl II 189, 120 Vorsteuerbeträge aufgrund der Vorlage einer Rechnungskopie anerkannt, nachdem sich die Existenz eines Durchschlags dieser Rechnung bei dem liefernden Unternehmen und einer weiteren Fotokopie bei den Akten einer mit dem Kläger in Geschäftsbeziehung stehenden Bezirkssparkasse herausgestellt hatte und überdies feststand, dass die erbrachte Leistung getilgt worden war.

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 63/93

    Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs muß der Unternehmer im …

    Als zum Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung geeignetes Abrechnungspapier könne dabei nur die Rechnung angesehen werden, die dem Leistungsempfänger im Original zum Zweck der Abrechnung mit dem Rechnungsaussteller ausgestellt und übergeben bzw. übersandt werde (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. August 1988 X R 55/81, BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120).

    Auf die Vorlage einer Originalrechnung könne dann verzichtet werden, wenn diese verlorengegangen sei oder mehr als kurzfristig nicht beschafft werden könne (in diesem Sinne wohl auch BFH-Urteil in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120).

    Es verweist auf das Urteil in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120, wonach grundsätzlich am Erfordernis der Vorlage der Originalrechnungen festzuhalten sei.

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120 kann der Unternehmer den Nachweis dafür, daß ihm ein anderer Unternehmer Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, nicht allein durch Vorlage der Originalrechnung, sondern mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen.

    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, daß eine Originalrechnung im Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs vorhanden war, trifft den Unternehmer (…vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1986 V R 110/76, BFH/NV 1987, 745; in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120, und BFH-Beschluß vom 24. Mai 1993 V B 33/93, BFH/NV 1994, 133).

  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die …

    Die Tatsachenwürdigung des FG ist verfahrensfehlerfrei zustandegekommen, verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und ist mithin nach § 118 Abs. 2 FGO für das Revisionsgericht bindend (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1971 IV R 195/69, BFHE 102, 85, BStBl II 1971, 522; vom 5. August 1988 X R 55/81, BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120 - ständige Rechtsprechung -).
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