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Rechtsprechung
   BFH, 31.05.1989 - III R 154/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,905
BFH, 31.05.1989 - III R 154/86 (https://dejure.org/1989,905)
BFH, Entscheidung vom 31.05.1989 - III R 154/86 (https://dejure.org/1989,905)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - III R 154/86 (https://dejure.org/1989,905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3, § 12 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 4 EStG
    Einkommensteuer; Tantiemezahlungen an den Arbeitgeber-Ehegatten

Papierfundstellen

  • BFHE 157, 172
  • BB 1989, 1682
  • BB 1990, 322
  • BB 1990, 332
  • DB 1989, 1903
  • DB 1989, 2508
  • BStBl II 1990, 172
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Der vom FG in diesem Zusammenhang erwähnte Beschluß des BVerfG vom 12. März 1985 1 BvR 571/81 u.a. (BStBl II 1985, 475 ) ist zu den Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsaufspaltung ergangen.
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Dies ergibt sich aus der allgemeinen Verpflichtung der Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts nach § 90 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO 1977 -- (vgl. hierzu näher BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86 , BStBl II 1989, 462 ).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens - …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Abgesehen hiervon trägt der Arbeitgeber-Ehegatte grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, daß Minderungen seines Betriebsvermögens durch Aufwendungen für den Arbeitnehmer-Ehegatten als betrieblich veranlaßt anzusehen und deshalb Betriebsausgaben sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 101/75 , BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562 , und vom 21. August 1985 I R 73/82 , BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250 , a.E.).
  • BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72

    Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    In diesem Fall müßten die Rückstellungen nach den Grundsätzen über die Berichtigung eines unrichtigen Bilanzansatzes in der Schlußbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch nicht bestandskräftig ist (im Streitfall also wohl zum 31. Dezember 1976), erfolgswirksam -d.h. gewinnerhöhend-berichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72 , BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148 ).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Daß an den Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen im Rahmen von Ehegattenarbeitsverhältnissen besondere Anforderungen gestellt werden können, widerspricht nicht dem Grundgesetz (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 22. Juli 1970 1 BvR 285/66 u.a., BVerfGE 29, 104, 112).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Nur bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann angenommen werden, daß die Vertragsbeziehungen und die auf ihnen beruhenden Leistungen dem betrieblichen Bereich und nicht -z.B. als Unterhaltsleistungen- dem privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG ) zuzuordnen sind (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. November 1986 IV R 322/84 , BFHE 148, 168, BStBl II 1987, 121 , …und vom 20. Mai 1988 III R 51/85 , BFH/NV 1989, 19, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1988 - VIII R 83/82

    Rückwirkend vereinbarte Tantiemezahlungen an Angehörige sind keine …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Ist ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, so können Tantieme-Zahlungen, die im Rahmen eines solchen Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer-Ehegatten gezahlt werden, nur dann als Betriebsausgaben abgezogen -und für zukünftige Tantiemezahlungen nur dann in den Bilanzen Rückstellungen gebildet- werden, wenn auch hinsichtlich der Zusage der Tantieme eine betriebliche Veranlassung vorlag; es müssen also auch insoweit die genannten Voraussetzungen der Klarheit der Vereinbarung sowie ihrer tatsächlichen Durchführung gegeben sein; außerdem muß die Zusage der Tantieme einem Fremdvergleich standhalten (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1988 VIII R 83/82 , BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281).
  • BFH, 21.08.1985 - I R 73/82

    Zum Nachweis der betrieblichen Veranlassung bei Rechtsbeziehungen zwischen Eltern …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Abgesehen hiervon trägt der Arbeitgeber-Ehegatte grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, daß Minderungen seines Betriebsvermögens durch Aufwendungen für den Arbeitnehmer-Ehegatten als betrieblich veranlaßt anzusehen und deshalb Betriebsausgaben sind (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juni 1976 IV R 101/75 , BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562 , und vom 21. August 1985 I R 73/82 , BFHE 145, 316, BStBl II 1986, 250 , a.E.).
  • BFH, 17.04.1986 - IV R 2/86

    Arbeitnehmer-Ehegatte - Direktversicherung - Gehaltserhöhung - Interner …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Um die Gewährung der Tantieme als betrieblich veranlaßt ansehen zu können, muß die Tantieme zu dem übrigen Lohn bzw. Gehalt in einem Verhältnis stehen, das auch bei vergleichbaren Tantiemegewährungen an familienfremde Arbeitnehmer üblich ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1986 IV R 2/86, BFHE 146, 423, BStBl II 1986, 559 ).
  • BFH, 23.04.1975 - I R 208/72

    Kein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt dem …

    Auszug aus BFH, 31.05.1989 - III R 154/86
    Voraussetzung für die Annahme einer betrieblichen Veranlassung ist zunächst eine klare Vereinbarung der Bemessungsgrundlage, des Hundertsatzes und gegebenenfalls auch einer Obergrenze (BFH-Urteil vom 23. April 1975 I R 208/72 , BFHE 115, 481, BStBl II 1975, 579 ; FG Hamburg, Urteil vom 14. Juni 1982 VI 57/79 , Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1983, 163; FG München, Urteil vom 3. Oktober 1988 II (XIII) 134/84 E2, EFG 1989, 164).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 51/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben

  • FG Baden-Württemberg, 15.06.1982 - III 186/80
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 69/98

    Familienverträge - Fremdvergleich bei Pensions- und Tantiemezusage

    Eine betriebliche Veranlassung von Pensions- und Tantiemezusagen an Arbeitnehmer, die nahe Angehörige des Arbeitgebers sind, ist nicht allein deshalb zu verneinen, weil keine fremden Arbeitnehmer mit vergleichbaren Tätigkeitsmerkmalen im Betrieb beschäftigt werden und auch bei anderen Betrieben gleicher Größenordnung keine vergleichbaren Beschäftigungsverhältnisse ermittelt werden können (Klarstellung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172).

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 31. Mai 1989 III R 154/86 (BFHE 157, 172) einen betriebsexternen Vergleich für geboten gehalten.

    Soweit das FA dagegen unter Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 157, 172 einen betriebsexternen Vergleich für erforderlich halte, weil fremde Arbeitnehmer mit gleichen Tätigkeitsmerkmalen nicht im Betrieb der Klägerin beschäftigt seien, sei dem nicht zu folgen.

    Für die Durchführung des sog. Fremdvergleichs gehen die Beteiligten und das FG übereinstimmend von dem in der Rechtsprechung des BFH aufgestellten Rechtssatz aus, dass die Zusage einer Pension oder einer Tantieme an einen Ehegatten nur unter der Voraussetzung dem Grunde nach betrieblich und nicht privat veranlasst ist, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einem fremden Arbeitnehmer erteilt worden wäre (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. März 1980 IV R 53/77, BFHE 130, 316, BStBl II 1980, 450; vom 10. November 1982 I R 135/80, BFHE 137, 308, BStBl II 1983, 173; vom 28. Juli 1983 IV R 103/82, BFHE 139, 376, BStBl II 1984, 60; vom 8. Oktober 1986 I R 220/82, BFHE 148, 37, BStBl II 1987, 205; in BFHE 157, 172; vom 16. Mai 1990 X R 72/87, BFHE 161, 451, BStBl II 1990, 1044; in BFHE 178, 331, BStBl II 1996, 153).

    bb) Dagegen hat der III. Senat des BFH mit Urteil in BFHE 157, 172 --ohne Auseinandersetzung mit der bis dahin zu den Versorgungsaufwendungen ergangenen Rechtsprechung-- entschieden, dass über die betriebliche Veranlassung einer Tantiemezusage an einen im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten dann, wenn keine vergleichbaren Arbeitnehmer im Unternehmen des Arbeitgeber-Ehegatten beschäftigt würden, durch Vergleich mit Arbeitnehmern anderer Betriebe, insbesondere gleicher Größenordnung, entschieden werden müsse (sog. externer Betriebsvergleich).

    Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss in BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160 unter Hinweis auf das Urteil in BFHE 157, 172 bestätigt, dass die Angemessenheit des Lohnes (oder der Tantieme oder Pension) anhand eines betriebsinternen Fremdvergleichs, in Ausnahmefällen anhand eines betriebsexternen Vergleichs festzustellen sei.

    Der III. Senat hat auf Anfrage des erkennenden Senats erklärt, dass die vorstehende Rechtsauffassung nicht von seinen Ausführungen in dem Urteil in BFHE 157, 172 abweicht.

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …

    Um bei Ehegatten-Vertragsverhältnissen einigermaßen verläßlich abgrenzen zu können, ob wirklich ein Leistungsaustauschverhältnis gewollt ist, verlangt die BFH-Rechtsprechung insoweit nicht nur, daß die Verträge rechtlich wirksam zustande gekommen sind, sondern daß sie auch nach Inhalt und Ausführung dem entsprechen, was unter Fremden üblich ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. April 1983 IV R 198/80, BFHE 138, 359, BStBl II 1983, 555;… vom 7. Mai 1987 IV R 73/85, BFH/NV 1987, 765, jeweils m.w.N.; vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172).

    Dabei ist die Angemessenheit des Lohnes (oder der Tantieme oder der Pension) anhand eines betriebsinternen Fremdvergleichs, in Ausnahmefällen anhand eines betriebsexternen Vergleichs festzustellen (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFHE 157, 172).

  • BFH, 14.12.1990 - III R 92/88

    Fortbildungskosten für im Betrieb mitarbeitende Kinder

    Abgesehen hiervon trägt der Betriebsinhaber grundsätzlich die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, daß Minderungen seines Betriebsvermögens durch Aufwendungen für ein im Betrieb mitarbeitendes Kind als betrieblich veranlaßt anzusehen und deshalb Betriebsausgaben sind (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172, m. w. N.).

    Hierbei müßte der Steuerpflichtige an der Ermittlung des Sachverhalts in der Weise mitwirken (§ 90 Abs. 1 AO 1977), daß er die ihm bekannten Parallelfälle angibt oder sich bei den für seinen Betrieb einschlägigen Berufs- oder Interessenverbänden um die Benennung von Vergleichsfällen bemüht (BFH in BFHE 157, 172, 176).

  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch …

    Nach dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs (vgl. dazu u.a. BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142, sowie die BFH-Urteile vom 27. März 1962 I 136/60 S, BFHE 75, 10, BStBl III 1962, 273; vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82 1988 IV R 33/87, BFHE 155, 532, 536, BStBl II 1989, 407, 409, und vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172, 177; vgl. auch Abschn. 15 Abs. 1 Sätze 4 und 5 der Einkommensteuer-Richtlinien - EStR -) ist ein unrichtiger Bilanzansatz in der ersten Schlußbilanz richtigzustellen, in der dies unter Beachtung der für den Eintritt der Bestandskraft und der Verjährung maßgeblichen Vorschriften möglich ist, und zwar grundsätzlich erfolgswirksam (BFH in BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886, 888;… zu den hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen vgl. Mathiak in Kirchhof/Söhn, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 5 Rdnr. A 229 m.w.N.).

    Geht es dabei - wie hier - um die Fortführung eines Bilanzierungsfehlers über mehrere Jahre, so kommt es auf die Möglichkeit(en) der Rückwärtsberichtigung zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Änderungsbescheids an (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, BStBl II 1983, 303, 306 - zu 2b - vom 4. November 1986 VIII R 322/83, BFHE 148, 513, BStBl II 1987, 333, 336 - zu 2b cc - und in BFHE 157, 172, 177 a.E.;… a. M.: Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Anm. 140 m.w.N.).

  • FG Köln, 18.06.1997 - 10 K 5098/95

    Pensions- und Tantiemezusagen an Angehörige

    So stelle auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 31.5.1989 III R 154/86 bei der Beurteilung einer Taniemezahlung an den Arbeitnehmer-Ehegatten auf einen betriebsexternen Vergleich ab, wenn vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Steuerpflichtigen nicht beschäftigt würden.

    Soweit demgegenüber in der von dem Beklagten angezogenen Entscheidung des BFH vom 31.05.1989 III R 154/86 (BB 1990, 332 ) gefordert wird, daß die betriebliche Veranlassung einer Tantiemezahlung durch Vergleich mit Arbeitnehmern anderer Betriebe geprüft werden müsse, sofern in dem streitbefangenen Betrieb keine vergleichbaren Arbeitnehmer beschäftigt seien, fehlt es an einer Auseinandersetzung mit dem anerkannten Inhalt des Betriebsausgabenbegriffs.

    Für die - von den Beteiligten nicht beantragte - Zulassung der Revision wegen Divergenz zu dem Urteil des BFH vom 31.05.1989 III R 154/86 sieht der Senat deshalb keinen Anlaß, weil den dortigen Entscheidungsgründen mangels Abgrenzung zu dem Urteil des BFH vom 10.11.1982 I R 135/80 nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit ein Rechtssatz des Inhalts entnommen werden kann, daß der Betriebsausgabenabzug für die einem Arbeitnehmerehegatten zugesagte Tantieme mangels betriebsexterner Üblichkeit auch dann ausgeschlossen ist, wenn sich auf andere Weise als durch betriebsinternen Vergleich mit familienfremden Arbeitnehmern die betriebliche Veranlassung der Tantiemegewährung nach Überzeugung des Gerichts feststellen läßt.

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 42/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus einem Ausbildungsverhältnissen zwischen …

    Der Nachweis, daß der zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Kind abgeschlossene Ausbildungsvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, kann gleichermaßen durch einen sog. internen Betriebsvergleich, d. h. durch Benennung von Vergleichsfällen im eigenen Betrieb, wie auch durch einen sog. externen Betriebsvergleich, d. h. durch Angabe dem Steuerpflichtigen bekannter oder von Berufs- oder Interessenverbänden benannter Vergleichsfälle außerhalb seines Betriebs, geführt werden (vgl. BFH-Urteile vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172, und in BFHE 163, 190, BStBl II 1991, 305).
  • FG Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 14 K 10/93

    Betriebliche Veranlassung einer an den im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten …

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  • BFH, 01.10.1997 - X B 89/96
    Das FG-Urteil hält sich auch im Rahmen der Rechtsprechungsgrundsätze zur Gestaltung und Durchführung von Tantiemevereinbarungen innerhalb von Verträgen zwischen nahen Angehörigen (…vgl. BFH-Urteile vom 14. November 1986 III R 161/82, BFH/NV 1987, 414; vom 29. November 1988 VIII R 83/82, BFHE 155, 114, BStBl II 1989, 281 ; vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172;… vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 215/93

    Übernahme von Ausbildungskosten der Kinder aus betrieblichem Interesse

    Hierbei müsse der Steuerpflichtige an der Ermittlung des Sachverhalts in der Weise mitwirken (§ 90 Abs. 1 der Abgabenordnung -- AO 1977 --), daß er die ihm bekannten Parallelfälle an gebe oder sich bei den für seinen Betrieb einschlägigen Berufs- oder Interessenverbänden um die Benennung von Vergleichsfällen bemühe (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172, 176).
  • BFH, 30.03.1994 - I B 81/93

    Verfahrensrecht; Berichtigung von Finanzierungsfehlern nach Verjährung

    Die Rechtsprechung gilt auch für die Korrektur von Bilanzierungsfehlern, die in Bilanzen für die Jahre vor 1977 unterlaufen sind (s. BFH-Urteil vom 31. Mai 1989 III R 154/86, BFHE 157, 172).
  • BFH, 30.11.1990 - III R 37/87

    Voraussetzungen hinsichtlich einer einkommenssteuerrechtlichen Berücksichtigung …

  • BFH, 11.07.1990 - III R 225/84

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten als …

  • BFH, 11.07.1990 - III R 59/88

    Ausgaben für einen im Betrieb mitabreitenden Ehegatten als betriebliche …

  • FG Niedersachsen, 10.04.1997 - XIV 26/95

    Erforderlichkeit des Erstellens und Bekanntgebens einer berichtigten …

  • BFH, 13.07.1990 - III R 134/85

    Aufwendungen für einen im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten als …

  • BFH, 11.07.1990 - III R 73/85

    Zulässigkeit des Abzugs von Arbeitsentgelt für den Ehepartner als …

  • FG Hamburg, 11.12.1995 - V 90/93

    Streit um die ergebniswirksame Berücksichtigung einer unrichtigen Handelsbilanz …

  • FG Hamburg, 23.02.2000 - VII 170/97

    Aufwendungen einer Personengesellschaft für ein

  • BFH, 27.07.1990 - III R 67/87

    Barauszahlungen von Gehältern als Betriebsausgaben

  • FG Hamburg, 29.05.1998 - VI 2/95

    Steuerrechtliche Anerkennung von Tantiemenzahlungen als Betriebsausgaben; …

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