Rechtsprechung
| BFH, 26.09.1990 - II R 146/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
BewG § 76 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, §§ 27, 79 Abs. 5
- Wolters Kluwer
Wohnhaus - Wohnfläche - Schätzung einer durchschnittlichen Miete - Sachwertverfahren - Vergleichbar vermietete Objekte - Hauptfeststellungszeitpunkt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 76, 79 BewG 1965
Bewertung; Anwendung des Sachwertverfahrens trotz schätzbarer Miete
Papierfundstellen
- BFHE 162, 364
- ZMR 1991, 184
- BB 1990, 2393
- BStBl II 1991, 57
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
Auszug aus BFH, 26.09.1990 - II R 146/87
Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Februar 1987 1 BvL 18/81, 20/82 (BVerfGE 74, 182, BStBl II 1987, 240, 246) hätte sich dem FG, wenn es den gutachterlichen Äußerungen nicht folgen wollte, die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen aufdrängen müssen, um die Möglichkeit der Heranziehung von Vergleichsmieten auszuschließen.Entgegen dem Vortrag der Klägerin hat das BVerfG in seinem Urteil in BVerfGE 74, 182, BStBl II 1987, 240, 246 nicht etwa im einzelnen die Voraussetzungen für die Anwendung des Sachwertverfahrens festgelegt, sondern lediglich die Erwägungen wiedergegeben, die den Gesetzgeber zur Anordnung von zwei Bewertungsverfahren (Ertragswert- und Sachwertverfahren) veranlaßt haben, und daraus den Schluß gezogen, daß gegen die unterschiedlichen Wertfindungsmethoden keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.
- BFH, 12.02.1986 - II R 192/78
Wohnungsbegriff ab 1. Januar 1974 bei neu errichteten Ein- und …
Auszug aus BFH, 26.09.1990 - II R 146/87
Die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung solcher Wohngrundstücke ist von der Überlegung getragen, daß es sich bei diesen meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Februar 1986 II R 192/78, BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320), für die sich eine übliche Jahresmiete verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien schätzen läßt.Das BVerfG hat in der genannten Entscheidung auch insbesondere nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des Sachwertverfahrens (vgl. BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797, und BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320) korrigiert.
- BFH, 21.10.1987 - II R 26/87
Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewertung eines Zweifamilienhauses …
Auszug aus BFH, 26.09.1990 - II R 146/87
Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG für die Bewertung im Sachwertverfahren gegeben sind, ist eine Frage der Wertverhältnisse und steht damit unter dem Gebot der Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt (1. Januar 1964) des § 27 BewG, wie auch § 79 Abs. 5 BewG bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen für die Höhe der Miete die Geltung der Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt vorschreibt (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 II R 26/87, BFHE 151, 88, BStBl II 1987, 841).Die wesentliche Abweichung in Gestaltung oder Ausstattung von denjenigen Einfamilienhäusern, die zum Hauptfeststellungszeitpunkt im Ertragswertverfahren zu bewerten waren, beinhaltet zugleich zwingend die Aussage, daß sich für das Bewertungsobjekt die im Hauptfeststellungszeitpunkt übliche Miete nicht schätzen läßt (vgl. Senat in BFHE 151, 88, BStBl II 1987, 841).
- BFH, 23.07.1971 - III R 86/69
Bewertung eines Einfamilienhauses - Sachwertverfahren - Ertragswertverfahren - …
Auszug aus BFH, 26.09.1990 - II R 146/87
Die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung solcher Wohngrundstücke ist von der Überlegung getragen, daß es sich bei diesen meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1971 III R 86/69, BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; vgl. auch Senatsurteil vom 12. Februar 1986 II R 192/78, BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320), für die sich eine übliche Jahresmiete verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien schätzen läßt.Das BVerfG hat in der genannten Entscheidung auch insbesondere nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des Sachwertverfahrens (vgl. BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797, und BFHE 146, 96, BStBl II 1986, 320) korrigiert.
- BFH, 07.07.2004 - II R 77/01
GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren
Entscheidend ist, ob aus der Sicht des Hauptfeststellungszeitpunkts das Einfamilienhaus der Klägerin sich i.S. des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG von den nach § 76 Abs. 1 BewG zu bewertenden Einfamilienhäusern wesentlich unterscheidet (…vgl. BFH-Urteile vom 7. November 2000 II R 45/99, BFH/NV 2001, 583, m.w.N.; vom 26. September 1990 II R 146/87, BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57).Der Anwendung des Sachwertverfahrens auf Ein- oder Zweifamilienhäuser braucht nicht der vergebliche Versuch vorauszugehen, eine Vergleichsmiete zu ermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 II R 26/87, BFHE 151, 88, BStBl II 1987, 841, unter 2., a.E., und in BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57).
Das BVerfG hat nicht etwa im Einzelnen die Voraussetzungen für die Anwendung des Sachwertverfahrens festgelegt, sondern lediglich die Erwägungen wiedergegeben, die den Gesetzgeber zur Anordnung von zwei Bewertungsverfahren (Ertragswert- und Sachwertverfahren) veranlasst haben, und daraus den Schluss gezogen, dass gegen die unterschiedlichen Wertfindungsmethoden keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57).
- FG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 2 K 3020/97 Das streitbefangene Grundstück hebe sich nach den Verhältnissen zum 1. Januar 1964 wesentlich von der Masse der zu bewertenden 2-Familienhäuser ab (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 II 26/87, BStBl 1987, 841; vom 26. September 1990 II R 146/87 , BStBl II 1991, 57).
Der im Grundsatz vorgesehenen Bewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren liegt die Überlegung zugrunde, daß es sich bei diesen meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt, für die sich eine übliche Jahresmiete verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien schätzen läßt (vgl. u. a. BFH-Urteil II R 146/87 a.a.O.).
Nach Auffassung des BFH, der der erkennende Senat folgt, hat das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung auch insbesondere nicht die Rechtssprechung des BFH zur Anwendung des Sachwertverfahrens korrigiert (vgl. dazu im einzelnen BFH II R 146/87 a.a.O.;… KFR F. 9 BewG § 76 1/91, S. 43 (Halaczinsky);… BFH-Beschluß vom 25. März 1992 II B 107/91 , BFH/NV, 1992, 705).
- BFH, 23.02.2004 - II B 128/02
Fehlerbeseitigende Wertfortschreibung
Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sei eine Revisionsentscheidung erforderlich, weil die Aussage des FG, eine Wohnfläche von mehr als 220 qm genüge, um ein Einfamilienhaus im Sachwertverfahren zu bewerten, den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Februar 1987 (BVerfGE 74, 182, BStBl II 1987, 240), des BFH vom 26. September 1990 II R 146/87 (BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57) und des Niedersächsischen FG vom 10. November 1987 I 475/83 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1988, 160) widerspreche, wonach vor Anwendung des Sachwertverfahrens zu prüfen sei, ob sich für das Grundstück nicht eine übliche Miete schätzen lasse.Wegen des Verständnisses der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 74, 182, BStBl II 1987, 240 wird auf den letzten Absatz des von den Klägern zitierten BFH-Urteils in BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57 verwiesen.
- BFH, 17.05.1995 - II R 22/92
Keine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG durch die Verordnung zur …
Denn die grundsätzliche Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für die Bewertung von Einfamilienhäusern ist von der Überlegung getragen, daß es sich bei diesen meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt, für die sich eine übliche Jahresmiete verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien schätzen läßt (vgl. Senatsbeschluß vom 26. September 1990 II R 146/87, BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57 m. w. N.). - FG Rheinland-Pfalz, 26.01.1999 - 2 K 2975/98 Der im Grundsatz vorgesehenen Bewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren liegt die Überlegung zugrunde, daß es sich bei diesen meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt, für die sich eine übliche Jahresrohmiete verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien schätzen läßt (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 26. September 1990 II R 146/87 , BStBl II 1991, 57).
Nach Auffassung des BFH, der der erkennende Senat folgt, hat das BVerfG in der genannten Entscheidung auch insbesondere nicht die Rechtsprechung des BFH zur Anwendung des Sachwertverfahrens (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 12. Februar 1986 II R 192/78 , BStBl II 1986, 320) korrigiert (vgl. dazu im einzelnen BFH-Urteil vom 26. September 1990 II R 146/87 , a.a.O.;… KFR F. 9 BewG § 76, 1/91, S. 43 (Halaczinsky);… BFH-Beschluß vom 25. März 1992 II B 107/91 , BFH/NV 1992, 705).
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2004 - 8 K 460/98
Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung einer Wertminderung nach § 86 BewG …
Maßgebliche Erwägung für die Bewertung von Einfamilienhäusern im Ertragswertverfahren nach § 76 Abs. 1 BewG ist, dass es sich bei diesen meist um kleine, einfach ausgestattete Wohngebäude oder serienmäßig hergestellte Häuser handelt, für die sich eine übliche Jahresmiete auf den 1. Januar 1964 verhältnismäßig unschwer ermitteln oder anhand ausreichender Kriterien schätzen lässt (BFH-Beschluss vom 26. September 1990 II R 146/87, BStBl II 1991, 57 m.w.N.). - BFH, 06.04.2004 - II B 24/03
Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG wegen der unterschiedlichen Bewertung im …
Diese Rechtsfrage ist durch BFH-Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 II R 26/87, BFHE 151, 88, BStBl II 1987, 841, unter 2. am Ende, und vom 26. September 1990 II R 146/87, BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57). - BFH, 25.03.1992 - II B 107/91
Anwendung verschiedener Wertfindungsverfahren bei Zweifamilienhäusern
Selbst wenn § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG entgegen dessen eindeutigem Wortlaut und entgegen der Auffassung des erkennenden Senats (vgl. schon BFH-Urteile vom 21. Oktober 1987 II R 26/87, BFHE 151, 88, BStBl II 1987, 841, unter 2., am Ende, und vom 26. September 1990 II R 146/87, BFHE 162, 364, BStBl II 1991, 57, 58) im Sinne der klägerischen Auffassung auszulegen wäre, würde dies nicht zu einem Erfolg der Revision führen können. - FG München, 25.05.1999 - 7 V 1360/99
Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen wegen der Ablösung von Pensionsansprüchen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 26.05.1997 - 7 K 4238/95
Verdeckte Gewinnausschüttung durch eine Umsatzprovision; Vermögensminderung ohne …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 05.11.1997 - 7 V 3885/97
Voraussetzungen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des …
- FG München, 19.02.1997 - 7 V 4728/96
Definition des Begriffs "Verdeckte Gewinnausschüttung"; Voraussetzung der …
- FG München, 14.10.1996 - 7 K 359/95
Tantiemerückstellungen zugunsten eines beherrschenden Geschäftsführers einer …
- FG München, 26.03.1997 - 7 K 893/93
Einstufung von Pachtzahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung; Entgelt für die …
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