Rechtsprechung
| BFH, 07.12.1990 - III B 102/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 155; ZPO § 227 Abs. 1 und 3
- Wolters Kluwer
Vertretung des Klägers - Prozeßbevollmächtigter - Termin zur mündlichen Verhandlung - Verhinderung des Klägers - Aufhebung - Vertagung - Persönliche Anwesenheit des Klägers - Erörterungstermine
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 155 FGO
Finanzgerichtsordnung; Termin der mündlichen Verhandlung
Papierfundstellen
- BFHE 163, 115
- NJW 1991, 2104 (Ls.)
- BB 1991, 540
- DB 1991, 1156
- BStBl II 1991, 240
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (11)
- BFH, 23.10.1987 - III R 275/83
Gewerblicher Grundstückshandel bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Nach Auffassung des FA liegt eine Divergenz zu der Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83 (BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293) vor.Jedenfalls entspricht es der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BFH, daß mangels eindeutiger anderer Anhaltspunkte von einer wenigstens bedingten Verkaufsabsicht bei der Errichtung von Eigentumswohnungen auszugehen ist, wenn die Wohnungen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung verkauft werden (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83 , BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293;… vom 26. Februar 1988 III R 321/84 , BFH/NV 1988, 561; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 1990 III R 28/87 , BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057).
Die in der Nichtzulassungsbeschwerde des FA behauptete Abweichung des angegriffenen Urteils von dem BFH-Urteil in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293, ist ebenfalls nicht gegeben.
Sie hat auch nichts mit der vom FA angeführten Aussage in dem Urteil in BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293 zu tun, wonach eine "Werbung" für einzelne Verkäufe auch anderen Verkäufen das Gepräge der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben kann.
- BFH, 28.04.1988 - IV R 130/86
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Eine Divergenz des angegriffenen FG-Urteils besteht nach Auffassung der Klägerin zu der Entscheidung des BFH vom 28. April 1988 IV R 130-131/86 (BFH/NV 1989, 102).Die von der Klägerin ferner geltend gemachte Divergenz des angegriffenen Urteils von dem BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 102 besteht nicht.
Das BFH-Urteil in BFH/NV 1989, 102 bietet daher keine Maßstäbe für die Entscheidung des Streitfalles.
Es kann deshalb auch offenbleiben, ob das Urteil in BFH/NV 1989, 102 nicht durch die neuere Rechtsprechung des BFH überholt ist.
- BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71
Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
In diesen Fällen muß der Termin zur mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71 , BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; s. auch BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76 , BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozeßbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, daß das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (Senatsbeschluß vom 20. Mai 1977 III B 17/76 , nicht veröffentlicht; Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).
Zwar hat der BFH wiederholt entschieden, daß die Verhinderung eines Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung sein kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und in BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).
- BFH, 05.12.1979 - II R 56/76
Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung - …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
In diesen Fällen muß der Termin zur mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71 , BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; s. auch BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76 , BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).Zwar hat der BFH wiederholt entschieden, daß die Verhinderung eines Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung sein kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und in BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).
- BFH, 26.02.1988 - III R 321/84
Anfall von Gewerbesteuer für das Betreiben eines gewerblichen Grundstückshandels …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Jedenfalls entspricht es der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BFH, daß mangels eindeutiger anderer Anhaltspunkte von einer wenigstens bedingten Verkaufsabsicht bei der Errichtung von Eigentumswohnungen auszugehen ist, wenn die Wohnungen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung verkauft werden (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83 , BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293; vom 26. Februar 1988 III R 321/84 , BFH/NV 1988, 561; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 1990 III R 28/87 , BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057).Entscheidend ist danach allein, daß der Verkäufer sich insofern an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84 , BFH/NV 1988, 561;… vom 22. November 1988 VIII R 184/84 , BFH/NV 1989, 726, …und vom 14. März 1989 VIII R 96/84 , BFH/NV 1989, 784).
- BFH, 06.04.1990 - III R 28/87
Veräußerungsabsicht bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb und …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Jedenfalls entspricht es der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des BFH, daß mangels eindeutiger anderer Anhaltspunkte von einer wenigstens bedingten Verkaufsabsicht bei der Errichtung von Eigentumswohnungen auszugehen ist, wenn die Wohnungen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung verkauft werden (Urteile des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1987 III R 275/83 , BFHE 151, 399, BStBl II 1988, 293;… vom 26. Februar 1988 III R 321/84 , BFH/NV 1988, 561; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 1990 III R 28/87 , BFHE 160, 494, BStBl II 1990, 1057). - BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81
Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat für das Verwaltungsprozeßrecht entschieden, daß ein Kläger, der sein persönliches Erscheinen vor Gericht trotz Vertretung durch einen Prozeßbevollmächtigten für unerläßlich hält, die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit seiner Anwesenheit sprechenden Gründe beantragen muß (Urteil des BVerwG vom 30. August 1982 9 C 1.81, Die Öffentliche Verwaltung -DÖV- 1983, 247; vgl. auch Beschluß des BVerwG vom 13. Oktober 1978 2 B 24.77, Buchholz, Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 108 VwGO Nr. 106). - BFH, 22.11.1988 - VIII R 184/84
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Anforderungen an das …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Entscheidend ist danach allein, daß der Verkäufer sich insofern an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (…BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84 , BFH/NV 1988, 561; vom 22. November 1988 VIII R 184/84 , BFH/NV 1989, 726, …und vom 14. März 1989 VIII R 96/84 , BFH/NV 1989, 784). - BFH, 14.03.1989 - VIII R 96/84
Anordnung der Aussetzung der Verhandlung - Verkauf von drei Eigentumswohnungen …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Entscheidend ist danach allein, daß der Verkäufer sich insofern an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Kaufbedingungen erfüllt, verkaufen will (…BFH-Urteile vom 26. Februar 1988 III R 321/84 , BFH/NV 1988, 561;… vom 22. November 1988 VIII R 184/84 , BFH/NV 1989, 726, und vom 14. März 1989 VIII R 96/84 , BFH/NV 1989, 784). - BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77
Vertagungsantrag - Verlegungsantrag - Terminwahrnehmung - Gründe der Verhinderung …
Auszug aus BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat für das Verwaltungsprozeßrecht entschieden, daß ein Kläger, der sein persönliches Erscheinen vor Gericht trotz Vertretung durch einen Prozeßbevollmächtigten für unerläßlich hält, die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit seiner Anwesenheit sprechenden Gründe beantragen muß (Urteil des BVerwG vom 30. August 1982 9 C 1.81, Die Öffentliche Verwaltung -DÖV- 1983, 247; vgl. auch Beschluß des BVerwG vom 13. Oktober 1978 2 B 24.77, Buchholz, Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 108 VwGO Nr. 106). - BVerwG, 18.11.1976 - 3 B 17.76
Angriff gegen die Beweiswürdigung und Tatsachenfeststellung des Gerichts im …
- BFH, 14.12.2017 - V B 57/17
Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des …
Zu diesen erheblichen Gründen gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch die Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, …und vom 10. März 2005 IX B 171/03, BFH/NV 2005, 1578).Notwendig ist in derartigen eiligen Fällen daher entweder die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (BFH-Beschlüsse in BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, und in BFH/NV 2005, 1578).
Rn. 5 b) Kann der Prozessbevollmächtigte wegen Krankheit einen anberaumten Termin nicht wahrnehmen, so ist das Gericht gleichwohl nicht an der Durchführung des Termins gehindert, wenn die Prozessvollmacht des Klägers wie im Streitfall auf eine Sozietät ausgestellt ist und der Termin durch ein anderes Mitglied der Sozietät sachgerecht wahrgenommen werden kann (BFH-Beschlüsse in BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, und in BFH/NV 2005, 1578).
- FG Niedersachsen, 19.12.2007 - 5 K 377/07
Nichtigkeit des gesamten Umsatzsteuergesetztes infolge eines möglichen Verstoßes …
In diesen Fällen muß der Termin zur mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 III V 102/90, BStBl II 1991, 240 mwN).Zwar hat der BFH wiederholt entschieden, daß die Verhinderung eines Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung sein kann (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 90 III V 102/90, BStBl II 1991, 240 mwN).
Bei einem vertretenen Beteiligten muss das Finanzgericht den Termin zur mündlichen Verhandlung nur dann aufheben oder vertagen, wenn in dem Aufhebungs- oder Vertagungsantrag substantiiert Gründe vorgetragen werden, die eine persönliche Anwesenheit des Klägers in der mündlichen Verhandlung erfordern (BFH-Beschuss vom 7. Dezember 1999 III V 102/90, BStBl II 1991, 240;…vom 5. Juni 2007 VI B 132/06, BFH/NV 2007, 1701;…vom 28. September 2006 V B 69/05 und 76/05, BFH/NV 2007, 250; Gräber/Koch, § 91 FGO, Rz 4;… Schallmoser in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 91 FGO, Rz 105).
- BFH, 17.07.2014 - XI B 87/13
Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags gegenüber einer Sozietät - …
Letzteres zu beurteilen hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab, wobei der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigten ebenso zu berücksichtigen sind wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240;… in BFH/NV 2007, 1672).
- FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93
Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer …
Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse des Klägers und seines Prozeßbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen, wie der Umstand, daß das Finanzgericht im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BStBl II 1991, 240 ; BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BStBl II 1976, 48 ).Dies gilt jedenfalls dann, wenn die mündliche Verhandlung - wie im Streitfall - durch einen Erörterungstermin vorbereitet wurde (BFH-Beschluß in BStBl II 1991, 240 ).
- BFH, 24.06.2014 - III B 12/13
Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem …
Abgesehen davon bleibt vorliegend zu berücksichtigen, dass auch bereits ein Erörterungstermin in Anwesenheit des Klägers stattgefunden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240). - BFH, 10.04.2007 - XI B 58/06
Terminsverlegung; Erkrankung des Bevollmächtigten
Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).In der Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten ist regelmäßig ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung zu erblicken (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, m.w.N.;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 91 Rz 4).
- BFH, 18.08.2003 - X S 5/03
PKH für NZB; Verfahrensmangel; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Der Termin muss in diesem Fall grundsätzlich zur Gewährung rechtlichen Gehörs aufgehoben, verlegt oder die Verhandlung vertagt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Terminänderung verzögert würde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1998 VIII R 32/95, BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676, unter C. I. 1. der Gründe, m.w.N., und vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, 241, rechte Spalte).Dabei sind sowohl der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Beteiligten und ihrer Prozessbevollmächtigen als auch die Gesichtspunkte zu berücksichtigen, dass im finanzgerichtlichen Verfahren nur eine Tatsacheninstanz besteht und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in mündlicher Verhandlung vorzutragen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFHE 186, 102, BStBl II 1998, 676, unter C. I. 2., und in BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, 241, rechte Spalte).
- BFH, 22.04.2005 - III B 121/04
Terminsverlegung; Wechsel des Prozessvertreters
Ob erhebliche Gründe für eine Verlegung vorliegen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalles ab, dem Prozessstoff, den persönlichen Verhältnissen des Beteiligten bzw. seines Prozessbevollmächtigten (…BFH-Beschlüsse vom 3. November 2003 III B 55/03, BFH/NV 2004, 506, m.w.N.; vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).Liegen erhebliche Gründe vor, so verdichtet sich das in § 227 Abs. 1 ZPO eingeräumte gerichtliche Ermessen zu einer Rechtspflicht, d.h. der Termin muss zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208;… BFH-Beschlüsse vom 18. August 2003 X S 5/03 (PKH), BFH/NV 2004, 66; in BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240).
- BFH, 25.11.2008 - III B 161/07
Terminsverlegung wegen Erkrankung des zuständigen Partners
Zu diesen erheblichen Gründen gehört auch die Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, m.w.N.), die bei kurzfristigen Anträgen glaubhaft zu machen ist (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1578). - BFH, 10.03.2005 - IX B 171/03
Versagung rechtlichen Gehörs; Terminsverlegung
Zu diesen erheblichen Gründen gehört auch die Erkrankung eines Prozessbevollmächtigten (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240, m.w.N.). - BFH, 23.11.2001 - V B 224/00
Terminsverlegung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
- BFH, 27.01.2004 - VII B 66/03
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Antrag auf Terminsänderung wegen plötzlicher …
- BFH, 26.04.1991 - III R 87/89
Verletzung des rechtlichen Gehörs mit Durchführung der mündlichen Verhandlung …
- BFH, 20.03.1992 - VI R 125/87
Verweigerung des Rechts auf Gehör durch Nichtverlegung des Termins
- BFH, 09.09.2005 - IV B 6/04
Rechtsverletzung durch zu niedrigen Gewinnanteil
- BFH, 07.04.2004 - I B 111/03
Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
- BFH, 16.05.2001 - X R 16/98
BA-Abzug; Prozesskosten in erbrechtlichen Streitigkeiten; Terminsverlegung wegen …
- BFH, 15.02.2001 - III R 10/99
Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
- BFH, 20.03.1997 - XI B 182/95
- BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
- BFH, 29.05.2012 - IV B 51/11
Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mündliche Verhandlung in Abwesenheit …
- BFH, 19.08.2003 - IX B 36/03
Darlegung erheblicher Gründe für Terminverlegung nach § 227 Abs. 1 ZPO; Übergehen …
- BFH, 05.05.2010 - I B 179/09
Grundsätzliche Bedeutung: Übergang zum UmwStG 1995 n. F. - Verfassungsmäßigkeit …
- BFH, 15.05.2007 - V B 153/05
Bezeichnung des Streitgegenstands bei Schätzungsbescheiden; Erkrankung als …
- BFH, 03.02.2003 - VII B 13/02
NZB - Terminsverlegung
- BFH, 21.12.2001 - IX B 75/01
Terminsverlegung; postulationsunfähige Beteiligte
- BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92
Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 28.09.2006 - V B 69/05
Rechtliches Gehör; Terminsverlegung
- BFH, 04.08.2005 - I B 219/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 07.02.1995 - VIII R 48/92
- BFH, 20.12.2005 - IV S 13/05
NZB - Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 24.11.2005 - V B 85/05
Terminsverlegung - Erkrankung des vertretenen Kl.
- BFH, 15.02.2002 - XI B 100/01
Terminsverlegung; Verwertung von Zeugenaussagen aus anderen Gerichtsverfahren; …
- BFH, 06.02.1997 - III B 122/94
Miteigentumsanteile bei der "Drei-Objekt-Grenze"
- BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91
Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen …
- BFH, 03.04.2006 - VII B 227/05
NZB: Verfahrensmangel - Ablehnung der Terminsverlegung
- BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01
NZB: Terminsverlegung
- BFH, 02.07.1998 - III B 12/98
Ausschlussfristen; Terminsverlegung; Prozessvollmacht
- BFH, 29.06.1992 - V B 9/91
Voraussetzungen der Verpflichtung des Gerichts zur Verlegung des Termins der …
- BFH, 31.07.1997 - VIII B 94/96
Anforderungen an den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BFH, 28.09.2006 - V B 76/05
Verletzung rechtlichen Gehörs durch die ungerechtfertigte Ablehnung eines Antrags …
- BFH, 25.07.1995 - IV B 161/94
Klagebefugnis bei gemeinschaftlicher Vertretung einer Gesellschaft nach außen hin …
- BFH, 09.12.1992 - IV B 154/92
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer beantragten …
- BSG, 14.03.2018 - B 1 KR 62/17 B
Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2013 - 12 A 1323/13
Ermittlung des Einkommens von Eltern und Ehegatten i.R.d. Bewilligung von …
- BFH, 31.05.1995 - IV B 167/94
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung einer beantragten …
- FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 6 K 427/10
Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters aufgrund fehlender …
- FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im …
- FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06
Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige …
- BFH, 26.11.1993 - I B 63/93
Erhebliche Gründe für eine Verlegung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2007 - 12 A 769/06
Verletzung der Ladungsfrist bei der Ladung zum Termin zur mündlichen Verhandlung; …
- FG Hamburg, 11.05.2001 - VI 179/00
Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung
- FG Hessen, 09.06.2005 - 5 K 4436/00
Land- und Forstwirtschaft; Einnahme-Überschussrechnung; Gewinnermittlung nach …
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