Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1987 § 21 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 21; EStDV 1986 § 82 b
- Wolters Kluwer
Erhaltungsaufwendung - Nutzwertbesteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 21 Abs. 2 Satz 1, 52 Abs. 21 EStG; § 82b EStDV
Einkommensteuer; keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen aus der Zeit vor Wegfall der Nutzungswertbesteuerung über den 31. 12. 1986 hinaus
Papierfundstellen
- BFHE 170, 316
- BB 1993, 1000
- DB 1993, 1119
- BStBl II 1993, 432
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Vorfälligkeitsentschädigung keine …
Auszug aus BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
Als solche sind Ausgaben dann abziehbar, wenn sie erst nach Aufgabe der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, aber noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Einnahmeerzielung stehen (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465;… Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 9 Anm. 2 j, m. w. N.). - BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei …
Auszug aus BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
Als solche sind Ausgaben dann abziehbar, wenn sie erst nach Aufgabe der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, aber noch in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Einnahmeerzielung stehen (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BFHE 159, 488, BStBl II 1990, 464, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465;… Schmidt/Drenseck, a. a. O., § 9 Anm. 2 j, m. w. N.). - BFH, 18.02.1992 - VIII R 94/90
Ergänzende Auslegung von § 52 Abs. 21 EStG 1987
Auszug aus BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
Darin unterscheiden sich Aufwendungen i. S. des § 82 b EStDV von Schuldzinsen aus einem vorfinanzierten Bausparvertrag, für die der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die kleine Übergangsregelung entsprechend angewandt hat (Urteil vom 18. Februar 1992 VIII R 94/90, BFHE 168, 512, BStBl II 1992, 1005).
- BFH, 10.11.2020 - IX R 31/19
Abzug des beim Tod des Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigten Teils der …
Allen diesen Fällen ist gemeinsam, dass eine Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung anschließend in der Person des Steuerpflichtigen nicht mehr möglich ist (vgl. den Abzug bejahend für den Fall des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung das Senatsurteil vom 24.11.1992 - IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432). - FG Münster, 15.04.2016 - 4 K 422/15
Einkommensteuerliche Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen im Rahmen eines …
Diese Regelungen zeugen davon, dass sich der Verordnungsgeber mit der Frage der Beendigung der Nutzung des Gebäudes durch den Steuerpflichtigen befasst hat (vgl. auch BFH-Urteile vom 11. Mai 1993 IX R 14/91, Juris, und vom 24. November 1992IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432, zum Ende der Nutzungswertbesteuerung). - FG Köln, 30.05.2001 - 9 K 662/01
Abzug größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden im letzten Jahr der …
Dies entspricht der Rechtsprechung des BFH zum Wegfall der Nutzungswertbesteuerung ab 1. Januar 1987(vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 IX R 138/89, BStBl. II 1993, 432, 433, und vom 11. Mai 1993 IX R 14/91, IX R 26/91 und IX R 22/91 n.v.), die wegen der insoweit vergleichbaren Situation auch auf die unter die große Übergangsregelung (§ 52 Abs. 21 Satz 2 EStG ) fallenden Sachverhalte übertragbar ist.Denn wenn die Wohnung aus der Nutzungswertbesteuerung ausscheidet und als Konsumgut behandelt wird, dient sie - ebenso wie nach ihrer Veräußerung oder Einbringung in ein Betriebsvermögen - nicht mehr der Erzielung von Einkünften (BFH in BStBl. II 1993, 432, 433).
Der Bestimmung des § 82 b EStDV ist zu entnehmen, dass die durch die Verteilung erreichbare Steuervergünstigung nur so lange gewährt werden kann, wie der Steuerpflichtige das betreffende Gebäude als privates Wohngebäude zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt (BFH in BStBl. II 1993, 432, 433).
Als nachträgliche Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind solche Ausgaben abziehbar, die erst nach Aufgabe der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit anfallen, aber mit dieser noch in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 8/85, BStBl. II 1990, 464, und BFH in BStBl. II 1993, 432, 433 a.E., m.w.N.).
Die Sondervorschrift des § 82 b EStDV verlagert lediglich die steuerliche Auswirkung der zuvor - hier in 1995 - angefallenen Werbungskosten in spätere Veranlagungszeiträume (BFH in BStBl. II 1993, 432, 434).
- FG München, 06.09.1996 - 12 K 2934/93
Werbungskosten als Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.03.1995 - X R 81/92
Erhaltungsaufwendungen, die Vorkosten i. S. des § 10 e Abs. 6 EStG sind, nur im …
Jedoch ergibt sich aus § 82 b Abs. 2 EStDV, daß die Steuervergünstigung nach Abs. 1 nur zu gewähren ist, solange der Steuerpflichtige das Gebäude als privates Wohngebäude zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt (BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432).Die noch nicht berücksichtigten Aufwendungen sind vielmehr in entsprechender Anwendung des § 82 b Abs. 2 EStDV im letzten Jahr der Nutzungswertbesteuerung in einem Betrag als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432).
- BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - bei einer vor dem 1. 1. 1987 …
Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432 m. w. N.). - FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96
Zwangsräumungskosten eines Grundstücks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Berlin, 26.01.1998 - 8 K 8308/94 Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 138/89 , BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432 [BFH 24.11.1992 - IX R 138/89] m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".