Rechtsprechung
| BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise - Einsatzwechseltätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 12 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Art. 3 GG
Verfassungsrecht; gerichtliche Überprüfung pauschalierender Verwaltungsvorschriften
Papierfundstellen
- BFHE 174, 69
- BB 1994, 1140
- BB 1994, 1481
- DB 1994, 1168
- BStBl II 1994, 532
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92
Ebenso, wie es nicht erlaubt ist, durch eine Typisierung eine größere Zahl von Betroffenen ohne rechtlichen Grund stärker zu belasten, ist es nicht zulässig, eine privilegierende Regelung ohne rechtfertigenden Grund auf eine große Gruppe von Adressaten zu erstrecken; denn die Privilegierung büßt damit ihre Rechtfertigung vor der Gruppe der Benachteiligten ein, die ihren Anspruch auf Gleichbehandlung einfordert (vgl. Beschluß des BVerfG vom 30. Mai 1990 1 BvL 2/83, 9, 10/84, 3/85, 11, 12, 13/89, 4/90 und 1 BvR 764/86, BVerfGE 82, 126, 152). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
Auszug aus BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92
Dies ist vom Bundesverfassungsgericht - BVerfG - (Beschluß vom 31. Mai 1988 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 228) auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet worden. - BFH, 04.05.1990 - VI R 144/85
Einsatzwechseltätigkeit kann auch bei Auszubildenden vorliegen (Änderung der …
Auszug aus BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92
Denn soweit nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats und insbesondere nach dem Senatsurteil vom 4. Mai 1990 VI R 144/85 (BFHE 160, 532, BStBl II 1990, 856) bei einer eintägigen Einsatzwechseltätigkeit oder Dienstreise ein Verpflegungsmehraufwand selbst dann als Werbungskosten anzuerkennen ist, wenn der Arbeitnehmer bei Behörden, Betriebsstätten oder Zweigstellen seines Arbeitgebers oder in vergleichbaren Einrichtungen tätig ist, wird daran aus denselben Überlegungen nicht mehr festgehalten, aus denen insoweit die Regelungen der LStR nicht anzuwenden sind. - BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86
Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen …
Auszug aus BFH, 18.02.1994 - VI R 65/92
Das FA rügt mit seiner Revision die Verletzung des § 9 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und eine Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 1987 VI R 6/86 (BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443).
- BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende …
Denn auch solche Regelungen unterliegen jedenfalls einer Plausibilitätsprüfung durch die Gerichte sowie der Kontrolle, ob der Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG beachtet ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532). - BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04
Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der …
Eine solche Differenzierung hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92 (BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532) --dort noch zur Pauschalierung des Verpflegungsmehraufwands durch Verwaltungsanweisungen-- als nicht sachgerecht und mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar angesehen.Die der Änderung zugrunde liegende Gesetzesinitiative nahm dabei ausdrücklich auf die genannte Rechtsprechung des BFH in BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418, und in BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532 Bezug (BTDrucks 13/901, 129).
- BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92
Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )
Denn nach dem Senatsurteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92 (BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532) kann ein Arbeitnehmer, der im Rahmen einer eintägigen Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit an einem Ort arbeitet, der für die übrigen dort tätigen Arbeitnehmer deren regelmäßige und dauerhafte Arbeitsstätte ist, und der dort den gleichen Verpflegungsbedingungen unterworfen ist wie diese, in der Regel keinen Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten beanspruchen.
- FG Hamburg, 19.02.2010 - 6 K 228/09
Einkommensteuergesetz: Verpflegungsmehraufwand von Linienbusfahrern
Eine solche Differenzierung hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92 (BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532) --dort noch zur Pauschalierung des Verpflegungsmehraufwands durch Verwaltungsanweisungen-- als nicht sachgerecht und mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar angesehen.Die der Änderung zugrunde liegende Gesetzesinitiative nahm dabei ausdrücklich auf die genannte Rechtsprechung des BFH in BFHE 173, 166, BStBl II 1994, 418, und in BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532 Bezug (BTDrucks 13/901, 129).
- FG Hessen, 18.11.1999 - 12 K 6121/97
Fahrlehrer; Verpflegungsmehraufwand; Fahrtätigkeit - Verpflegungsmehraufwand …
Die Umstellung der Pauschalen auf einheitliche Sätze für alle Formen der Auswärtstätigkeit durch Gesetzgeber und Verwaltung beruht auf der Empfehlung des BFH, den pauschalen Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug und den steuerfreien Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen für ein- und mehrtägige Dienstreisen, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit sowie doppelte Haushaltsführung wegen der Unübersichtlichkeit und Unabgestimmtheit der bisherigen Regelungen dem Grunde und der Höhe nach neu zu bestimmen (grundlegend die BFH-Urteile vom 26.1.1994 VI R 118/89, BStBl II 1994, 529 ; vom 18.2.1994 VI R 65/92, BStBl II 1994, 532 ; und vom 5.5.1994 VI R 6/92, BStBl II 1994, 534 ;… vgl. ferner Schmidt/Heinicke, EStG , 18. Aufl. 1999, § 4 Anm. 570).Die bereits erwähnten späteren Urteile des BFH zur Neubestimmung des pauschalen Verpflegungsmehraufwandes beruhen demgegenüber auf der Erwägung, daß insoweit den Gerichten jedenfalls eine Plausibilitätsprüfung sowie die Kontrolle erlaubt sein müsse, ob der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes beachtet ist (so die Formulierung in dem Urteil im BStBl II 1994, 532 ).
- BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89
Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und …
Hier hat der Senat die nur schwer voneinander abgrenzbaren und teilweise ineinander übergehenden begrifflichen Voraussetzungen, wie sie in den LStR für die unterschiedlich hohen Pauschalen festgelegt sind, nicht weiter geklärt, sondern statt dessen im Ergebnis die Gewährung der niedrigeren Pauschale durch die Finanzbehörde mit der Begründung bestätigt, daß entweder auf keinen Fall ein höherer (Urteil in BFHE 173, 174, BStBl II 1994, 529) oder sogar richtigerweise überhaupt kein Verpflegungsmehraufwand (Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532) steuerlich anzuerkennen sei. - BFH, 04.05.2006 - VI R 32/05
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift
Denn auch solche Regelungen unterliegen jedenfalls einer Plausibilitätsprüfung durch die Gerichte sowie der Kontrolle, ob der Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG beachtet ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532). - BFH, 04.05.2006 - VI R 18/05
Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift
Denn auch solche Regelungen unterliegen jedenfalls einer Plausibilitätsprüfung durch die Gerichte sowie der Kontrolle, ob der Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG beachtet ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92, BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2004 - 1 K 640/02
Einsatzwechseltätigkeit eines Rettungsassistenten, der bei einem Verein arbeitet, …
Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 65/92 (BFHE 174, 69, BStBl II 1994, 532 )entschieden, dass unabhängig davon, ob sich ein Arbeitnehmer auf einer eintägigen Dienstreise oder einer Einsatzwechseltätigkeit befindet, ein Verpflegungsmehraufwand nicht zum Werbungskostenabzug anzuerkennen ist, wenn der Einsatzort für die übrigen dort tätigen Arbeitnehmer deren regelmäßige und dauerhafte Arbeitsstätte ist und wenn der Arbeitnehmer dort den gleichen Verpflegungsbedingungen unterworfen ist. - FG Brandenburg, 27.07.1995 - 2 K 178/95
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG); Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Brandenburg, 12.12.2001 - 2 K 1668/00
Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit; Einkommensteuer 1998
- FG München, 06.04.2001 - 14 K 4692/98
Pauschaler Vorsteuerabzug des Arbeitgebers bei Erstattung von …
- FG Nürnberg, 15.03.2004 - I 58/02
Kaminkehrer übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2007 - 3 K 185/06
Tagegeld für Schiffsreise für die Tage auf hoher See: Inlandspauschale oder …
- FG Niedersachsen, 07.09.2000 - 5 K 740/98
Pauschalierter Vorsteuerabzug bei Dienstreisen und Geschäftsreisen
- BFH, 02.12.1994 - VI R 14/94
Fortbildungskosten bei Studium der Zahnmedizin
- FG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 K 1418/02
Kein Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für eine an nur zwei Einsatzstellen …
- FG Thüringen, 28.02.2001 - III 643/00
Verpflegungsmehraufwand eines Leiharbeitnehmers nur für die ersten drei Monate …
- FG Baden-Württemberg, 27.10.1997 - 2 K 205/96
Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten in Höhe gesetzlich geregelter Pauschbeträge pro …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1997 - 1 K 2531/94
Einkommensteuer; doppelte Haushaltsführung eines ärztlichen Praxisvertreters
- FG Hamburg, 12.01.1995 - I 147/93
Fiktive Aufwendungen für Gemeinschaftsverpflegung als Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 19.01.1995 - II 200/93
Geltendmachung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten …
- FG Rheinland-Pfalz, 07.06.1995 - 1 K 2410/94
Lohnsteuer; Verpflegungsmehraufwendungen einer Flugbegleiterin
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