Rechtsprechung
| BFH, 11.12.1997 - V R 50/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
UStG 1980 § 23 Abs. 3; ; UStDV 1980 § 69; ; UStDV 1980 § 70; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 168
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 23 Abs. 3; UStDV 1980 §§ 69, 70; AO 1977 §§ 164, 168
- Wolters Kluwer
Rücknahme oder Widerruf eines Antrags - Berechnung abziehbarer Vorsteuerbeträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 23 Abs. 3 UStG 1980
Umsatzsteuer; Berechnung der Vorsteuer nach Durchschnittssätzen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Allgemeine Durchschnittssätze
- Voraussetzungen für die Anwendung der allgemeinen Durchschnittsätze nach § 23 UStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.03.1992 - 14 K 170/88
- BFH, 11.12.1997 - V R 50/94
Papierfundstellen
- BFHE 185, 82
- BB 1998, 1043
- BB 1998, 526
- DB 1998, 503
- BStBl II 1998, 420
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BFH, 19.12.1985 - V R 167/82
Unanfechtbarkeit i. S. des § 19 Abs. 4 UStG 1973 ist die formelle Bestandskraft …
Auszug aus BFH, 11.12.1997 - V R 50/94
b) Ob in der Abgabe einer Steuererklärung die Ausübung eines steuerrechtlichen Gestaltungsrechts gesehen werden kann, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter 1. b).Die Mitwirkung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe bei der Anfertigung der Steuererklärung gab einen Anhalt dafür, daß insoweit kein Irrtum vorlag (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter 1. b), zumal auch die --erklärungsgemäße-- Abrechnung des FA vom 14. Juni 1984 widerspruchslos hingenommen worden ist.
Davon ist der BFH in einem vergleichbaren Fall der Rücknahme einer Option zur Regelbesteuerung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG 1980 ausgegangen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter 2. b).
Eine Steuerfestsetzung ist unanfechtbar, wenn sie nicht oder nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420, unter 2. b).
- BFH, 15.12.1983 - V R 21/78
Auszug aus BFH, 11.12.1997 - V R 50/94
Beide Erklärungen können deshalb dem FA gegenüber auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1983 V R 21/78, nicht veröffentlicht --NV--, für die Wertung von Einsprüchen als Widerruf;… Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 23 Rz. 31, 36;… Forgách in Schwarze/Reiß/Kraeusel, Umsatzsteuergesetz, § 23 Rz. 53, 59).
- BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur …
Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).Rn. 31 Da das Erklärungsbewusstsein kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung ist, kann schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, unter II.1.b;… Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 133 Rz 11, m.w.N.).
- BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10
Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des …
Zwar führt der Vorbehalt der Nachprüfung, der stets den gesamten Bescheid erfasst (…vgl. BFH/NV 2008, 27 f) und gleichermaßen den Sachverhalt und die rechtliche Würdigung betreffen kann (…vgl. Seer, aaO Rn. 12;… Heuermann, aaO Rn. 8), im Ergebnis dazu, dass die materielle Bestandskraft eines Steuerbescheids suspendiert wird (vgl. BFHE 185, 82, 85). - BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07
Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren …
Aufgrund des (fortbestehenden) Nachprüfungsvorbehalts ist der Feststellungsbescheid jedoch nicht materiell in Bestandskraft erwachsen (§ 172 Abs. 1 AO; vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420); er konnte deshalb - selbst ohne Antrag der Klägerin - vom FA jederzeit überprüft und zu Lasten oder zu Gunsten der Klägerin geändert werden (§ 164 Abs. 2 AO).
- FG Hamburg, 01.03.2023 - 5 K 93/22
Umsatzsteuer: Unanfechtbarkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG
Rn. 10 Auch das vom Beklagten zitierte BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 (V R 50/94) spreche für seine, des Klägers, Auffassung.Rn. 28 2. Das Gesetz schreibt für den Antrag keine besondere Form vor, er kann deshalb dem Finanzamt gegenüber auch durch schlüssiges Verhalten, etwa durch die Abgabe einer Steuererklärung, abgegeben werden (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1997, V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420).
Rn. 31 Unanfechtbarkeit i.S.d § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG liegt vor, wenn die erstmalige Steuerfestsetzung nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann, also formell bestandskräftig ist (…vgl. bspw. BFH, Urteile vom 28. Mai 1998, V R 98/96, BFH/NV 1998, 1536; vom 11. Dezember 1997, V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420;… Stadie in Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, 163. Ergänzungslieferung -EL- Juli 2015, Rz. 42 zu § 23 UStG;… Müller in BeckOK UStG, 34. Ed. September 2022, Rn. 180.3 zu § 23;… Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, 134. EL Januar 2017, Rz. 81 zu § 23;… Heidner in Bunjes, UStG, 21. Aufl. 2022, Rz. 12 zu § 23;… Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, 96. EL Oktober 2022, UStG § 23 Rn. 124, jeweils m.w.N.; a.A.: Niemann, DB 2004, 514, 516).
Hätte der Gesetzgeber lediglich eine Trennung der Optionsfrist von den Voranmeldungen, im Übrigen aber eine Bindung an die endgültige Veranlagung gewollt, hätte der Klammerzusatz keinen Sinn, er wäre überflüssig (vgl. zu § 23 Abs. 3 Satz 1 UStG: BFH, Urteil vom 11. Dezember 1997, V R 50/94, BFHE 185, 823, BStBl II 1998, 420; Finanzgericht -FG- Nürnberg, Urteil vom 28. Januar 1981, II 2/80, juris, dort zu § 19 Abs. 2 Satz 1 UStG).
In diesem Zusammenhang unerheblich ist, ob die erstmalige Steuerfestsetzung unter einem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen wurde, denn auch Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) können formell unanfechtbar werden; das gilt auch für Steueranmeldungen, die einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleichstehen (§ 168 AO) und daher wie diese änderbar sind (vgl. BFH, Urteile vom 9. Juli 2003, V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904;… vom 28. Mai 1998, V R 98/96, BFH/NV 98, 1536; vom 11. Dezember 1997, V R 50/94, BStBl II 1998, 420).
- BFH, 22.11.2023 - XI R 22/23
Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände; innergemeinschaftlicher Erwerb der …
Dieser Verzicht kann nach herrschender Auffassung bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklärt werden (s. z.B. Abschn. 25a.1 Abs. 21 Satz 2 i.V.m. Satz 4 und Abschn. 9.1 Abs. 3 und 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses; Rauch in Offerhaus/Söhn/Lange, § 25a UStG Rz 47a;… Bunjes/Brandl, UStG, 22. Aufl., § 25a Rz 56; Langer, eKomm, § 25a UStG Rz 100 (Stand 07.09.2023); vgl. auch BFH-Urteil vom 11.12.1997 - V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, zu § 23 UStG a.F.). - FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten; …
Ob ihm hierbei eine bestimmte Begrifflichkeit gegenwärtig war, kann dahinstehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420 unter II.1.b a.E.).Dem Kläger hat das FA die neuerliche Istversteuerung weder ausdrücklich gestattet noch hat es aus dem Blickwinkel des Klägers bzw. dessen steuerlicher Vertreterin solches erklärt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420 unter II.1.b a.E.); solches wird mit der Klage im übrigen auch nicht geltend gemacht.
- FG Nürnberg, 26.09.2023 - 1 K 720/22
Gesonderte Feststellungen der Einkommensteuer
Rn. 60 Der Antrag kann durch schlüssiges Verhalten des Steuerpflichtigen gestellt werden (ständige Rechtsprechung so z.B. BFH-Urteil vom 11.12.1997 V R 50/94, BStBl II 1998, 420).Auch eine unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Steuerfestsetzung wird formell bestandskräftig, so dass nicht auf die Änderbarkeit nach § 164 Abs. 2 AO abzustellen ist; auf die Unabänderbarkeit des Bescheides kommt es indes nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 11.12.1997 V R 50/94, BStBl II 1998, 420 und ebenso Finanzgericht München vom 02.05.1996 14 K 1456/94, EFG 1996, 1064; a.A. Weber-Grellet in DStR 1992, 1417).
- BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Vielmehr hat das FG dies aus anderen auf den Streitfall angewendeten Grundsätzen gemäß dem Urteil des BFH vom 11. Dezember 1997 V R 50/94 (BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420) abgelehnt. - BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
Immobilien-Leasingvertrag - Steuerfreie Kreditgewährung - Verzicht auf …
Eine Steuerfestsetzung ist unanfechtbar, wenn sie nicht oder nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. dazu zuletzt BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, m.w.N.). - BFH, 28.05.1998 - V R 98/96
Möglichkeit eines Unternehmers zur Beantragung der Besteuerung nach festgesetzten …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94 (BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420) ausgeführt und im einzelnen begründet, daß unter der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, bis zu der der Antrag auf Durchschnittsatzbesteuerung widerrufen werden kann (§ 23 Abs. 3 Satz 3 UStG 1991), die formelle Bestandskraft der erstmaligen Steuerfestsetzung zu verstehen ist, daß es sich dabei auch um eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung i. S. des § 164 AO 1977 handeln kann, daß es auf ihre Unabänderbarkeit nicht ankommt und daß Entsprechendes auch für die Rücknahme des Widerrufs gilt. - FG München, 23.10.2003 - 14 K 4321/01
Durchbrechung der Festsetzungsverjährung nach § 174 Abs. 4 und 5 AO; Nachholung …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Wechsel von der Soll- zur Istbesteuerung nach Durchführung einer …
- FG Sachsen, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Möglichkeit des Wechsels von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung durch …
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