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Rechtsprechung
   BFH, 22.02.2001 - V R 5/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1780
BFH, 22.02.2001 - V R 5/99 (https://dejure.org/2001,1780)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2001 - V R 5/99 (https://dejure.org/2001,1780)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - V R 5/99 (https://dejure.org/2001,1780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1980 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • Judicialis

    UStG 1980 § 14 Abs. 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 14 Abs. 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Nr. 1 Buchst. c

  • Wolters Kluwer

    Steuerausweis - Rechnung - Umsatzsteuerfestsetzung - Vorsteuer - Gefährdung für das Steueraufkommen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung bei unberechtigtem Steuerausweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Berichtigung fingierter Rechnungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Auch BFH segnet erweiterte Rechnungsberichtigung ab

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer; Berichtigung der nach § 14 Abs. 3 UStG 1980 geschuldeten Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14 Abs 2 J: 1991, UStG § 14 Abs 3 J: 1993, Richtlinie 77/388 EWG Art 21, EWGRL 388/77 Art 21
    Rechnungsberichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 506
  • BB 2001, 1026
  • DB 2001, 1126
  • BStBl II 2004, 143
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 5/99
    Es vertritt im Hinblick auf das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluss vom 15. Oktober 1998 V R 38/97, V R 61/97, BFHE 187, 84) die Auffassung, eine Prüfung der Berichtigungsmöglichkeit für die Rechnung sei im vorliegenden Verfahren nicht erforderlich, weil eine Berichtigung nicht in Betracht komme.

    Eine Korrektur der Inanspruchnahme des Rechnungsausstellers sieht das Umsatzsteuergesetz nicht vor; Ausnahmen davon wurden in bestimmten Fällen durch die Rechtsprechung zugelassen (vgl. die Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechungsentwicklung in BFHE 187, 84).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) führte zur Auslegung der Bestimmung auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats (vgl. BFHE 187, 84) mit Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth AG & Co. KG, Manfred Strobel, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 424) aus:.

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 5/99
    Wurde eine Rechnung mit Steuerausweis über eine nicht ausgeführte Leistung an den Aussteller zurückgegeben oder storniert, ohne dass der Empfänger der Rechnung die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer abzog, so ist die Gefährdung für das Steueraufkommen durch die Rechnung beseitigt; die nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldete Steuer ist zu berichtigen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth/Manfred Strobel, UVR 2000, 424, UR 2000, 470).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) führte zur Auslegung der Bestimmung auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats (vgl. BFHE 187, 84) mit Urteil vom 19. September 2000 Rs. C-454/98, Schmeink & Cofreth AG & Co. KG, Manfred Strobel, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 424) aus:.

  • FG Hessen, 11.05.1998 - 6 K 4534/91

    Unberechtigter Steuerausweis bei Vorausrechnung

    Auszug aus BFH, 22.02.2001 - V R 5/99
    Die Entscheidungsgründe des FG-Urteils sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1225 veröffentlicht.
  • BFH, 08.11.2016 - VII R 34/15

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S. …

    Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass endgültig feststehen muss, dass jedwede Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist (vgl. bereits Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Schmeink & Cofreth und Strobel vom 19. September 2000 C-454/98, EU:C:2000:469, Slg. 2000, I-6973, Rz 67; ebenso BFH-Urteil vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BStBl II 2004, 143, Rz 15; s.a. EuGH-Urteil Rusedespred vom 11. April 2013 C-138/12, EU:C:2013:233, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 546: "endgültig versagt"; BFH-Urteil in BFHE 194, 506, BStBl II 2004, 143: "rechtzeitig und vollständig beseitigt";… BFH-Urteil vom 10. Dezember 2009 XI R 7/08, BFH/NV 2010, 1497: "wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und endgültig ausgeschlossen ist"; vgl. ferner Meurer in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 168 Rz 543; Weymüller, Umsatzsteuergesetz, § 14c Rz 269).
  • BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen …

    Entfällt die Gefährdungslage bereits im Besteuerungszeitraum, ist analog § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG noch in demselben Besteuerungszeitraum die Rechnung zu berichtigen (BFH UR 2001, 255, 257).

    Die Gefährdungslage wird beseitigt, wenn die Scheinrechnung zurückgegeben oder storniert ist, ohne daß vorher ein Vorsteuerabzug getätigt wurde (BFH UR 2001, 255, 257).

    Dies ist nach den vorgenannten Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (UR 2001, 255 und 312), die im Anschluß des Urteils des EuGH im Vorlageverfahren ergangen sind, bei den Sachverhaltskonstellationen nicht der Fall, in denen überhaupt keine Vorsteuer geltend gemacht wurde und die Rechnung zurückgegeben oder storniert ist.

  • BFH, 05.08.2010 - V R 13/09

    Haftung des Lieferers in einem Umsatzsteuerkarussell gemäß § 71 AO - …

    Das FG hat seine Auffassung, der Vermögensschaden des Fiskus aus der Hinterziehung des Täters richte sich nach der Höhe der "verlorenen Vorsteuerbeträge" der K-GmbH, daher zu Unrecht darauf gestützt, die I-GmbH habe in ihren Rechnungen Steuerbeträge gemäß § 14 Abs. 3 UStG unberechtigt ausgewiesen, die sie nach den Vorgaben des EuGH-Urteils Schmeink & Cofreth in Slg. 2000, I-6973, BFH/NV 2001 Beilage 1, 33 und der anknüpfenden Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsentscheidungen vom 22. Februar 2001 V R 5/99, BFHE 194, 506, BStBl II 2004, 143; vom 8. März 2001 V R 61/97, BFHE 194, 517, BStBl II 2004, 373; vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552, BStBl II 2004, 370; vom 25. April 2002 V B 73/01, BFHE 198, 71, BStBl II 2004, 343) habe berichtigen können.
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