Rechtsprechung
| BFH, 23.01.2002 - V R 84/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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UStG 1993 § 1 Abs. 1 a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
- Judicialis
UStG 1993 § 1 Abs. 1 a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
- IWW
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug bei Vorgründungsgesellschaft
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug bei Vorgründungsgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
EuGH; Vorabentscheidung; Gründung einer Kapitalgesellschaft; Personengesellschaft; Vorsteuerabzug; Bezug von Dienstleistungen; Bezug von Gegenständen; Ausgangsumsatz; Übertragung des Gesamtvermögens; AG; GbR
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Umsatzsteuer; Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer Vorgründungsgesellschaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BFHE 197, 364
- BB 2002, 927
- DB 2002, 1030
- NZG 2002, 1080 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 22.02.2001 - C-408/98
Abbey National - "Mehrwertsteuer - Artikel 5 Absatz 8 und Artikel 17 Absatz 2 …
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
d) Bei den von der Klägerin im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gründung der Kapitalgesellschaft bezogenen Leistungen --Erwerb von Anlagegütern, die Anmietung von Büroräumen und deren Herrichtung für die mit der Kapitalgesellschaft beabsichtigte wirtschaftliche Tätigkeit, Werbemaßnahmen-- handelt es sich um Kosten, die ihrer Art nach als Bestandteil der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens anzusehen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Februar 2001 Rs. C-408/98 -Abbey National-, UR 2001, 164, BFH/NV 2001, Beilage 1, 48, UVR 2001, 228 Rz. 35, 36).e) Da die Bundesrepublik in § 1 Abs. 1 a UStG von der in Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, kann die Übertragung der Vermögensgegenstände und Rechte und Pflichten als "Übertragung eines Gesamtvermögens", aber nicht als Lieferung bzw. Dienstleistung i.S. der Richtlinie 77/388/EWG anzusehen und deshalb kein besteuerter Umsatz i.S. von Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG sein (EuGH-Urteil in UR 2001, 164, UVR 2001, 228 Rz. 30).
f) Scheidet hiernach eine Zuordnung der Eingangsleistungen zu eigenen Umsätzen der Klägerin aus --anders als in dem vom EuGH entschiedenen Sachverhalt im EuGH-Urteil in UR 2001, 164, UVR 2001, 228--, liegt es nahe, an die beabsichtigten Umsätze der Kapitalgesellschaft (AG) anzuknüpfen.
Allerdings hat der EuGH im Urteil in UR 2001, 164, UVR 2001, 228 ausdrücklich betont, dass ein Steuerpflichtiger die Mehrwertsteuer nur für Eingangsleistungen abziehen kann, die für Zwecke seiner eigenen besteuerten Umsätze verwendet werden (…Rz. 32).
- EuGH, 08.06.2000 - C-400/98
Breitsohl - "Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 4, 17 und …
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
Er geht dabei mit der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 17 und 20 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. zuletzt Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 -Breitsohl-, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302, und Rs. C-396/98 -Schloßstraße-, UR 2000, 336, UVR 2000, 308) bei der Auslegung des § 15 UStG von folgenden Grundsätzen aus:.Da er als Steuerpflichtiger handelt, hat er nach den Art. 17 ff. der Richtlinie 77/388/EWG das Recht auf sofortigen Abzug der geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer für Investitionsausgaben, die für die Zwecke seiner beabsichtigten, das Abzugsrecht eröffnenden Umsätze getätigt wurden und braucht die Aufnahme des tatsächlichen Betriebs seines Unternehmens nicht abzuwarten (vgl. EuGH-Urteil in UR 2000, 329, UVR 2000, 302 Rdnr. 34).
In diesen Fällen bestimmt die tatsächliche oder (hier) beabsichtigte Verwendung der Gegenstände oder Dienstleistungen den Umfang des zulässigen Vorsteuerabzuges und den Umfang etwaiger Berichtigungen während der darauf folgenden Zeiträume (vgl. insbesondere EuGH-Urteile in UR 2000, 336, UVR 2000, 308 Rdnr. 41, und in UR 2000, 329, UVR 2000, 302 Rdnr. 40).
- EuGH, 08.06.2000 - C-396/98
Schloßstraße - "Mehrwertsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Artikel 17 …
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
Er geht dabei mit der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 17 und 20 der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. zuletzt Urteile vom 8. Juni 2000 Rs. C-400/98 -Breitsohl-, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 329, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2000, 302, und Rs. C-396/98 -Schloßstraße-, UR 2000, 336, UVR 2000, 308) bei der Auslegung des § 15 UStG von folgenden Grundsätzen aus:.In diesen Fällen bestimmt die tatsächliche oder (hier) beabsichtigte Verwendung der Gegenstände oder Dienstleistungen den Umfang des zulässigen Vorsteuerabzuges und den Umfang etwaiger Berichtigungen während der darauf folgenden Zeiträume (vgl. insbesondere EuGH-Urteile in UR 2000, 336, UVR 2000, 308 Rdnr. 41, und in UR 2000, 329, UVR 2000, 302 Rdnr. 40).
- EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
ECLI:EU:C:2001:506 - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befugnis eines …
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
Die gemeinschaftsrechtliche Definition der Richtlinienbegriffe ist grundsätzlich unabhängig von zivilrechtlichen Besonderheiten in den Rechten der Mitgliedstaaten (vgl. EuGH-Urteil vom 4. Oktober 2001 Rs. C-326/99 -Stichting Goed Wonen-, UR 2001, 484 Rz. 49 und 58). - BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
Schließen sich also schon vor Abschluss des Gesellschaftsvertrags (der AG) die Gründer zur Vorbereitung der späteren Tätigkeit der Gesellschaft zu einer Personenvereinigung zusammen, so gehen die von dieser Vorgründungsgesellschaft erworbenen Vormögensgegenstände und die von ihr begründeten Rechte und Pflichten mit der Gründung der AG nicht ohne weiteres auf die (mit der Gründung entstandene) Vorgesellschaft und später auf die AG über, sondern müssen, wenn diese sie übernehmen soll, durch besonderes Rechtsgeschäft auf sie übertragen werden (vgl. z.B. Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 22. Juni 1992 II ZR 30/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2698). - EuGH, 07.09.1999 - C-216/97
Gregg - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Steuerbefreiungen bestimmter dem …
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
In dieser Hinsicht hat der EuGH betont, dass es der im Mehrwertsteuersystem maßgebliche Grundsatz der steuerlichen Neutralität verbietet, dass Wirtschaftsteilnehmer, welche gleiche Umsätze bewirkten, bei deren Besteuerung unterschiedlich behandelt würden (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 7. September 1999 Rs. C-216/97 -Gregg-, Slg. I-1999, 4947 Rz. 20). - BGH, 25.10.2000 - VIII ZR 306/99
Haftung der GmbH für Verbindlichkeiten der Vorgründungsgesellschaft
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
Dies war erforderlich, weil --wie dargelegt-- bei Gründung einer Kapitalgesellschaft wegen der einschlägigen Formvorschriften nach deutschem Zivilrecht keine Identität zwischen der die Gründung vorbereitenden Person oder Personengesellschaft besteht (BGH-Urteil vom 25. Oktober 2000 VIII ZR 306/99, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2001, 1042). - FG Hessen, 18.10.1999 - 6 K 2426/98
Vorsteuer; Unternehmer; Gründung; Nachhaltig; Kapitalgesellschaft; …
Auszug aus BFH, 23.01.2002 - V R 84/99
Das Finanzgericht (FG) gab in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 40 veröffentlichten Urteil der Klage mit der Begründung statt, der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer gebiete die Berücksichtigung der Vorsteuer, auch wenn die Klägerin von vornherein nur beabsichtigt habe, die bezogenen Leistungen nicht selbst zur Ausführung besteuerter Umsätze zu verwenden, sondern die Leistungen nur im Hinblick auf die wirtschaftliche Tätigkeit der zu gründenden AG bezogen habe.
- BFH, 15.07.2004 - V R 84/99
Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft
Der erkennende Senat des Bundesfinanzhofes (BFH) hat mit Beschluss vom 23. Januar 2002 V R 84/99 (BFHE 197, 364, BFH/NV 2002, 881) das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:. - FG Düsseldorf, 17.12.2003 - 5 K 864/01
Unternehmensübertragung an nahen Angehörigen als steuerpflichtiger Eigenverbrauch …
Er bezieht sich in diesem Zusammenhang auf das derzeit beim Bundesfinanzhof - BFH - unter dem Aktenzeichen V R 84/99 anhängige Revisionsverfahren und dessen diesbezügliches Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH vom 23.1.2002 (BFHE 197, 364; BFH/NV 2002, 881) sowie das diesem Verfahren zugrunde liegende Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.10.1999 (6 K 2426/98, EFG 2000, 40), in dem es um die Frage geht, ob eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Aktiengesellschaft errichtete Vorgründungsgesellschaft zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt ist, wenn sie nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an die später gegründete Kapitalgesellschaft veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt hatte.Rn. 29 Einen weiteren wesentlichen Unterschied zu dem vom Kläger angeführten Revisionsverfahren V R 84/99 und der zugrundeliegenden Entscheidung des FG Kassel sieht der Senat aber auch darin, dass der BFH in seinem diesbezüglichen Vorlagebeschluss an den EuGH (BFH/NV 2002, 881) maßgeblich darauf hinweist, dass die rechtliche Zäsur zwischen der dortigen Klägerin als Vorgründungsgesellschaft einerseits und der Vorgesellschaft sowie der späteren Kapitalgesellschaft andererseits - und damit auch eine etwaige Versagung des Vorsteuerabzugs bei der Vorgründungsgesellschaft - alleine durch die zivilrechtlichen Besonderheiten bei Gründung einer Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht bedingt sei.
- FG Baden-Württemberg, 22.04.2004 - 3 K 174/02
Entnahme eines Gegenstandes vor der Weiterveräußerung durch GbR
Rn. 43 Im übrigen verbietet auch der im Mehrwertsteuersystem maßgebliche Grundsatz der steuerlichen Neutralität, Wirtschaftsteilnehmer, welche gleiche Umsätze bewirken, bei der Besteuerung unterschiedlich zu behandeln (…vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 7. September 1999 Rs. C-216/97 - Gregg -, Slg. I-1999, 4947 Rz. 20; vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 - Leitsatz -, Sammlung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - EUGHE - I 2002, 6833; s. a. BFH Urteil vom 23. Januar 2002 V R 84/99, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2002, 881 ff.).
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