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Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.03.2002

Rechtsprechung
   BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1454
BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3, § 9 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungspauschale - Regelungsverständnis der Verwaltung - Auslegung - Verwaltungsanweisung - Gesetzesauslegender Charakter - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - Fahrtätigkeit - Bestimmtes Berufsbild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 3 § 9 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3, 9 Abs. 5 EStG
    Lohnsteuer; Verpflegungspauschalen wegen Fahrtätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR Abschn 37 Abs 5
    Fahrtätigkeit; Sanitäter; Verpflegungsmehraufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 559
  • NVwZ 2002, 1407
  • BB 2002, 1138
  • DB 2002, 1139
  • BStBl II 2002, 779
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Versäumung der Berufungsfrist bei unvollständiger Adressierung des …

    Auszug aus BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00
    Eine Fristversäumung ist unverschuldet, wenn sie auf einer Verzögerung bei der Postbeförderung beruht (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, statt aller vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-, Beschluss vom 25. September 2000 1 BvR 2104/99, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 1566, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen …

    Auszug aus BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00
    Bereits zu diesen hat die Rechtsprechung ausgeführt, dass nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes entscheidend sind; maßgebend ist vielmehr der konkrete Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers (BFH-Urteil vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9 …

    Ein Einzelnachweis von Verpflegungsmehraufwendungen entfällt und es ist auch ohne Bedeutung, ob überhaupt ein erhöhter Verpflegungsmehraufwand anfällt (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 2010 VI R 15/09, BFHE 230, 358, BStBl II 2011, 47; vom 16. November 2005 VI R 12/04, BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267; vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779; vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782;… vom 13. Dezember 2007 VI R 73/06, BFH/NV 2008, 936).

    Dementsprechend kommt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gerade nicht darauf an, ob überhaupt ein erhöhter Verpflegungsmehrbedarf angefallen ist und ob dem Kläger die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort bekannt war (vgl. Senatsurteile in BFHE 230, 358, BStBl II 2011, 47; in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267; in BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779;… in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782, und in BFH/NV 2008, 936).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei …

    Demgegenüber kommt es darauf, ob überhaupt ein Verpflegungsmehraufwand eintritt, ebenso wenig an wie auf die konkrete Verpflegungssituation am Einsatzort (BFH-Urteil vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 4 EStG Anm. 1368;… von Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 9 EStG Rdnr. B 433a).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Es entspricht auch ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein größeres, räumlich geschlossenes Gebiet als regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (und damit beim Verpflegungsmehraufwand als Tätigkeitsmittelpunkt i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) in Betracht kommt, wenn es sich um ein zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers handelt, auf dem der Arbeitnehmer auf Dauer und mit einer gewissen Nachhaltigkeit tätig wird (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. August 2004 VI R 40/03, BFHE 207, 225, BStBl II 2004, 1074; vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.03.2002 - V R 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3289
BFH, 21.03.2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,3289)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,3289)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,3289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ZVG § 107

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ZVG § 107

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Verzichts auf eine Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens nach einem Verteilungstermin - Vorliegen eines "lebenden Unternehmens" als Voraussetzung für eine Geschäftsveräußerung - Berücksichtigung einer ...

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine nachträgliche Option bei Grundstücksversteigerung

  • rechtsportal.de

    Grundstückserwerb im Zwangsversteigerungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht der Grundstücksversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9 UStG 1993
    Umsatzsteuer; Lieferung von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Option bei zwangsversteigertem Grundstück im Nachhinein möglich?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 18 Abs 8 Nr 3, UStDV § 51 Abs 1 Nr 3, UStDV § 55
    Haftung; Zwangsversteigerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 230
  • BFHE 198, 559
  • NZI 2003, 458
  • BB 2002, 1528 (Ls.)
  • DB 2002, 1756
  • BStBl II 2002, 559
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    Nach dem Senatsurteil vom 8. März 2001 V R 24/98 (BFHE 194, 522) setzt die Geschäftsveräußerung kein lebendes Unternehmen voraus.
  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks …

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    a) Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt zwar umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine …

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    a) Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt zwar umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 124/98

    Umsatzsteuer in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    Deshalb kann eine nachträgliche Steueroption nicht mit der Wirkung berücksichtigt werden, dass die Umsatzsteuer aus dem Versteigerungserlös herausgerechnet wurde; für einen entsprechenden Zuschlag auf den Gebotsbetrag gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 4. Mai 2000 IX ZR 124/98, BGHR § 51 Abs. 1 Nr. 3 UStDV Umsatzsteuer 1, BGHR § 81 ZVG Umsatzsteuer 1).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 132/98

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für …

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1084 veröffentlicht ist, gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage statt.
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02

    Berechnung des Meistgebots

    Der Bundesfinanzhof hat unter Berufung auf diese Entscheidung dem Zwangsvollstreckungsrecht zumindest dann den Vorrang eingeräumt, wenn die Option nach § 9 UStG nach dem Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses ausgeübt wurde (BFH DStR 2002, 1265, 1266).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Durch die Verwertung des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung wäre aufgrund der Regelung in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV-- (in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung, BGBl I 1993, 601; aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2001-- mit Wirkung vom 1. Januar 2002, BGBl I 2001, 3794) zugleich sichergestellt worden, dass der auch in diesem Verfahren mögliche Verzicht auf die Steuerbefreiung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559) nicht zu Steuerausfällen führt, weil der Vollstreckungsschuldner als leistender Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das FA abführen kann.
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 77/00

    Haftung eines Liquidators bei Umsatzsteueroption

    Durch die Verwertung des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung wäre aufgrund der Regelung in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV-- (in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung, BGBl I 1993, 601; aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2001-- mit Wirkung vom 1. Januar 2002, BGBl I 2001, 3794; jetzt § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 UStG) zugleich sichergestellt worden, dass der auch in diesem Verfahren mögliche Verzicht auf die Steuerbefreiung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559) nicht zu Steuerausfällen führt, weil der Vollstreckungsschuldner als leistender Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das FA abführen kann.
  • BFH, 05.12.2024 - V R 16/22

    Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in …

    Rn. 23 Unabhängig davon, ob eine Geschäftsveräußerung auch beim Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung vorliegt (bejahend BFH-Urteil vom 21.03.2002 - V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559, Leitsatz und unter II.1.a; a.A. Hummel, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2011, 361, 365), folgt aus der Annahme einer Geschäftsveräußerung und dem damit verbundenen Eintritt in die Rechtsstellung des Veräußerers nicht, dass ein unrichtiger Steuerausweis, der sich aus einem vom Veräußerer über ein Grundstück abgeschlossenen Mietvertrag ergibt, zulasten des Erwerbers für Zeiträume nach dem Grundstückserwerb eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG begründet.
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01

    USt-Option - Konkursverwalter

    Durch die Verwertung des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung wäre aufgrund der Regelung in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV-- (in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung, BGBl I 1993, 600, aufgehoben durch das Steueränderungsgesetz 2001 mit Wirkung vom 1. Januar 2002, BGBl I 2001, 3794; jetzt § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 UStG) zugleich sichergestellt worden, dass der auch in diesem Verfahren mögliche Verzicht auf die Steuerbefreiung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559) nicht zu Steuerausfällen führt, weil der Vollstreckungsschuldner als leistender Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das FA abführen kann.
  • FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 891/03

    Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen; …

    (3) Mit der neueren Rechtsprechung geht der erkennende Senat davon aus, dass für die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen aus umsatzsteuerlicher Sicht das übertragene Unternehmen kein lebendes sein muß (BFH, Urteil vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430 ; Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BStBl II 2002, 559 ).
  • BFH, 09.12.2002 - V B 85/02

    Grundstückslieferung, Verzicht auf Steuerbefreiung?

    bb) Hinzu kommt, dass eine Klärbarkeit der von der Klägerin gestellten Rechtsfragen nicht gegeben ist, weil aus der im Versäumnisverfahren am 10. Februar 1999 erstrittenen Rechnung ein Vorsteuerabzug schon deswegen nicht zugelassen ist, weil nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFH/NV 2002, 1112) auch vor In-Kraft-Treten des § 9 Abs. 3 UStG 1999 n.F. ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens nach dem Verteilungstermin (im Streitfall 18. Dezember 1998) nicht mehr wirksam ist.
  • FG Thüringen, 09.12.2010 - 2 K 156/07

    Keine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung eines zuvor …

    Dementsprechend setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Geschäftsveräußerung kein "lebendes Unternehmen" voraus (BFH-Urteile vom 21.3.2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559; vom 08.3.2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430; Abschn. 1.5.
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