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Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,864
BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03 (https://dejure.org/2004,864)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2004 - IX R 34/03 (https://dejure.org/2004,864)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - IX R 34/03 (https://dejure.org/2004,864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 21 Abs. 1
    Kein Werbungskostenabzug für im Zusammenhang mit der Veräußerung vorgenommene Instandsetzungsarbeiten

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 1 § 21 Abs. 1
    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen als Veräußerungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandsetzungsaufwendungen als Veräußerungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug eingeschränkt - Reparaturen vor Eigennutzung bzw. Verkauf

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung der Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks vom Verkäufer übernommene Instandsetzung als Werbungskosten; Werbungskosten als durch die Einkunftsart veranlassten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der ...

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Vermieter: Immobilien rechtzeitig renovieren

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Instandhaltung; Instandsetzung; Veräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 232
  • NJW 2005, 3168 (Ls.)
  • NZM 2005, 713
  • BB 2005, 649 (Ls.)
  • DB 2005, 585
  • BStBl II 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787;… vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Anwendung des § 21a EStG (…vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, unter 1.) und im Rahmen der Geltung der sog. Großen Übergangsregelung (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) entschieden, eine Beurteilung des angefallenen Reparaturaufwands "nach seiner Zweckbestimmung" sei abzulehnen und nur auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen.

    Die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungstätigkeit (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und in BFH/NV 2001, 1022), setzt einen für solche Fälle üblichen ("typischen") Geschehensablauf voraus; den aber haben die Kläger (einvernehmlich mit dem Erwerber) durch die von ihnen mit Blick auf die Veräußerung gewollte Gestaltung der Grundstücksübergabe verlassen.

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei …

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Mithin können auch die damit im Zusammenhang angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.).

    Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen; denn der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der früheren Einkunftserzielung wird durch die von den Beteiligten gewollte Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert (vgl. BFH in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; zur Erwerberseite bei sog. Modernisierungsmodellen s. BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918;… vom 12. November 1991 IX R 71/89, BFH/NV 1992, 301).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungstätigkeit (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und in BFH/NV 2001, 1022), setzt einen für solche Fälle üblichen ("typischen") Geschehensablauf voraus; den aber haben die Kläger (einvernehmlich mit dem Erwerber) durch die von ihnen mit Blick auf die Veräußerung gewollte Gestaltung der Grundstücksübergabe verlassen.

  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den …

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534;… vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01

    Vermietung und Verpachtung; Instandsetzungsaufwand; Mietwohnhaus; …

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Das Finanzgericht (FG) vertrat die Auffassung (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1233), die vor Beendigung der Vermietung angefallenen Instandsetzungsaufwendungen seien aufgrund der Verpflichtung der Kläger gegenüber dem Käufer der Veräußerung der Grundstücke als nicht einkommensteuerbarer Vermögensumschichtung zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten abziehbar.
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht …

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten …

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533;… vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89

    Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums …

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen; denn der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der früheren Einkunftserzielung wird durch die von den Beteiligten gewollte Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert (vgl. BFH in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; zur Erwerberseite bei sog. Modernisierungsmodellen s. BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918;… vom 12. November 1991 IX R 71/89, BFH/NV 1992, 301).
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (…vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85

    Sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand im Rahmen der Pauschalierung des …

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Zwar hat der Senat im Rahmen der Anwendung des § 21a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, unter 1.) und im Rahmen der Geltung der sog. Großen Übergangsregelung (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) entschieden, eine Beurteilung des angefallenen Reparaturaufwands "nach seiner Zweckbestimmung" sei abzulehnen und nur auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen.
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

  • BFH, 12.11.1991 - IX R 71/89

    Einordnung von Aufwendungen für die Instandsetzung einer erworbenen …

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Da in diesem während der Vermietungszeit Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt worden sind, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung typisierend davon aus, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343;… vom 1. April 2009 IX R 51/08, BFH/NV 2009, 1259; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 277).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Demgegenüber werden Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf eine geplante anschließende Eigennutzung (vgl. Urteil in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784) oder Veräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343) maßgebend mit Rücksicht auf die zukünftige (private) Nutzung des Gebäudes getätigt.
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Sind Aufwendungen aber nicht (allein) durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, m.w.N.).
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