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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,207
BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01 (https://dejure.org/2006,207)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2006 - VI R 94/01 (https://dejure.org/2006,207)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - VI R 94/01 (https://dejure.org/2006,207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Werbungskostenabzug der Kosten einer Anreise und Abreise bei gemischt veranlassten Reisen; Abgrenzung der Betriebssphäre oder Berufssphäre von der Privatsphäre im Einkommensteuerrecht; Aufteilung der Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt ...

  • hensche.de

    Dienstreise, Nettoprinzip, Aufteilungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 12 Nr. 1 S. 2
    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt veranlassten Reisen; objektives Nettoprinzip; Zeitanteile als Aufteilungsmaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen möglich?

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgaben - Neues zu gemischten Aufwendungen bei der Teilnahme an Apotheker-Fachkongressen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorlage an den Großen Senat - Neues zum Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischt veranlassten Reisen

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - BFH befürwortet steuerliche Abzugsfähigkeit einer Dienstreise trotz Privatanteil

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorlage an den Großen Senat - Neues zum Aufteilungs- und Abzugsverbot bei gemischt veranlassten Geschäftsreisen

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuern - Abzugsfähigkeit einer Dienstreise trotz Privatanteil

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Von beruflicher Auslandsreise auch privat profitiert - Sind die Ausgaben dann als Werbungskosten anzuerkennen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zu den An- und Abreisekosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Reise - Können gemischt veranlasste Aufwendungen aufgeteilt werden? Frage wird dem Großen Senat des BFH vorgelegt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.1.2010)

    Beruflich-privat gemischte Ausgaben teils steuerlich absetzbar // Bundesfinanzhof kippt so genanntes Aufteilungsverbot

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt veranlassten Reisen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Lohnsteuer - Gemischt veranlasste Reisen -Abkehr vom Aufteilungs- und Abzugsverbot

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 354
  • NJW 2006, 3520 (Ls.)
  • BB 2006, 2121
  • DB 2006, 2095
  • BStBl II 2007, 121
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (51)

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 216; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; BFH-Urteil vom 1. Oktober 1982 VI R 192/79, BFHE 136, 488, BStBl II 1983, 17).

    Ob dies zutrifft, ist durch die Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (z.B. BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213;… BFH-Urteile vom 19. Dezember 2005 VI R 88/02, BFH/NV 2006, 730, und VI R 89/02, BFH/NV 2006, 934, sowie vom 16. Oktober 1986 VI R 138/83, BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208).

    Unter Hinweis auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entnimmt sie der Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Reise-Aufwendungen, die der Lebensführung des Steuerpflichtigen dienen, auch wenn sie zur Förderung des Berufs erfolgen (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).

    Hiervon ausgehend hat der BFH z.B. eine Aufteilung für zulässig erachtet bei Kfz-Kosten (BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17), bei Telefonkosten (BFH-Urteil vom 21. November 1980, VI R 202/79, BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131), Kosten für eine Haushaltsgehilfin (BFH-Urteil vom 8. November 1979, IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), Kosten für Waschmaschine und Heimbügler (BFH-Urteile in BFHE 79, 605, BStBl III 1964, 455; …und vom 25. Oktober 1985 III R 173/80, BFH/NV 1986, 281), Kosten für einen Kühlschrank (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1963 I 397/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- EStG, § 4, Rechtsspruch 607), Prämien für eine Reisegepäckversicherung (BFH-Urteil vom 19. Februar 1993, VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519), für eine kombinierte Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (…BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346), Verpflegungsmehraufwendungen (BFH-Urteil vom 23. April 1982, VI R 30/80, BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, m.w.N.), bei abgrenzbaren, zusätzlichen Aufwendungen einer Gruppenreise (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), bei Kontokorrentzinsen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie bei Aufwendungen für eine teils selbst genutzte und teils an wechselnde Feriengäste vermietete Ferienwohnung (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und vom 15. Oktober 2002 IX R 58/01, BFHE 200, 377, BStBl II 2003, 287).

    So hat der BFH --selbst bei einer insgesamt als privat gewürdigten Reise-- z.B. einen Geschäftsbesuch bei einem Vertragspartner oder die Teilnahme an einem Kongress als abgrenzbare Reiseteile angesehen und die hierfür entstandenen Aufwendungen von den übrigen Reisekosten abgegrenzt (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 unter C. IV. 2. der Gründe).

    Soweit der Große Senat in dem Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 ausgeführt hat, eine Aufteilung teils beruflich, teils privat veranlasster Aufwendungen sei selbst dann ausgeschlossen, wenn die Aufteilung "wenigstens theoretisch in quantitativ messbare Abschnitte" möglich wäre, der Umfang der einzelnen Teile an einer Reise aber nicht feststellbar und nicht nach objektiven Maßstäben nachprüfbar sei, ist auf Folgendes hinzuweisen: Sofern im Einzelfall bei einer Reise tatsächlich nicht feststellbar ist, in welchem Umfang der Steuerpflichtige während der Reise beruflich/betrieblich und privat tätig geworden ist, kommt auch eine Aufteilung der Reise-Aufwendungen nicht in Betracht.

    Die Rechtsprechung des BFH hat die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen schon bisher stets davon abhängig gemacht, dass der berufliche/betriebliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

    Eine Abweichung von dem Beschluss des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 liegt nach Auffassung des vorlegenden Senats dagegen nicht vor.

    Auch bei Bejahung der hier vorgelegten Rechtsfrage wäre in dem Fall, der der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 zugrunde lag, eine Aufteilung der Aufwendungen nicht möglich gewesen.

    Der Beschluss des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 betraf den hier nicht einschlägigen Fall einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken, die zudem mit häufigen Ortswechseln verbunden war.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
    Unter Hinweis auf die Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entnimmt sie der Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für solche Reise-Aufwendungen, die der Lebensführung des Steuerpflichtigen dienen, auch wenn sie zur Förderung des Berufs erfolgen (z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612).

    Es soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuertem Einkommen decken müssen (BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).

    An dieser Rechtsprechung hat der Große Senat des BFH ausdrücklich festgehalten (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 unter II. 6. der Gründe).

    Hiervon ausgehend hat der BFH z.B. eine Aufteilung für zulässig erachtet bei Kfz-Kosten (BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17), bei Telefonkosten (BFH-Urteil vom 21. November 1980, VI R 202/79, BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131), Kosten für eine Haushaltsgehilfin (BFH-Urteil vom 8. November 1979, IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), Kosten für Waschmaschine und Heimbügler (BFH-Urteile in BFHE 79, 605, BStBl III 1964, 455; …und vom 25. Oktober 1985 III R 173/80, BFH/NV 1986, 281), Kosten für einen Kühlschrank (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1963 I 397/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- EStG, § 4, Rechtsspruch 607), Prämien für eine Reisegepäckversicherung (BFH-Urteil vom 19. Februar 1993, VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519), für eine kombinierte Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung (…BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346), Verpflegungsmehraufwendungen (BFH-Urteil vom 23. April 1982, VI R 30/80, BFHE 135, 515, BStBl II 1982, 500, m.w.N.), bei abgrenzbaren, zusätzlichen Aufwendungen einer Gruppenreise (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213), bei Kontokorrentzinsen (BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990, GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie bei Aufwendungen für eine teils selbst genutzte und teils an wechselnde Feriengäste vermietete Ferienwohnung (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und vom 15. Oktober 2002 IX R 58/01, BFHE 200, 377, BStBl II 2003, 287).

    Nach der Rechtsprechung des BFH dient das Aufteilungs- und Abzugsverbot in erster Linie der Steuergerechtigkeit (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).

    b) Der Große Senat hat zu den Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot darauf hingewiesen, dass aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung das Aufteilungs- und Abzugsverbot "seinem Sinn und Zweck nach in denjenigen Fällen nicht anzuwenden (ist), in denen eine gerechte und der Sachlage entsprechende Aufteilung nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben möglich erscheint und eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, wenn überhaupt, nur in sehr beschränktem Umfang zu befürchten ist" (BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17 unter II. 6. der Gründe).

    Der Große Senat wollte eine Ausdehnung der Ausnahmen vom Aufteilungs- und Abzugsverbot nur in den Fällen vermeiden, "in denen eine Aufteilung nur im Wege der griffweisen Schätzung im allgemeinen nach den Angaben des Steuerpflichtigen möglich wäre und keine objektiven, leicht nachprüfbaren Maßstäbe vorhanden sind" (BFH-Beschluss in BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17 unter II. 6. der Gründe).

    Die Rechtsprechung des BFH hat die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen schon bisher stets davon abhängig gemacht, dass der berufliche/betriebliche Nutzungsanteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17, und in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).

  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …

    Auszug aus BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
    Der Senat hat für die Einnahmenseite bereits mit Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03 (BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30) entschieden, dass die Zuwendung einer gemischt veranlassten Reise grundsätzlich nicht einheitlich beurteilt werden muss.

    Der BFH hat in dem Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 die Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse anhand der Kosten vorgenommen, die der Arbeitgeber für die Reise aufgewendet hat.

    Das BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 verdeutlicht, dass eine Aufteilung von Reiseaufwendungen zwanglos möglich und ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab vorhanden ist.

    Der Aufteilung einer Reise in die einzelnen Reisebestandteile steht auch nicht entgegen, dass die Reiseteile zeitlich und organisatorisch aufeinander aufbauen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 bei gemischt veranlassten Reisen eine Aufteilung der Flug- bzw. Fahrtkosten nach dem Verhältnis dieser Zeitanteile als sachgerecht angesehen.

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Mit der Revision (Az. VI R 94/01) rügt das FA die Verletzung von § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Hinsichtlich der Begründung im Einzelnen wird auf den Vorlagebeschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 (BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121) Bezug genommen.

    Die vorgelegte Rechtsfrage ist für die Entscheidung des VI. Senats in der Revisionssache VI R 94/01 entscheidungserheblich.

  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des …

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Entscheidungen vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121; in BFHE 201, 156, BStBl II 2003, 403; vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213;… vgl. auch von Bornhaupt, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 9 Rz B 152 ff.; HHR/Kreft, § 9 EStG Rz 115 ff.;… Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 9 Rz 7 ff.;… Jachmann in Brandt, a.a.O.;… vgl. auch zur Qualifikation der Aufwendungen nach dem Veranlassungsprinzip Tipke in Festschrift für Raupach, 177; Lang, StuW 2007, 3; Jüptner, Leistungsfähigkeit und Veranlassung, Diss.

    Die Rechtsprechung des BFH hat das sog. Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG allerdings seit jeher einschränkend dahin ausgelegt, dass es nicht anzuwenden ist, wenn das Hineinspielen der Lebensführung unbedeutend ist und nicht ins Gewicht fällt oder wenn und soweit sich der dem Beruf dienende Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit und leicht --gegebenenfalls im Wege der Schätzung-- abgrenzen lässt (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss in BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121 mit Hinweis auf die überwiegend gegenteiligen Auffassungen im Schrifttum;… zu Beispielsfällen vgl. Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 12 Rz 13).

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 5/07

    Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise - Aufwendungen für …

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf/Betrieb veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, m.w.N.).

    Dabei sind die Grundsätze, die der Senat für die Einnahmenseite gemischt veranlasster Reisen mit Urteil in BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 aufgestellt hat, auf die Aufteilbarkeit in Werbungskosten und Aufwendungen für die Lebensführung zu übertragen (Senatsbeschluss in BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121).

  • BFH, 19.01.2017 - VI R 37/15

    Werbungskostenabzug bei Benutzung eines Privatflugzeugs - Änderungsbescheid …

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass (z.B. das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes) zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet (z.B. Senatsurteile vom 21. April 2010 VI R 5/07, BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687;… vom 19. Dezember 2005 VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, und vom 27. August 2002 VI R 22/01, BFHE 200, 250, BStBl II 2003, 369; Senatsbeschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Sollte das FG dies verneinen, wird es zu prüfen haben, ob der Teil der Aufwendungen für die "Berufsbegleitende Gruppe", der auf Supervisionen und weitere berufsbezogene Veranstaltungen zur Aufarbeitung von Schwachstellen und Fehlern bei der Ausübung von Führungsaufgaben entfällt, im Wege der Schätzung anhand der Zeitanteile von den übrigen Aufwendungen abgegrenzt und den Werbungskosten zugeordnet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 66/04

    Aufteilung von Aufwendungen für eine gemischt veranlasste …

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf/Betrieb veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (Senatsentscheidung vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, m.w.N.; zu Fortbildungslehrgängen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" s. u.a. Senatsentscheidungen vom 19. Oktober 1989 VI R 155/88, BFHE 158, 532, BStBl II 1990, 134;… vom 23. Juni 1992 VI R 15/90, BFH/NV 1992, 814;… vom 17. Juli 1992 VI R 140/89, BFH/NV 1993, 20).
  • FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05

    Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten

    Der BFH hat mit Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BStBl II 2007, 121 dem Großen Senat die Frage vorgelegt, ob Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden können, wenn die beruflich (betrieblich) veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.
  • FG Münster, 02.07.2009 - 10 K 3355/06
    Rn. 35 Demgegenüber ist der 6. Senat des BFH nunmehr entgegen seinen Urteilen in BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10 und in BFH/NV 1998, 449 der Auffassung, dass bei gemischt veranlassten Reisen auch die Kosten der An- und Abreise grundsätzlich eindeutig abgrenzbare, beruflich/betrieblich (mit-)veranlasste Aufwendungen seien, bei denen eine der Sachlage entsprechende Aufteilung nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben in der Regel möglich sei (vgl. Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH vom 20.7.2006 VI R 94/01, BStBl II 2007, 121).

    Die Ausgrenzung unwesentlicher beruflicher bzw. betrieblicher und privater Mitveranlassung sei auch deshalb gerechtfertigt, weil bei wertender Betrachtung eine unwesentliche Mitveranlassung schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit für die steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen grundsätzlich keine Rolle spielen dürfe (vgl. BFH in BStBl II 2007, 121 unter B. II. 6 m.w.N.).

    Rn. 43 Selbst bei Berücksichtigung der Auffassung des 6. Senats des BFH im Vorlagebeschluss in BStBl II 2007, 121 kommt ein (teilweiser) Abzug der Flugkosten als Betriebsausgaben nicht in Betracht, da im Streitfall nicht feststeht, dass die beruflich/betrieblich veranlassten Zeitanteile gegenüber den privat veranlassten Zeitanteilen ins Gewicht fallen.

    Selbst bei Außerachtlassung von zwei Tagen für die An- und Abreise und einen Tag für die Reiseunterbrechung in E-Stadt nahm die zugunsten der Kläger unterstellte eintägige betriebliche Tätigkeit lediglich einen zeitlichen Anteil rund 7, 2 v.H. der 14-tägigen Aufenthaltszeit des Klägers zu 2 ein und unterschritt damit deutlich den vom BFH im Beschluss in BStBl II 2007, 121 als nicht unerheblich angesehenen (zeitlichen) Reiseanteil von 15 v.H.

    Die für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsfragen sind auch bei Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses in BStBl II 2007, 121 durch die Rechtsprechung ausreichend geklärt.

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 26/07

    Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten - Anwendung des § 4 …

    Eine untergeordnete private Bedeutung ist zumindest im Regelfall dann anzunehmen, wenn der Zusammenhang mit der Lebensführung weniger als 10 v.H. beträgt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 49/08

    Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft - Aufteilung nach …

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hat das Aufteilungs- und Abzugsverbot nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG seit jeher aber nicht angewandt, wenn und soweit sich der der Einkünfteerzielung dienende Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben mit Sicherheit und leicht --ggf. im Wege der Schätzung-- abgrenzen lässt, d.h. eine gerechte und der Sachlage entsprechende Aufteilung nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben möglich erscheint (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121, mit umfassenden Nachweisen zur Rechtsprechung sowie zur Kritik in der Literatur).
  • FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08

    Berücksichtigung der Aufwendungen eines als Diensthundeführer tätigen …

  • FG Hessen, 08.05.2008 - 13 K 3379/07

    Aufwendungen eines Steuerberaters für den Bezug der "Frankfurter Allgemeinen …

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 6 K 1786/03

    Anteilige Anerkennung einer teilweise einkunftsbezogenen Reise

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07

    Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …

  • BFH, 22.07.2008 - VI R 2/07

    Aufwendungen für Teilnahme an Kongressen in Meran als Werbungskosten - …

  • BFH, 09.08.2007 - X B 210/06

    Aufwendungen eines Bäckermeisters für eine Studienreise nach Japan

  • FG München, 06.12.2006 - 10 K 5528/04

    Kosten für Apothekerkongress in Meran als Werbungskosten

  • BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • BFH, 17.12.2009 - X B 115/09

    Sachverhaltswürdigung - Keine Aufteilung von Reisekosten bei untergeordnetem …

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 4/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung …

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 25/09

    Berechtigtes Interesse an der isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 24/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2606/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier

  • FG Hamburg, 31.07.2009 - 1 K 23/09

    Kein Anspruch auf isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung, falls sich im …

  • FG Köln, 12.12.2006 - 9 K 3989/06

    Möglichkeit des Abzugs von Aufwendungen für eine Antrittsvorlesung eines …

  • BFH, 23.04.2009 - X B 229/08

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Zuordnung eines Wirtschaftsguts

  • BFH, 07.04.2010 - I R 34/06

    Ordnungsgemäße Revisionsbegründung

  • BFH, 17.07.2007 - IX R 49/05

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei den Einkünften aus …

  • BFH, 05.09.2007 - VI B 15/07

    NZB: Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit

  • FG Sachsen, 11.08.2009 - 3 K 2439/02

    Anerkennung der Kosten einer Studienreise nach Israel als Werbungskosten einer …

  • FG Niedersachsen, 18.09.2024 - 9 K 183/23

    Steuerliche Anerkennung der durch die Nutzung eines privaten Pkw entstandenen …

  • FG Sachsen, 19.09.2006 - 1 K 1349/02

    Aufwendungen einer Geographielehrerin für eine von einer Akademie für …

  • FG Schleswig-Holstein, 21.06.2013 - 3 K 148/09

    Mietaufwendungen für die selbstgenutzte Wohnung auch nicht anteilig …

  • BFH, 07.10.2008 - I B 37/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Finanzierung einer Reise des …

  • FG München, 08.03.2007 - 5 V 12/07

    Abzug von Reisekosten für Fotoshootings als Betriebsausgaben; Bestehen eines …

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01

    Reisekosten eines Steuerberaters bei Begleitung seines Mandanten; …

  • BFH, 04.02.2009 - VI S 16/08

    Anwendungsbereich von Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

  • BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06

    Darlehen zwischen nahen Angehörigen zu unüblichen Konditionen - Anforderungen an …

  • BFH, 22.08.2007 - IX B 201/06

    Rügeverlust für unterlassene Beweisaufnahme bei Verzicht auf mündliche …

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

  • FG Hessen, 19.06.2008 - 9 K 2738/05

    FAZ auch bei Steuerberater keine Werbungskosten

  • FG Hamburg, 29.06.2012 - 3 K 86/11

    Körperschaftsteuer/Einkommensteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung durch Seminare …

  • FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 13 K 142/10

    Abziehbarkeit von gebäudebzogenen Aufwendungen als Werbungskosten bei …

  • FG München, 27.01.2010 - 9 K 3140/09

    Voraussetzungen für eine Verfahrensruhe - Isolierte Anfechtung der …

  • FG München, 21.01.2010 - 5 K 2356/07

    Beratungsaufwendungen als Werbungskosten

  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98

    Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer …

  • FG Münster, 27.08.2010 - 4 K 3175/08

    USA-Studienreise einer Englischlehrerin

  • FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03

    Abzugsfähigkeit der auf Leerstandszeiten entfallenden Aufwendungen bei der …

  • FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08

    Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits …

  • FG München, 27.10.2009 - 6 K 3043/08

    Aufwand für einen Auslandslehrgang für Englischlehrkräfte

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