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Rechtsprechung
   BFH, 21.07.2009 - X R 33/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,756
BFH, 21.07.2009 - X R 33/07 (https://dejure.org/2009,756)
BFH, Entscheidung vom 21.07.2009 - X R 33/07 (https://dejure.org/2009,756)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - X R 33/07 (https://dejure.org/2009,756)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines mittelbar zulageberechtigten Ehegatten auf eine Altersvorsorgezulage; Voraussetzungen der unmittelbaren Zulageberechtigung; Begriff des Altersvorsorgevertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Mittelbare Zulagenberechtigung bei "Riester-Rente"

  • IWW (Kurzinformation)

    "Riester-Rente" - Mittelbare Berechtigung: Zertifizierter Vertrag ist Pflicht

  • IWW (Kurzinformation)

    "Riester-Rente" - Mittelbare Berechtigung: Zertifizierter Vertrag ist Pflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Riesterzulage für den Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines mittelbar zulageberechtigten Ehegatten auf eine Altersvorsorgezulage; Voraussetzungen der unmittelbaren Zulageberechtigung; Begriff des Altersvorsorgevertrages

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    "Riesterzulage" nur bei eigenem Altersvorsorgevertrag für Ehegatte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Altersvorsorgezulage bei nur mittelbarer Berechtigung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Altersvorsorgezulage für Ehegatten von Berechtigten nur auf Basis eines eigenen Altersvorsorgevertrags

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    "Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem Altersvorsorgevertrag

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Riesterzulage für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem Altersvorsorgevertrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem Altersvorsorgevertrag - Förderzweck für Zulage besteht nicht bei Ehegatten

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf die Altersvorsorgezulage bei mittelbarer Berechtigung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge
    Begünstigte Verträge
    Private Altersvorsorge
    Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
    Rechtsprechung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 79 S 2, EStG § 82 Abs 2
    Altersvorsorgezulage; Ehegatten; Vertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 457
  • FamRZ 2009, 2004
  • DB 2009, 2185
  • BStBl II 2009, 995
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.06.2007 - 7 K 5216/05

    Beschränkung der abgeleiteten Zulagenberechtigung gem. § 79 Satz 2 EStG auf …

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 33/07
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1690 veröffentlichten Urteil ab, da die Klägerin gemäß § 79 Satz 1 und 2 EStG weder unmittelbar noch mittelbar zulageberechtigt gewesen sei.

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des FG Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2007 7 K 5216/05 B und unter Aufhebung des Bescheids vom 15. Dezember 2004 in Gestalt des Einspruchsbescheides vom 12. Mai 2005 zu verpflichten, ihr, der Klägerin, die Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2002 in Höhe von 176 EUR zu gewähren.

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 367/02

    Ausschluss selbständiger Rechtsanwälte von der sog. "Riester-Rente"

    Auszug aus BFH, 21.07.2009 - X R 33/07
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwischenzeitlich die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Differenzierung der Förderung gemäß § 10a EStG nach den unterschiedlich von der Versorgungsniveauabsenkung betroffenen Berufsgruppen bestätigt (BVerfG-Beschluss vom 18. Dezember 2002 2 BvR 367/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 409).
  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der …

    Da die Mitglieder der Versorgungswerke nach dem AVmEG keine Absenkung ihrer Versorgungsleistungen hinnehmen müssen, bedarf es auch keiner Einbeziehung der berufsständischen Versorgungswerke in diese Steuervergünstigung (so bereits im Ergebnis Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995, unter II.1.a).

    Rn. 36 Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995 unter II.2.c darauf hingewiesen, dass der vom Gesetzgeber verfolgte generelle Förderzweck für die Zulage bereits nicht gegeben sei, soweit ein von der abgeleiteten Zulageberechtigung erfasster Ehegatte trotz eigener Erwerbstätigkeit nur deshalb nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar zulageberechtigt sei, weil er nicht dem Personenkreis des § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG angehört.

  • BFH, 06.04.2016 - X R 42/14

    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen …

    Rn. 18 Diese Auffassung wurde vom erkennenden Senat jedoch bereits in seinem Urteil in BFHE 250, 531, BStBl II 2016, 18 unter Hinweis auf den Wortlaut verschiedener Regelungen des EStG, die Begriffsbestimmung im SGB VI, den Dualismus der Versorgungssysteme, sowie den Sinn und Zweck des § 10a EStG abgelehnt (ebenso im Ergebnis Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995, unter II.1.a).
  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/14

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei …

    Rn. 41 Auf das Senatsurteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07 (BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995) kann sich das FG für seine Auffassung ebenfalls nicht berufen; der Satz, den das FG dieser Entscheidung entnehmen will, findet sich darin weder ausdrücklich noch sinngemäß.
  • BFH, 09.03.2016 - X R 49/14

    Mittelbare Zulageberechtigung und Mindesteigenbeitrag - Vermeintliche …

    Rn. 20 bb) Bereits im Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07 (BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995) hatte der Senat eine mittelbare Zulageberechtigung der dortigen Klägerin nicht deshalb verneint, weil diese als von der Rentenversicherungspflicht befreites Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks nicht unmittelbar zulageberechtigt war.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14215/12

    Altersvorsorgezulage

    Maßgeblich für das Eingreifen des § 79 Abs. 1 EStG ist insoweit lediglich, dass die Klägerin zu einer Personengruppe gehört, der durch § 79 Abs. 1 EStG ein Zulagenanspruch bei Erfüllung der dortigen Anspruchsvoraussetzungen zugebilligt wird (vgl. BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, BStBl. II 2009, 995 unter II.1.b der Gründe).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12

    Nach § 6 SGB VI befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen …

    Es handelt sich bei ihnen insbesondere nicht um "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte", da diese Formulierung nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke abzielt [vgl. ausdrücklich Bundestags-Drucksache -BT-Drs.- 14/5150, 35; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 995; ausführlich ferner FG München, Urteil vom 05. März 2012 7 K 2772/09, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DstRE- 2014, 270, nicht rechtskräftig im Hinblick auf die durch den BFH zugelassene Revision X R 11/13; gl.A auch Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10a EStG Anm. 6 (Dokumentstand 246. Ergänzungslieferung Mai 2011); Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Auflage 2014, § 10a EStG Rz. 11].
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2014 - 10 K 10242/13

    Anspruch auf Altersvorsorgezulage eines in der gesetzlichen Rentenversicherung …

    Im Gegenteil spricht der Umstand, dass die Zulageförderung ausdrücklich geschaffen wurde, um die Bildung von Vermögen zur Vorsorge im Alter im Hinblick auf Einschränkungen durch Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern (…vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 14/4595, S. 62 Zu Nummer 4 Allgemeines; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2009, 995), geradezu dafür, Versicherungspflicht in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG im Sinne der rentenrechtlichen Regelungen zu verstehen, da die Nachversicherung dazu dient, aus einer versicherungsfreien Tätigkeit ohne Anspruch auf Altersversorgung Ausscheidenden einen Anspruch auf eine Rentenanwartschaft zu geben, § 8 Abs. 2 SGB VI, und die so Versicherten ebenfalls von der künftigen Kürzung in der Rentenversicherung betroffen sein werden.
  • FG Münster, 25.04.2022 - 6 K 1978/19

    Abzug von Beiträgen zu einer Riester-Rente als Sonderausgaben bei der Ermittlung …

    Der BFH hat bereits in seinem Urteil vom 21.07.2009 (Az. X R 33/07, BFHE 225, 457, BStBl II 2009, 995) unter II.2.c darauf hingewiesen, dass der vom Gesetzgeber verfolgte generelle Förderzweck für die Zulage bereits nicht gegeben sei, soweit ein von der abgeleiteten Zulageberechtigung erfasster Ehegatte trotz eigener Erwerbstätigkeit nur deshalb nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar zulageberechtigt sei, weil er nicht dem Personenkreis des § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG angehört.
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