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Rechtsprechung
   BFH, 28.04.2010 - III R 52/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1820
BFH, 28.04.2010 - III R 52/09 (https://dejure.org/2010,1820)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2010 - III R 52/09 (https://dejure.org/2010,1820)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2010 - III R 52/09 (https://dejure.org/2010,1820)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder - Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes

  • openjur.de

    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder; Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes

  • Bundesfinanzhof

    AO § 8, EStG § 63 Abs 1 S 3
    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder - Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder - Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 AO, § 63 Abs 1 S 3 EStG 2002
    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder - Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 8; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3
    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder - Beibehaltung inländischer Wohnsitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldberechtigung eines im Ausland studierenden Kindes unter Berücksichtigung der Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes im Elternhaus und bezüglich der Dauer der Unterbrechungen des Auslandsaufenthaltes

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für Kinder, die im Ausland studieren?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Inländischer Wohnsitz eines Kindes während des Auslandsstudiums

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kindergeld -Notwendigkeit eines inländischen Wohnsitzes während eines Auslandsstudiums

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für im Ausland studierende Kinder

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 63 Abs 1 S 3, AO § 8
    Auslandsaufenthalt; Kindergeld; Studium; Wohnsitz

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Studium im Ausland und Bezug von Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 270
  • NJW 2010, 2912 (Ls.)
  • DB 2010, 1444
  • DB 2010, 8
  • BStBl II 2010, 1013
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 52/09
    Eine Aufenthaltsdauer von jährlich fünf Monaten in der Wohnung der Eltern genügt jedenfalls, um einen inländischen Wohnsitz beizubehalten, sie ist dafür aber nicht stets erforderlich (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. November 2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294).
  • FG Niedersachsen, 09.07.2009 - 1 K 231/08

    Rückforderung von Kindergeld für ein im Ausland studierendes Kind

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - III R 52/09
    Das Finanzgericht (FG) entschied mit Urteil vom 9. Juli 2009 1 K 231/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 240), ein Kind, das zum Zwecke eines 60-monatigen Studiums ins Ausland gehe, behalte seinen Wohnsitz in der Wohnung der Eltern im Inland nur dann bei, wenn es sich dort fünf Monate im Jahr aufhalte.
  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - …

    Nach neuerer Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28. April 2010 III R 52/09, BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013) sei eine starre Aufenthaltsgrenze im Inland von fünf Monaten nicht mehr erforderlich.

    Neben der voraussichtlichen Dauer der auswärtigen Unterbringung, der Art der Unterbringung am Ausbildungsort auf der einen und im Elternhaus auf der anderen Seite, dem Zweck des Auslandsaufenthalts, den persönlichen Beziehungen des Kindes am Wohnort der Eltern einerseits und am Ausbildungsort andererseits (…Senatsbeschluss vom 22. November 2011 III B 154/11, BFH/NV 2012, 375, unter II.), kommt der Dauer und Häufigkeit der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu (Senatsurteil in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, unter II.1.a;… Senatsbeschlüsse vom 27. Dezember 2011 III B 14/10, BFH/NV 2012, 555, unter II.1.;… vom 17. Mai 2013 III B 121/12, BFH/NV 2013, 1381, unter 1.b aa;… BFH-Beschluss vom 12. Februar 2014 V B 39/13, BFH/NV 2014, 715, unter 2.).

    Rn. 21 bb) Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, behalten ihren Wohnsitz bei den Eltern daher nur dann bei, wenn sie diese in ausbildungsfreien Zeiten nutzen (Senatsurteil in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, unter II.1.a).

    Rn. 23 Bei der Ermittlung der Dauer der Inlandsaufenthalte bleiben solche Zeiten außer Betracht, in denen sich das Kind vor dem Beginn und nach dem Ende des Studiums im Inland aufhält (Senatsurteil in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, unter II.1.b).

  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt - …

    Rn. 17 Zu keiner anderen Beurteilung führt der Hinweis der Familienkasse, wonach der erkennende Senat im Urteil vom 28. April 2010 III R 52/09 (BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013) eine Aufenthaltsdauer von jährlich fünf Monaten in der Wohnung der Eltern habe genügen lassen, um einen inländischen Wohnsitz beizubehalten.

    Soweit die Familienkasse daraus jedoch den Umkehrschluss ziehen wollte, dass in jedem Fall ein Aufenthalt von mindestens fünf Monaten zu fordern sei, hat dies der Senat im Urteil in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013 ausdrücklich abgelehnt (s.a. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2009 III B 100/08, nicht veröffentlicht).

  • FG München, 13.03.2014 - 5 K 745/12

    Kindergeld, Schulbesuch minderjähriger Kinder im Ausland (Tunesien)

    Im Urteil vom 28. April 2010 (III R 52/09, BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013) habe der BFH ausgeführt, dass die Grundsätze, nach denen sich bestimme, ob jemand einen Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung -AO-) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland habe, durch langjährige Rechtsprechung geklärt seien.

    Bei der Angabe eines Zeitraums für die Aufenthaltsdauer bei den Eltern nehme der BFH (in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013) ausdrücklich auf das Urteil des VI. Senats des BFH (in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294), nicht aber auf das Urteil des BFH (…in BFH/NV 2001, 684) Bezug.

    Nichts anderes könne es bedeuten, wenn der BFH (in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013) betone, dass eine Aufenthaltsdauer von fünf Monaten jedenfalls genüge, aber nicht stets erforderlich sei.

    34 Im Einzelfall können auch zwei Wohnsitze nebeneinander bestehen (vgl. auch § 19 Abs. 1 Satz 2 AO), wenn nach den äußeren Umständen der Lebensmittelpunkt zeitlich und örtlich zwei Wohnungen in verschiedenen Orten zuzuordnen ist und so zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse gebildet worden sind (vgl. BFH in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294, m.w.N., und in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, und BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2011 III B 24/10, BFH/NV 2012, 917).

    Der Inlandswohnsitz wird in solchen Fällen nur dann beibehalten, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin am bisherigen Wohnort hat (keine Wohnsitzbegründung am Ort des Auslandsaufenthalts) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, er aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt, von denen einer am bisherigen Wohnort liegt (vgl. BFH in BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294, und in BFHE 229, 270, BStBl II 2010, 1013, jeweils m.w.N.).

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