Rechtsprechung
| BFH, 31.10.1957 - V z 72/55 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beendigungszeitpunkt der Unterbrechung der Verjährung durch Steuerbescheid - Notwendigkeit einer rechtskräftigen Erledigung des Steuerrechtsstreits
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 65, 576
- BStBl III 1957, 454
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- RFH, 29.10.1930 - IV A 153/30
Auszug aus BFH, 31.10.1957 - V z 72/55 U
Das würde nach der bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 153/30 vom 29. Oktober 1930 - Slg. Bd. 27 S. 244 -) für den Streitfall bedeuten, daß ein etwaiger Steueranspruch mit Ablauf des Jahres 1956 erloschen wäre.
- BFH, 05.02.1992 - I R 76/91
Umfang der Fristhemmung durch Einspruchseinlegung
Mit dem Erlaß des § 146 a Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber die Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1957 V z 72/55 U, BFHE 65, 576, BStBl III 1957, 454; vom 30. Juli 1970 IV R 10/70, BFHE 100, 165, BStBl II 1970, 855) eingeschränkt, wonach in entsprechender Anwendung des § 211 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Steuerbescheid die Verjährung bis zur rechtskräftigen Erledigung eines Steuerrechtsstreits unterbrach. - BFH, 10.10.1972 - VII R 117/69
Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo
Der Senat hält an der im Urteil V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957 (BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454) vertretenen Auffassung fest, daß der Erlaß eines Steuerbescheides als erste maßgebliche Verfolgung des Steueranspruchs der Klage im bürgerlichen Recht gleichzustellen ist und deshalb der Grundgedanke des § 211 Abs. 1 BGB auch hier eingreift. - BFH, 22.10.1971 - VI R 235/69
Zusammenveranlagungsbescheid - Unterbrechung der Verjährung - Stiefvater als …
Daß entsprechend § 209, § 211 BGB auch das Einspruchsverfahren die Verjährung solange unterbreche, als das Einspruchsverfahren andauere, sei zwar die Auffassung des BFH (vgl. das Urteil V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454).Wenn das FG zwar dem Klageverfahren, nicht aber auch dem Einspruchsverfahren die Unterbrechungswirkung beimißt, so widerspricht das, wie von dem FG ja auch nicht verkannt wird, der Rechtsprechung des BFH (vgl. das Urteil V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957, a. a. O.).
- BFH, 22.06.1977 - I R 171/74
Dauer eines Einspruchsverfahren - Unverhältnismäßig lange Dauer - Geltendmachung …
Für eine entsprechende Anwendung einzelner Verjährungsvorschriften des bürgerlichen Rechts, auf die die Rechtsprechung für die Zeit vor Inkrafttreten des AOÄG zurückgegriffen hatte (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1957 V z 72/55 U. BFHE 65, 576, BStBl III 1957, 454, und vom 6. Mai 1971 IV R 188/70, BFHE 102, 449, BStBl II 1971, 754), bleibt daher kein Raum (BFH-Urteil vom 26. November 1974 VII R 45/72, BFHE 114, 522, BStBl II 1975, 460). - BFH, 26.11.1974 - VII R 45/72
Verjährung - Abschließende Regelung - Anwendbarkeit - Schriftliche …
Da die Reichsabgabenordnung in der bis zum 31. Dezember 1965 geltenden Fassung keine Bestimmungen für die Wirkungen der Einlegung eines Rechtsbehelfs auf die Verjährung enthielt, hatte der BFH mit Urteil vom 31. Oktober 1957 Vz 72/55 U (BFHE 65, 576, BStBl III 1957, 454) auf die in den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken zurückgegriffen und diese Bestimmungen im Rahmen der Reichsabgabenordnung für entsprechend anwendbar erklärt. - BFH, 06.05.1971 - IV R 188/70
Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Maßnahmen einer Partei - Einspruch - …
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß der aus dieser Bestimmung zu entnehmende Rechtsgedanke, daß eine Verjährung nicht eintreten soll, wenn eine Partei das ihrerseits Erforderliche zur Unterbrechung der Verjährung getan hat, -- auf das Steuerrecht übertragen -- bedeutet, daß der Steuerbescheid als erste maßgebliche Geltendmachung des Steueranspruchs der Klage im bürgerlichen Recht als der entsprechenden Geltendmachung des zivilen Anspruchs durch den Gläubiger gleichzustellen ist und daß die durch den Steuerbescheid verursachte Unterbrechung der Verjährung, wenn ein Rechtsbehelf eingelegt ist, erst dann endet, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig erledigt ist (vgl. zur Rechtslage vor dem Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 15. September 1965 -- AOÄG --: BFH-Urteile Vz 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454; V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFH 93, 206, BStBl II 1968, 756; Mattern, DStZ A 1957, 178;… Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung, Kommentar, Lieferung 4, Oktober 1966, Rdnr. 2 am Ende zu § 147 AO a. F.; zur Rechtslage nach dem Inkrafttreten des AOÄG: § 146a Abs. 1 AO -- Ablaufhemmung der Verjährung bei Anfechtung --). - BFH, 16.12.1964 - II 165/61 U
Nachforderung von Versicherungsteuer als Verstoß gegen Treu und Glauben
Die fünfjährige, durch die Betriebsprüfung und den Nachforderungsbescheid unterbrochene Verjährungsfrist (§§ 144, 147 AO) endet wegen des anhängigen Rechtsstreites frühestens mit dessen rechtskräftiger Erledigung (Urteil des Bundesfinanzhofs V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BStBl 1957 III S. 454, Slg. Bd. 65 S. 576). - BFH, 30.07.1970 - IV R 10/70
Unterbrechung der Verjährung - Steuerbescheid - Einspruch - Rücknahme - …
Nach der Rechtsprechung des BFH endet die durch den Erlaß eines Steuerbescheides verursachte Unterbrechung der Verjährung, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird, erst mit der rechtskräftigen Erledigung des Steuerrechtsstreits (vgl. BFH-Urteile V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957, BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454, und V 125/65 vom 20. Juni 1968, BFH 93, 206, BStBl II 1968, 756). - BFH, 20.06.1968 - V 125/65
Architekt - Planung und Bauleitung - Freihafen - Umsatzsteuerliches Ausland - …
Nach dem BFH-Urteil V z 72/55 U vom 31. Oktober 1957 (BFH 65, 576, BStBl III 1957, 454) tritt die Verjährung nicht ein, solange ein Rechtsmittelverfahren über den Steueranspruch geführt wird.
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