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| BFH, 27.02.1959 - VI 271/57 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Mitgliedsbeiträge bei geselligen Vereinigungen als Arbeitslohn
- Techniker Krankenkasse
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 68, 601
- DB 1959, 612
- BStBl III 1959, 230
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- RFH, 29.07.1936 - VI A 133/36
Auszug aus BFH, 27.02.1959 - VI 271/57 U
Außerdem ist erforderlich, daß kein eigenes Interesse des Arbeitnehmers an den Ausgaben bestanden hat, diese vielmehr ausschließlich oder doch überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt, von diesem veranlaßt oder gebilligt sind (Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 133/36 vom 29. Juli 1936, RStBl 1936 S. 987, Slg. Bd. 39 S. 347).
- BFH, 20.09.1985 - VI R 120/82
Arbeitslohn - GmbH - Geschäftsführer - Industrieclub - Erstattung von …
Diese Rechtsauffassung des Senats steht nicht in Widerspruch zum Urteil des BFH vom 27. Februar 1959 VI 271/57 U (BFHE 68, 601, BStBl III 1959, 230), in dem der Direktor einer Großbankfiliale die Mitgliedschaft zu einem Golfclub, einem Automobilclub, einer Kasino-Gesellschaft und einem Industrieclub erworben hatte; denn dort waren die Mitgliedschaften nach den Feststellungen der Tatsacheninstanz aus gesellschaftlichen Gründen erworben worden. - BFH, 07.04.1972 - VI R 58/69
Unterhaltszuschüsse - Rechtsreferendare - Gerichtsreferendare - Arbeitslohn - …
Zum Arbeitslohn sind vielmehr "grundsätzlich alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses aus Anlaß und als Ausfluß dieser Tätigkeit zufließen", gerechnet worden (BFH-Urteil VI 271/57 U vom 27. Februar 1959, BFH 68, 601, BStBl III 1959, 230). - FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 155/99
Firmenmitgliedsbeiträge zum Golfclub als verdeckte Gewinnausschüttungen
Die sportliche Betätigung der Arbeitnehmer berührt aber in erster Linie deren Freizeitgestaltung und gehört damit grundsätzlich zu deren privater Lebensführung (vgl. FG München, Urteil vom 09.04.1997, 1 K 1742/94, EFG 1997, 1105; BFH-Urteil vom 27.02.1959, VI 271/57 U, BStBl. III 1959, 230; s.a. FG Düsseldorf, Urteil v. 24.10.2000 DStRE 2001, 171).
- BFH, 19.01.1976 - VI R 227/72
Angestellte einer öffentlichen Sparkasse - Gaststättenbesuch - Aufforderung der …
Sie müssen vielmehr ausschließlich oder doch bei weitem überwiegend durch die Belange des Arbeitgebers bedingt, von diesem veranlaßt oder gebilligt sein (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 27. Februar 1959 VI 271/57 U, BFHE 68, 601, BStBl III 1959, 230; vom 10. Juni 1966 VI 261/64, BFHE 86, 642, BStBl III 1966, 607, und Entscheidung des Großen Senats des BFH zu § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17). - BFH, 13.05.1965 - IV 451/60 U
Schätzung eines landwirtschaftlichen Gewinns in Anlehnung an die Verordnung über …
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Finanzämter Verfügungen nicht mehr nach § 92 Abs. 3 AO berichtigen können, wenn gegen sie Berufung eingelegt ist, weil die Verfahrensherrschaft und damit die Berichtigungsbefugnis auf das Finanzgericht übergegangen sei (so die Urteile des Bundesfinanzhofs IV 461/52 U vom 10. April 1953, BStBl 1953 III S. 149, Slg. Bd. 57 S. 381; VI 271/57 U vom 27. Februar 1959, BStBl 1959 III S. 230, Slg. Bd. 68 S. 601). - FG München, 09.04.1997 - 1 K 1742/94 Dies gilt auch für Beiträge für die Mitgliedschaft in einem Golfclub (Urteil des BFH vom 27.2.1959 VI 271/57 U, BStBl III 1959, 230).
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