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Rechtsprechung
   BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,50
BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S (https://dejure.org/1959,50)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1959 - IV 223/58 S (https://dejure.org/1959,50)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1959 - IV 223/58 S (https://dejure.org/1959,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle entgangener oder entgehender Einnahmen nur eines Jahres tritt - Entschädigungnen als außerordentliche Einkünfte - Berücksichtigung von Entschädigungen, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Tarifbegünstigung bei Entschädigungen, Zusammenballung von Einkünften innerhalb eines Veranlagungszeitraums

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 195
  • NJW 1960, 839
  • BStBl III 1960, 72
 
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Wird zitiert von ... (57)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei …

    Auszug aus BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
    Bei Entschädigungen im Sinne des § 24 Ziff. 1 EStG 1953 sind in Ausnahmefällen auch Zahlungen begünstigt worden, die sich auf zwei Jahre verteilt haben (Urteil des Reichsfinanzhofs IV 278/40 vom 20. Februar 1941, RStBl 1941 S. 442; Urteil des Bundesfinanzhofs VI 87/55 U vom 1. Februar 1957, BStBl 1957 III S. 104, Slg. Bd. 64 S. 271).
  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der …

    Auszug aus BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
    So folgt letztmalig aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 200/58 U vom 20. Januar 1959 (BStBl 1959 III S. 192, Slg. Bd. 68 S. 500), daß bei Veräußerungen gegen laufende Bezüge (Leibrenten) § 34 EStG nicht anzuwenden ist.
  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 153/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
    Durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1952 V ZR 153/51 im Prozeß eines anderen Gartenbaubetriebs wurde die Schadensersatzpflicht der Stadt für die aus dem Gemüsebau den Landwirten entstandenen Schäden dem Grunde nach teilweise anerkannt, nachdem sie durch die Vorinstanzen in vollem Umfange abgelehnt worden war.
  • BFH, 13.11.1953 - IV 206/53 U

    Kündigungsschutz für Vorstandmitglieder einer Aktiengesellschaft - Steuerfreiheit …

    Auszug aus BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
    Eine Zusammenballung mit anderen laufenden Einkünften des Steuerpflichtigen ist hier keine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Vergünstigung (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 206/53 U vom 13. November 1953, BStBl 1954 III S. 13, Slg. Bd. 58 S. 257).
  • BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97

    Tarifbegünstigung von Abfindungen

    Bereits in dem Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S (BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72) wird im einzelnen dargelegt, daß eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG nur gerechtfertigt ist, wenn die Besteuerung der Entschädigung ungünstiger wäre als die Besteuerung der entgehenden Einnahmen, an deren Stelle sie tritt.
  • BFH, 24.10.1990 - X R 161/88

    Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der …

    Diesem Erfordernis liegt die Überlegung zugrunde, daß die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG nur in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen sich der Steuerpflichtige in einer Zwangssituation befindet und sich dem zusammengeballten Zufluß der Einnahmen nicht entziehen kann; im allgemeinen kommt hinzu, daß die Entschädigung hinter einem vollen Ausgleich der entgangenen oder der entgehenden Einnahmen zurückbleibt (BFH-Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S, BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72).
  • FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 1205/14

    Qualifizierung von Entschädigungen aus ehrenamtlicher Richtertätigkeit als …

    Einkünfte, die unter § 24 EStG fallen, bilden eine besondere Art von Einkünften innerhalb der Einkunftsart, zu der sie gehören (BFH vom 17. Dezember 1959 IV 223/58, BStBl. III 1960, 72).
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