Rechtsprechung
| BFH, 23.10.1959 - VI 251/57 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährungsfrist durch den Erlass eines Haftungsbescheids - Wirkung der Unterbrechung der Verjährung gegenüber dem Steuerschuldner auch gegenüber dem alleinigen gesetzlichen Vertreter des Schuldners - Einschränkung des gesetzliche Vertreters in der ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 65
- BStBl III 1960, 25
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- RFH, 18.02.1932 - III A 489/31
Auszug aus BFH, 23.10.1959 - VI 251/57 U
Die Bestimmung, nach außen zu wirken, erhielt der Haftungsbescheid jedenfalls bereits mit der Aufgabe zur Post (vgl. auch Riewald, Reichsabgabenordnung, § 147 Anm. 3 am Ende, § 148 Anm. 2;… Berger, a.a.O., § 147 Anm. b 2 b cc; weitergehend noch Urteil des Reichsfinanzhofs III A 489/31 vom 18. Februar 1932, RStBl 1932 S. 322). - BFH, 19.02.1953 - IV 319/52 U
Abführung einbehaltener Steuern und Währungsnotopfern - Haftungsvoraussetzungen …
Auszug aus BFH, 23.10.1959 - VI 251/57 U
Zutreffend hat die Vorinstanz unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 319/52 U vom 19. Februar 1953 (BStBl 1953 III S. 161, Slg. Bd. 57 S. 412) die Voraussetzungen der Haftung des Bf. gemäß § 109 Abs. 1 in Verbindung mit § 103 AO für die nicht abgeführten Steuerabzugsbeträge bejaht.
- BFH, 20.10.1976 - I R 116/74
Verjährung eines Haftungsanspruchs - Steueranspruch - Voraussetzungen der …
Die Rechtsprechung hat auch insoweit für den auf § 109 AO beruhenden Haftungsanspruch eine Ausnahme in jenen Fällen zugelassen, in denen der Haftungsschuldner der alleinige Vertreter des Steuerschuldners ist (RFH-Urteil vom 17. Januar 1939 I 345/38, RStBl 1939, 325; BFH-Urteil vom 23. Oktober 1959 VI 251/57 U, BFHE 70, 65, BStBl III 1960, 25; BFH-Beschluß I B 16/66;… vgl. auch Becker-Riewald-Koch, a. a. O., § 147 Anm. 2 e Abs. 4). - BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72
Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung - …
Den ebenfalls zu § 147 AO in der bis zum 31. Dezember 1965 geltenden Fassung ergangenen BFH-Urteilen vom 23. Oktober 1959 VI 251/57 U (BFHE 70, 65, BStBl III 1960, 25) und vom 16. Dezember 1959 VII 41/59 (StRK, Reichsabgabenordnung, § 147 a. F., Rechtsspruch 19), in denen die Aufgabe eines Steuerbescheides zur Post ausdrücklich als für die Verjährungsunterbrechung ausreichend angesehen werde, habe es trotz des insoweit unverändert gebliebenen gesetzlichen Wortlauts zu Unrecht keine entscheidungserhebliche Bedeutung beigemessen. - BFH, 07.02.1962 - II 137/60 U
Unterbrechung der Verjährungsfrist in Bezug auf die Grunderwerbsteuer durch ein …
Hier kann - entgegen der Aufassung des VI. Senats (vgl. Urteil VI 251/57 U vom 23. Oktober 1959, BStBl 1960 III S. 25, Slg. Bd. 70 S. 65) - nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen (vgl. auch den Rechtsgedanken des § 91 AO) die Unterbrechung der Verjährung erst im Zeitpunkt des Zugehens des Steuer- oder Haftungsbescheides eintreten. - BFH, 07.02.1961 - II 137/60 Der II. Senat vertritt - in Abweichung von dem Urteil des VI. Senats des BFH VI 251/57 U vom 1959-10-23, BStBl 1960 III S 25 - die Auffassung, daß bei einer Unterbrechungshandlung, die sich an den Steuerpflichtigen richtet, die Unterbrechung der Verjährung nicht schon im Zeitpunkt der Aufgabe des Steuerbescheides (Haftungsbescheides) zur Post, sondern erst im Zeitpunkt des Zugehens des Bescheides eintritt.2.
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