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Rechtsprechung
   BFH, 21.07.1964 - VII 221/63 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,1752
BFH, 21.07.1964 - VII 221/63 U (https://dejure.org/1964,1752)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1964 - VII 221/63 U (https://dejure.org/1964,1752)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1964 - VII 221/63 U (https://dejure.org/1964,1752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Befreiung eines Finanzrichters von der Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 80, 59
  • DB 1964, 1286
  • BStBl III 1964, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.1964 - VII 224/63 U

    Voraussetzungen für die Befreiung von Beamten und Angestellten der …

    Auszug aus BFH, 21.07.1964 - VII 221/63 U
    Wie der Senat in seinem Urteil VII 224/63 U vom 21. Juli 1964 (BStBl 1964 III S. 496) entschieden hat, verlangt § 8 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes als Voraussetzung für die Befreiung von der Steuerbevollmächtigtenprüfung zwar, daß die geforderte fünfjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens als Sachbearbeiter oder dergleichen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Dienst stattgefunden hat, nicht aber, daß der Bewerber eine zehnjährige Dienstzeit in der Finanzverwaltung aufzuweisen hat.
  • BFH, 04.02.1964 - VII 57/63 U

    Behandlung eines Großbetriebsprüfers als Angestellten des höheren Dienstes - …

    Auszug aus BFH, 21.07.1964 - VII 221/63 U
    Wie der Senat in seinem Urteil VII 57/63 U vom 4. Februar 1964 (BStBl 1964 III S. 279) entschieden hat, sind aber Angestellte der Vergütungsgruppe III TOA Angestellte des höheren Dienstes und sind Großbetriebsprüfer in einer der Stellung eines Sachgebietsleiters des Finanzamts gleichwertigen Stellung.
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 228/73

    Befreiung von der Steuerberaterprüfung - Beamte der Finanzverwaltung - …

    Die Vorschrift verlangte keine zehnjährige Dienstzeit in der Finanzverwaltung; es genügte, wenn die geforderte fünfjährige qualifizierte Tätigkeit innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren vor dem Ausscheiden aus dem Dienst geleistet wurde (vgl. BFHE 80, 64 = BStBl 1964 III S. 496; BFHE 80, 59 = BStBl 1964 III S. 495).
  • BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83

    Ermessenserwägung - Steuerberaterprüfung - Zulassungsausschuß

    Wohl aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. die zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 StBerG a. F. vom Senat im Urteil vom 21. Juli 1964 VII 221/63 U, BFHE 80, 59, BStBl III 1964, 495 zum Ausdruck gebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken) hat der Gesetzgeber sie im erwähnten Änderungsgesetz als Ermessensvorschrift konzipiert.

    (Diese Auffassung hat der erkennende Senat im Ergebnis bereits zu § 7 Abs. 3 Nr. 1 StBerG a. F. vertreten, der wörtlich mit § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG übereinstimmt; vgl. das bereits erwähnte Urteil in BFHE 80, 59, BStBl III 1964, 495, Nr. 3.).

  • BFH, 01.02.1977 - VII R 62/75

    Unwirksamkeit der Vorschrift - Wiederbestellung - Vorschreiben der Geltung - …

    Insoweit handeln sie für die OFD und können, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1964 VII 221/63 U (BFHE 80, 59, BStBl III 1964, 495 zu § 8 StBerG a. F.- Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung -) entschieden hat, als Teil der Verwaltungsbehörde angesehen werden.
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