Rechtsprechung
| BFH, 21.01.1966 - III 116/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 273
- BStBl III 1966, 419
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 22.03.2001 - II B 77/00
Bewertung von Darlehensforderungen
Auch die von den Klägern geltend gemachte Divergenz des FG-Urteils zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Januar 1966 III 116/61 (BFHE 86, 273, BStBl III 1966, 419) besteht nicht.Soweit die Entscheidung in BFHE 86, 273, BStBl III 1966, 419 allein auf die formelle Kündigungsmöglichkeit abstellt, entspricht dies nicht (mehr) der Rechtsprechung des BFH.
- BFH, 10.03.1970 - II 83/62
Unterbeteiligter - Stiller Gesellschafter - Unterbeteiligung - Vermögensquote - …
Da es sich um Umstände handeln muß, die "einen höheren oder geringeren Wert begründen" und "im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 BewG) der Wert einer sicheren (vgl. § 14 Abs. 2 BewG) Kapitalforderung weitgehend durch ihre Rendite bestimmt wird, ist, wie der Revision einzuräumen ist, die vom Normalen abweichende höhere oder geringere Rendite einer Kapitalforderung im allgemeinen durchaus geeignet, einen höheren oder geringeren Wert zu begründen, sofern die Forderung diese Nutzungen über längere Zeit gewährleistet, also nicht demnächst fällig oder ohne weiteres kündbar ist (Urteil III 116/61 vom 21. Januar 1966, BFH 86, 273, BStBl III 1966, 419). - BFH, 07.05.1971 - III R 7/69
Typische stille Beteiligung - Gesellschaftsrechtlicher Charakter - …
Der erkennende Senat ist dieser Rechtsprechung mit der Einschränkung gefolgt, die Beteiligung an einer typischen stillen Gesellschaft sei "als Kapitalforderung" zu bewerten, d. h. daß sie trotz des gesellschaftsrechtlichen Charakters unter dem Gesichtspunkt der Vermögensbewertung wie eine Kapitalforderung zu behandeln ist (Urteil des BFH III 116/61 vom 21. Januar 1966, BFH 86, 273, BStBl III 1966, 419). - BFH, 02.02.1973 - III R 134/70
Teilwertermittlung für Verpflichtung gegenüber dem stillen Gesellschafter
Der erkennende Senat hat diese Rechtsauffassung dahin fortentwickelt, die typische stille Beteiligung sei trotz ihres gesellschaftsrechtlichen Charakters "wie eine Kapitalforderung" zu behandeln (Urteile des BFH vom 21. Januar 1966 III 116/61, BFHE 86, 273, BStBl III 1966, 419 und vom 7. Mai 1971 III R 7/69, BFHE 102, 407, BStBl II 1971, 642). - BFH, 05.04.1968 - III 235/64
Berücksichtigung der Bewertung einer Schadensersatzforderung welche am …
Eine Bewertung mit dem gemeinen Wert nach § 10 BewG a. F. scheidet insoweit aus (vgl. RFH-Urteile III A 426/33 vom 19. April 1934, RStBl 1934, 647; III e A 77/34 vom 10. Januar 1935, RStBl 1935, 323; BFH-Urteile III 109/57 U vom 20. März 1959, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 69 S. 1 - BFH 69, 1 -, BStBl III 1959, 262; III 116/61 vom 21. Januar 1966, BFH 86, 273, BStBl III 1966, 419).
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