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Rechtsprechung
   BFH, 04.03.1966 - III 58/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2233
BFH, 04.03.1966 - III 58/62 (https://dejure.org/1966,2233)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1966 - III 58/62 (https://dejure.org/1966,2233)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1966 - III 58/62 (https://dejure.org/1966,2233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 72
  • BStBl III 1966, 348
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.06.1963 - III 410/58 U

    Verpachtetes Wassernutzungsrecht als Bestandteil des gewerblichen …

    Auszug aus BFH, 04.03.1966 - III 58/62
    Dementsprechend hat der Senat zur Frage der Bewertung eines verpachteten Wassernutzungsrechtes in der Entscheidung III 410/58 U vom 21. Juni 1963 (BStBl 1963 III S. 420, Slg. Bd. 77 S. 273) ausgesprochen, daß in diesem Falle nicht der Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen zu ermitteln sei, sondern der Teilwert des Wassernutzungsrechtes.
  • RFH, 29.04.1937 - III A 13/37
    Auszug aus BFH, 04.03.1966 - III 58/62
    Auch in der vom FG angeführten Entscheidung des Reichsfinanzhofs III A 13/37 vom 29. April 1937 (RStBl 1937 S. 895) heißt es, daß bei der Bewertung eines immateriellen Wirtschaftsguts im Pachtzins eine Bewertungsgrundlage gesehen werden kann.
  • BFH, 05.06.1970 - III R 82/67

    Patentierte Erfindung - Ermittlung des Teilwerts - Ertragswertüberlegungen - …

    Es ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß eine Erfindung, wie der Senat mit Urteil III 58/62 vom 4. März 1966 (BFH 86, 72, BStBl III 1966, 348) entschieden hat, durch die Lizenzierung nicht zu einem Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen im Sinn des § 67 Abs. 1 Nr. 4 BewG wird.

    Der Senat hat es deshalb schon in der Entscheidung III 58/62 vom 4. März 1966 (a. a. O.) für unbedenklich erachtet, wenn für die Bewertung von patentierten Erfindungen auf der Grundlage von Ertragswertüberlegungen von einer durchschnittlichen Laufzeit von acht Jahren ausgegangen wird.

  • BFH, 21.12.1994 - I R 79/94

    Bei Nutzung eines ererbten Urheberrechts keine Milderung der Einkommensteuer nach …

    An diesem Prinzip ändert sich auch nichts dadurch, daß der Wert des ererbten immateriellen Wirtschaftsguts mangels Substanzwerts anhand der künftig erzielbaren Erträge (vgl. BFH-Urteile vom 4. März 1966 III 58/62, BFHE 86, 72, BStBl III 1966, 348; vom 20. Februar 1970 III 75/66, BFHE 98, 553, BStBl II 1970, 484; Abschn. 64 der Vermögensteuer-Richtlinien - VStR -) zu schätzen war.

    Die Klägerin hat keinen nach § 13 des Bewertungsgesetzes zu bewertenden Anspruch auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen aus dem Urheberrecht geerbt, sondern das Urheberrecht selbst (vgl. auch BFH in BFHE 86, 72, BStBl III 1966, 348).

  • BFH, 20.02.1970 - III R 75/66

    Lizenzierte Erfindungen - Gemeiner Wert - Kapitalisierung des Reinertrags - …

    Es ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß eine Erfindung, wie der Senat mit Urteil III 58/62 vom 4. März 1966 (BFH 86, 72, BStBl III 1966, 348) entschieden hat, durch die Lizenzierung nicht zu einem Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen im Sinn des § 67 Abs. 1 Nr. 4 BewG wird.

    Der Senat hat es deshalb schon in der Entscheidung III 58/62 vom 4. März 1966 (a. a. O.) als unbedenklich angesehen, wenn für die Bewertung von patentierten Erfindungen auf der Grundlage von Ertragswertüberlegungen von einer durchschnittlichen Laufzeit von acht Jahren ausgegangen wird.

  • BFH, 20.03.1970 - III R 61/68

    Patent - Anfechtung durch Nichtigkeitsklage - Ermittlung des gemeinen Werts - …

    Es ist auch zutreffend davon ausgegangen, daß eine Erfindung, wie der Senat im Urteil III 58/62 vom 4. März 1966 (BFH 86, 72, BStBl III 1966, 348) entschieden hat, durch die Lizenzierung nicht zu einem Recht auf wiederkehrende Nutzungen und Leistungen im Sinn des § 67 Abs. 1 Nr. 4 BewG wird.
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