Rechtsprechung
| BFH, 27.10.1967 - VI R 162/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Tarifvertragliche Zuschläge - Steuerbegünstigung - Verstoß gegen das GG - Tarifvertrag - Arbeitsvertrag
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 27.10.1967 - VI R 162/66
- BFH, 28.07.1975 - VI R 162/66
Papierfundstellen
- BFHE 90, 481
- DB 1968, 1105
- BStBl II 1968, 117
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.06.1962 - VI 50/61 S
Verfolgung wirtschaftspolitischer und sozialpolitischer Zwecke durch die Erhebung …
Auszug aus BFH, 27.10.1967 - VI R 162/66
Der Senat hat das Bedenken, daß die Regelung gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, bereits im Urteil VI 50/61 S vom 22. Juni 1962 (BFH 75, 302, BStBl III 1962, 376) zurückgewiesen. - BFH, 25.10.1963 - VI 162/62 S
Steuerliche Begünstigung von tarifvertraglichen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, …
Auszug aus BFH, 27.10.1967 - VI R 162/66
Das FG, so macht das FA geltend, habe sich zwar, wie es ausführe, den Urteilen des BFH VI 162/62 S vom 25. Oktober 1963 (BFH 78, 27, BStBl III 1964, 11) und VI 207/65 vom 10. September 1965 (HFR 1965, 555) angeschlossen, weiche aber in Wirklichkeit von ihnen ab, weil es die Zuschläge als "tarifvertraglich" behandle, obwohl sie anders als in dem angeblich zugrunde gelegten Tarifvertrag geregelt seien. - BFH, 25.10.1963 - VI 68/62 U
Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit unter …
Auszug aus BFH, 27.10.1967 - VI R 162/66
Bedenken, die sich gegen die Auslegung des Begriffs "tariflich" im Sinne von "tarifvertraglich" aus der verfassungsmäßigen Garantie der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) ergeben könnten, hat der Senat durch die Auslegung Rechnung getragen, daß er eine "tarifvertragliche" Festsetzung auch dort annimmt, wo die Parteien des Arbeitsvertrags vereinbaren, für das Arbeitsverhältnis einen in Betracht kommenden Tarifvertrag anzuwenden (Urteile des Senats VI 68/62 U vom 25. Oktober 1963, BFH 78, 25, BStBl III 1964, 10; VI 175/62 vom 25. Oktober 1963, HFR 1964, 78).
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85
Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …
Die Vorschrift des § 3 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG 1975 unterscheidet zwei Gruppen von Arbeitnehmern, die Nachtarbeit leisten und dafür Zuschläge zum Lohn erhalten, nämlich einerseits solche, bei denen der Anspruch auf die Zuschlagszahlung durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegt ist oder die solchen Regelungen zumindest "unterstellt" sind (vgl. dazu BVerfGE 25, 101 [107] unter Bezugnahme auf BFHE 90, 481), und andererseits solche, denen Zuschläge lediglich auf Grund anderer Regelungen - wie Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen - zustehen. - BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65
Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim …
Im letzteren Falle fordert der BFH nach einer Entscheidung vom 27. Oktober 1967, (BFH 90, 481; BStBl II 1968, 117) nicht, daß auch alle die Teile des Tarifvertrages, die mit der Festsetzung der Zuschläge, der Entlohnung und der Arbeitszeit nichts zu tun haben, uneingeschränkt übernommen werden; es müssen aber die tarifvertraglichen Vereinbarungen, die sich auf diese Fragen beziehen, voll in die vertragliche Regelung einbezogen werden.Hierzu mag auch auf die Entscheidung des BFH vom 27. Oktober 1967 (BFH 90, 481; BStBl II 1968, 117) hingewiesen werden, die ebenfalls mit Verfassungsbeschwerde angefochten ist; dort geht es um Zuschläge, die auf Grund einer Betriebsvereinbarung gezahlt wurden und die nicht in einem einschlägigen Tarifvertrag enthalten sind, weil ein solcher fehlt.
- BFH, 28.07.1975 - VI R 162/66
Rückwirkende Anwendung - Anordnung - Verfassungsmäßigkeit
Auf die Revision des FA hob der BFH das FG-Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das FG zurück (Urteil vom 27. Oktober 1967 VI R 162/66, BFHE 90, 481, BStBl II 1968, 117).
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