Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BFH, 20.02.1968 - VII 327/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1533
BFH, 20.02.1968 - VII 327/64 (https://dejure.org/1968,1533)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1968 - VII 327/64 (https://dejure.org/1968,1533)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1968 - VII 327/64 (https://dejure.org/1968,1533)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1533) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung - Streitigkeiten - Finanzrechtweg - Aufrechnungserklärung als Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 91, 518
  • NJW 1968, 2126 (Ls.)
  • BStBl II 1968, 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.10.1965 - VII 310/64 S

    Aufrechnungen mit Steuerforderungen gegen einen Entschädigungsanspruch

    Auszug aus BFH, 20.02.1968 - VII 327/64
    Daran ändert auch nichts, daß zur Ausfüllung von Gesetzeslücken im steuerrechtlichen Aufrechnungsrecht in nicht unerheblichem Umfang Vorschriften des BGB über die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB) sinngemäß heranzuziehen sind, soweit sie mit dem Steuerrecht vereinbar sind; das letztere hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. insbesondere das Urteil VII 310/64 S vom 26. Oktober 1965, BFH 83, 607, BStBl III 1965, 719, 720).
  • BFH, 02.04.1987 - VII R 148/83

    Aufrechnung - Steuerschuldverhältnis - Verwaltungsakt - Wirksamkeit - …

    Denn da das FA die Aufrechnungserklärung - wenn auch möglicherweise zu Unrecht - als Verwaltungsakt erlassen hat, standen dem Kläger gegen diese auch die gegen Verwaltungsakte gegebenen Rechtsbehelfe (Beschwerde, Anfechtungsklage) und der für den Rechtsschutz gegen hoheitliche Maßnahmen in Abgabenangelegenheiten vorgesehene Finanzrechtsweg zur Verfügung (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1968 VII 327/64, BFHE 91, 518, BStBl II 1968, 384;… Helsper in Koch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 226 Anm. 26).

    a) Der erkennende Senat hat aber in seinem Urteil in BFHE 91, 518, BStBl II 1968, 384 im Hinblick darauf, daß das Steuerschuldverhältnis ein öffentlich-rechtliches ist, die Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gegenüber dem Steuerpflichtigen als eine öffentlich-rechtliche hoheitliche Maßnahme angesehen, während er in den Fällen, in denen die Finanzbehörde keine Steuerforderungen gegen denjenigen hat, demgegenüber sie aufrechnet - im Urteilsfall gegenüber dem Neugläubiger (Zessionar) gemäß § 406 BGB -, sie ihm gegenüber also nicht als Hoheitsträger auftreten kann, die Aufrechnung durch das FA als bürgerlich-rechtliche Aufrechnungserklärung (mit der Rechtsfolge des Zivilrechtswegs) beurteilt hat.

    Sie kann in den Fällen, in denen sie zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben der hoheitlichen Position nicht bedarf, dem Bürger auch auf der Ebene der rechtlichen Gleichordnung gegenübertreten und sich der Handlungsformen bedienen, wie sie die Privatrechtsordnung den Partnern eines Schuldverhältnisses zur Verfügung stellt (Senat in BFHE 91, 518, BStBl II 1968, 384, 385 mit Hinweis auf die Annahme einer Forderungsabtretung - § 398 BGB - zur Begleichung von Steuerschulden; vgl. ferner den Aufrechnungs- oder Verrechnungsvertrag).

  • BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10

    Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des …

    Die Zulassung der Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das FG die gesetzlich normierten Aufrechnungserfordernisse gemäß § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Rechtsprechung des BFH zur Wirkungslosigkeit von Aufrechnungen gegenüber Altgläubigern bei Forderungsabtretung nicht beachtet habe; außerdem habe es sich mit seiner Wertung, dass der Rechtsweg gegeben sei, rechtsfehlerhaft auf die Entscheidung des BFH vom 20. Februar 1968 (VII 327/64, BFHE 91, 518, BStBl II 1968, 384 berufen.
  • FG München, 17.03.2010 - 3 K 3055/07

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis für die …

    Jedoch ist nicht jede Handlung, die ein Finanzamt im Zusammenhang mit der Verwaltung von Abgaben vornimmt, eine öffentlich-rechtliche, insbesondere hoheitsrechtliche (BFH-Urteil vom 20. Februar 1968, VII 327/64, BStBl II 1968, 384).
  • BFH, 27.03.1979 - VII R 106/75

    Zulässigkeit des Finanzrechtswegs - Beitreibung einer Hypothekenforderung - …

    Die Behörde war daran nicht dadurch gehindert, daß sie im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgabe, die Erfüllung offener Steuerforderungen sicherzustellen, tätig geworden ist; denn auch eine Behörde kann sich auf die Ebene des Privatrechts begeben (Urteil des erkennenden Senats vom 20. Februar 1968 VII 327/64, BFHE 91, 518, 519, BStBl II 1968, 384; Urteile des BGH vom 26. Mai 1955 II ZR 256/54, BGHZ 17, 317, 320, und vom 29. September 1972 V ZR 140/70, Juristenzeitung 1973 S. 420 - JZ 1973, 420 [BGH 20.09.1972 - V ZR 140/70] -).
  • BFH, 19.11.1968 - VII R 6/66

    Auffrechnung mit Steuerforderungen - Abgetretene Forderungen

    Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Aufrechnung sind für die Aufrechnung durch den Steuergläubiger sinngemäß anzuwenden, soweit sie mit dem Steuerrecht vereinbar sind (vgl. BFH-Urteile VII 310/64 S vom 26. Oktober 1965, BFH 83, 607, BStBl III 1965, 719, und VII 327/64 vom 20. Februar 1968, BFH 91, 518, BStBl II 1968, 384, HFR 1968, 344).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht