Rechtsprechung
| BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68, 2 BvL 10/68, 2 BvL 11/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Finanzgericht - Ordnungsmäßige Besetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Finanzgericht - Ordnungsmäßige Besetzung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Finanzgericht - Ordnungsmäßige Besetzung
Verfahrensgang
- FG Hessen, 22.04.1968 - B III 26/68
- FG Hessen, 26.04.1968 - B I 114/67
- FG Hessen, 29.04.1968 - IV 2115/66
- BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68, 2 BvL 10/68, 2 BvL 11/68
Papierfundstellen
- BVerfGE 23, 321
- BFHE 92, 188
- DVBl 1968, 421
- DB 1968, 931
- DÖV 1968, 416
- BStBl II 1968, 467
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann schließlich dann verletzt sein, wenn es in der Person des Richters an der persönlichen oder sachlichen Unabhängigkeit fehlt (BVerfGE 4, 412 [416]; 21, 139 [146 f.]). - BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Am "gesetzlichen Richter" kann es außerdem fehlen, wenn nicht durch Gesetz und Geschäftsverteilungsplan so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchen anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 6, 45 [50 f]; 17, 294 [298 f.]; 20, 336 [344]). - BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters kann schließlich dann verletzt sein, wenn es in der Person des Richters an der persönlichen oder sachlichen Unabhängigkeit fehlt (BVerfGE 4, 412 [416]; 21, 139 [146 f.]).
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56
Friedensrichter Baden-Württemberg
Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann verletzt sein, wenn die Institution, innerhalb der der "Richter" zu entscheiden oder mitzuentscheiden berufen ist, kein Gericht ist (BVerfGE 10, 200 [213]). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Am "gesetzlichen Richter" kann es außerdem fehlen, wenn nicht durch Gesetz und Geschäftsverteilungsplan so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchen anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 6, 45 [50 f]; 17, 294 [298 f.]; 20, 336 [344]). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
Auszug aus BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Am "gesetzlichen Richter" kann es außerdem fehlen, wenn nicht durch Gesetz und Geschäftsverteilungsplan so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchen anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 6, 45 [50 f]; 17, 294 [298 f.]; 20, 336 [344]).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17
Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen …
Rn. 49 Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von …
Andererseits gewährleistet das strafbewehrte Verbot der Veröffentlichung bestimmter amtlicher Schriftstücke die unbedingte Neutralität und Distanz des Gerichts gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand, die zentraler Bestandteil der rechtsstaatlichen Gesamtkonzeption des Grundgesetzes sind (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ; 133, 168 ).
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
Die Institution, innerhalb derer der Richter zu entscheiden hat, muss ein Gericht sein (vgl. BVerfGE 23, 321 ), der einzelne Richter muss wirksam zum Richter ernannt sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ) und entsprechend dem Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. BVerfGE 10, 200 ) die ihm anvertraute rechtsprechende Gewalt in institutioneller Unabhängigkeit wahrnehmen.Der Richter muss persönlich und sachlich unabhängig sein (vgl. BVerfGE 42, 206 ; vgl. auch BVerfGE 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ) und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bieten (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken, muß sich daraus möglichst eindeutig ergeben (vgl. BVerfGE 9, 223 (226); 17, 294 (298); 23, 321 (325)). - BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH …
bb) Darüber hinaus hat Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtssuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet ( BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
"Ungesetzlich" ist auch das Gericht, das nicht den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht, sowie der Richter, dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleistet erscheint (vgl. BVerfGE 10, 200 [213]; 23, 321 [325];… sowie Bettermann, a.a.O., S. 263 f.). - BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Soweit das vorlegende Gericht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 (BVerfGE 84, 239 ) von einem zur Verfassungswidrigkeit der materiellen steuerrechtlichen Regelung führenden, dem Gesetzgeber zuzurechnenden strukturellen Erhebungsmangel ausgehe, seien die entsprechenden Darlegungen unhaltbar und könnten deshalb auch insoweit die Zulässigkeit der Vorlage nicht begründen (unter Hinweis auf BVerfGE 23, 321 [324]; 80, 182 [187]). - BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH
Am gesetzlichen Richter fehlt es, wenn nicht so genau wie möglich im voraus bestimmt ist, an welchem anhängig werdenden Verfahren die einzelnen Richter mitzuwirken berufen sind (BVerfGE 23, 321 [325]). - BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden
Sollte diese Auffassung von der Erwägung beeinflußt sein, daß angesichts der den Flüchtlingen in Art. 26 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK) gewährten Freizügigkeit Aufenthaltsbeschränkungen für Asylbewerber kein legitimes gesetzgeberisches Ziel sein könnten, so beruht sie auf einer im Ansatz unhaltbaren rechtlichen Voraussetzung, so daß schon aus diesem Grunde die Ausführungen des Vorlagebeschlusses nicht als eine der Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügende Begründung angesehen werden können (vgl. BVerfGE 23, 321 [324]). - BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
Besoldungsgesetz
- BSG, 17.12.2018 - B 1 SF 2/15 S
Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters - …
- BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der …
- BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Besetzung des Gerichts - Entsendung eines Richters - Anrufungsgrund - Sachfremde …
- BFH, 14.11.1968 - I R 9/68
Unwirksamkeit der Zustellung einer Entscheidung über einen außergerichtlichen …
- BFH, 02.08.1968 - VI R 219/67
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Unterschlagungen eines …
- BFH, 27.06.1968 - V R 128/66
Umstrittene Umsatzsteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 24.01.1992 - 4 L 13/92
Einzelrichterentscheidung; Kammerinterner Geschäftsverteilungsplan; …
- BFH, 11.12.1968 - I R 138/67
Mündliche Verhandlung - Fortsetzung - Unterbrechung - Bestimmung von …
- VGH Hessen, 16.12.1982 - X OE 520/82
- BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
Freibetrag - Auswärtige Unterbringung - Typische Kosten - Nebenkosten - …
- BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Revision - Verfahrensmängel - Materiell-rechtliche Prüfung - Zeitpunkt der …
- BFH, 28.11.1968 - I R 101/68
Darlegungsumfang bei Verfahrensrüge einer Verletzung der Vorschriften über die …
- OLG Köln, 19.03.1976 - Ss 118/76 Ws 15/76
Möglichkeit der isolierten Anfechtung eines richterlichen Beschlusses ohne …
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Rechtsprechung
| BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Besetzung des Gerichts - Entsendung eines Richters - Anrufungsgrund - Sachfremde Erwägungen - Besoldung der Richter
- Wolters Kluwer
Besetzung der Finanzgerichte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 15.03.1968 - VI R 219/66
- BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Papierfundstellen
- BFHE 92, 188
- NJW 1968, 2398 (Ls.)
- DB 1968, 1251
- BStBl II 1968, 473
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (9)
- BFH, 14.03.1968 - IV R 124/67
Vorschriftmäßige Besetzung - Richter des Senats - Richter eines oberen …
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Der IV. Senat hat dies damit begründet, daß der VI. Senat mit seinem Beschluß VI R 219/66, a.a.O., von der Entscheidung IV R 124/67 vom 14. März 1968 (BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282) in einer Rechtsfrage abgewichen sei und den Großen Senat deshalb nach § 11 Abs. 3 FGO wegen Divergenz hätte anrufen müssen.In Wirklichkeit weiche der VI. Senat in seinem Vorlagebeschluß von der Entscheidung des IV. Senats IV R 124/67, a.a.O., ab.
Allerdings hat der IV. Senat des BFH in dem Urteil IV R 124/67, a.a.O., entschieden, daß ein Senat des Schleswig-Holsteinischen FG deshalb nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei, weil die Richter dieses Senats rangmäßig nicht als Richter eines oberen Landesgerichts im Sinne des § 2 FGO eingestuft gewesen seien.
Der Große Senat teilt nicht die vom BVerfG ohne nähere Begründung in dem Beschluß 2 BvL 9, 10, 11/68, a.a.O., vertretene Ansicht, daß die von den vorlegenden Senaten des Hessischen FG übernommene Auffassung des IV. Senats des BFH in dem Urteil IV R 124/67, a.a.O., "unhaltbar" sei.
- BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60
Richterbesoldung NRW
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
In der Sache selbst beruft sich die Revisionsklägerin vor allem auf den Beschluß des BVerfG 2 BvR 49/60 vom 9. Mai 1961 (Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 12 S. 326 [333] - BVerfGE 12, 326 [333] -), wonach das GG die in Art. 96 Abs. 1 GG genannten fünf Gerichtszweige als gleichwertig, gleichrangig und gleich bedeutsam anerkenne.Dies erscheint auch mit Rücksicht auf die Auslegung des Art. 96 Abs. 1 GG durch das BVerfG, wonach die in diesem Art. genannten fünf Gerichtszweige gleichwertig, gleichrangig und gleichbedeutsam sind (vgl. BVerfG-Beschluß 2 BvR 49/60, a.a.O., durchaus gerechtfertigt.
- BFH, 15.03.1968 - VI R 219/66
Ordnungsgemäße Besetzung - Finanzgerichtsräte - Besoldungsgruppe A 14
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß VI R 219/66 vom 15. März 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 234 - BFH 91, 234 -, BStBl II 1968, 284) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung gemäß § 11 Abs. 4 FGO vorgelegt:.Der IV. Senat hat dies damit begründet, daß der VI. Senat mit seinem Beschluß VI R 219/66, a.a.O., von der Entscheidung IV R 124/67 vom 14. März 1968 (BFH 91, 228, BStBl II 1968, 282) in einer Rechtsfrage abgewichen sei und den Großen Senat deshalb nach § 11 Abs. 3 FGO wegen Divergenz hätte anrufen müssen.
- BFH, 17.07.1967 - GrS 3/66
Großer Senat - Zulässigkeit der Anrufung - Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung …
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Diese Umstände rechtfertigen auf jeden Fall die Annahme, daß die vom VI. Senat vorgelegte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Beschluß des BFH Gr. S. 3/66 vom 17. Juli 1967, BFH 91, 213, BStBl II 1968, 285) und die Vorlage daher zulässig ist. - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Nach der Rechtsprechung des BVerfG verletzt eine unterlassene Anrufung des Großen Senats dann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn die Unterlassung willkürlich war, weil die ihr zugrunde liegende Auslegung nicht mehr verständlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG-Beschluß 2 BvR 259/63 vom 11. Mai 1965, BVerfGE 19, 38 [43]). - BFH, 16.01.1967 - GrS 4/66
Anerkennung der Zusammenfassung städtischer Versorgungsbetriebe und städtischer …
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Entschieden ist lediglich ein Fall, in dem die Vorlage auf beide Anrufungsgründe (§ 11 Abs. 3 und 4 FGO), wenn auch auf § 11 Abs. 3 FGO nur hilfsweise, gestützt war (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH Gr. S. 4/66 vom 16. Januar 1967, BFH 88, 3, BStBl III 1967, 240). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Nach der Anrufung des Großen Senats durch den VI. Senat hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß 2 BvL 9, 10, 11/68 vom 14. Mai 1968 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1968 S. 322 - HFR 1968, 322 -) entschieden, daß die Vorlagebeschlüsse des Hessischen FG B III 26/68 vom 22. April 1968 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1968 S. 238 - EFG 1968, 238 -), B I 114/67 vom 26. April 1968 (EFG 1968, 236) und IV 2115-2120/66 vom 29. April 1968 unzulässig sind. - BFH, 07.08.1967 - VI R 297/66
Zulässigkeit der Revision bei besonderer Zulassung durch das Finanzgericht - …
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Ähnlich hält sich auch der BFH für gebunden, wenn ein FG die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bejaht und aus diesem Grunde die Revision zugelassen hat, es sei denn, daß das FG offensichtlich willkürlich verfahren ist (BFH-Urteil VI R 297/66 vom 7. August 1967, BFH 90, 29, BStBl III 1967, 789). - BVerfG, 07.07.1959 - 2 BvL 5/59
Anforderugen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BFH, 27.05.1968 - GrS 1/68
Darüber hinaus legt das BVerfG in ständiger Rechtsprechung bei Beurteilung der Frage, ob es für die Entscheidung des vorlegenden Gerichts auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt, die Rechtsauffassung dieses Gerichts zugrunde, es sei denn, daß dessen Ansicht offenbar unhaltbar ist (BVerfG-Beschluß 2 BvL 5/59 vom 7. Juli 1959, BVerfGE 10, 1 [3]).
- BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77
Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines …
Der Große Senat hat in der Besetzung des § 11 Abs. 2 Satz 1 FGO (vgl. Beschluß vom 27. Mai 1968 GrS 1/68, BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473) geprüft, ob etwa wegen Abweichung der beabsichtigten Entsendung von einem Urteil des I. Senats dieser Senat zur Entscheidung eines weiteren Richters (§ 11 Abs. 2 Satz 2 FGO) berechtigt sein könnte.Er folgt den Grundsätzen des Beschlusses GrS 1/68, nach denen bei der Entscheidung, ob ein weiterer Richter in den Großen Senat entsendet werden kann, von dem Anrufungsgrund des vorlegenden Senats nur abgewichen werden kann, wenn der gewählte Anrufungsgrund auf sachfremden Erwägungen beruht, nicht mehr verständlich und willkürlich ist.
- BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68
Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) als Ausformung der allgemeinen Grundsätze …
Der Anrufungsbeschluß bedarf hiernach der Auslegung, die unter Berücksichtigung der Begründung zu erfolgen hat (vgl. BFH-Beschluß Gr. S. 1/68 vom 27. Mai 1968, BFH 92, 188, BStBl II 1968, 473). - BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Denn die Beschränkung auf den Anrufungsgrund des § 11 Abs. 4 FGO wäre nur dann nicht zulässig, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhte (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Mai 1968 GrS 1/68, BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473).
- BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79
Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten
Durch Beschluß vom 27. Mai 1968 GrS 1/68 (BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473) hat der Große Senat des BFH entschieden, daß der Große Senat von dem Anrufungsgrund des vorlegenden Senats nur abweichen kann, wenn der gewählte Anrufungsgrund auf sachfremden Erwägungen beruht, nicht mehr verständlich oder willkürlich ist.Dies ist insofern gerechtfertigt, als die Anrufung wegen Abweichung (§ 11 Abs. 3 FGO) und die Anrufung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 11 Abs. 4 FGO) eine unterschiedliche Besetzung der Richterbank des Großen Senats zur Folge haben können (§ 11 Abs. 2 FGO), die Anrufung wegen Abweichung gesetzlichen Vorrang vor der Anrufung wegen grundsätzlicher Bedeutung hat (BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473) und die Zuständigkeit des angerufenen Großen Senats die Prüfung und Entscheidung umfaßt, ob und in welcher Besetzung er der gesetzliche Richter ist (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes - GG -).
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Zwar kann bei der Entscheidung der Frage, ob entgegen einem Vorlagebeschluß, der ausdrücklich nur auf grundsätzliche Bedeutung der Sache gestützt ist, nicht doch eine Divergenz vorliegt, mit der Folge, daß ein weiterer Richter in den Großen Senat entsendet werden kann, von dem Anrufungs grund nur abgewichen werden, wenn der gewählte Anrufungsgrund auf sachfremden Erwägungen beruht, nicht mehr verständlich und willkürlich ist (BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1968 GrS 1/68, BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473; vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620).Die Entscheidung, ob im vorliegenden Fall eine Divergenz auch zum VI. Senat vorliegt und ob der VI. Senat nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FGO einen weiteren Richter in den Großen Senat entsenden darf, hatte der Große Senat in seiner Stammbesetzung (§ 11 Abs. 2 Satz 1 FGO) zu treffen (vgl. BFH-Beschluß GrS 1/68).
- BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77
Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung - …
In dem Beschluß vom 8. Dezember 1975 GrS 1/75 (BFHE 117, 352, BStBl II 1976, 262) hat der Große Senat allerdings unter Berufung auf den früheren Beschluß vom 27. Mai 1968 GrS 1/68 (BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473) ausgeführt, die Zulässigkeit der Entsendung eines weiteren Richters nach § 11 Abs. 2 Satz 2 FGO hänge davon ab, daß die Anrufung nach § 11 Abs. 3 FGO zulässig sei. - BSG, 24.06.1985 - GS 1/84
Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …
Selbst gewichtige materiell-rechtliche Gründe rechtfertigen es nicht, für die Frage der gesetzmäßigen Besetzung des GS von der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 43 SGG auszugehen, wenn die Merkmale einer Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG gegeben sind; denn wenn letztere in Betracht kommt, ist der Weg einer Anrufung nach § 43 SGG versperrt, die zulässige Divergenz-Anrufung geht jener vor (GS in BSGE 30, 167, 170 [BSG 11.12.1969 - GS 4/69]; 44, 151, 153; 49, 175, 177;… SozR 1500 § 161 Nr. 1; BFHE 92, 188, 192). - BSG, 11.12.1969 - GS 2/68
Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung …
Zwar wird man annehmen dürfen, daß die Anrufung nach § 42 grundsätzlich derjenigen nach § 43 SGG vorgeht (so BFH 92, 188, 192 zum Verhältnis der Absätze 3 und 4 des § 11 der Finanzgerichtsordnung), im vorliegenden Falle waren jedoch für den erkennenden Senat die Voraussetzungen für eine Anrufung des Großen Senats nach § 42 SGG nicht gegeben, weil der erkennende Senat sich zur Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung der anderen Rentenversicherungssenate - noch - nicht entschlossen hatte. - BSG, 11.12.1969 - GS 4/69
Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit …
Zwar wird man annehmen dürfen, daß die Anrufung nach § 42 grundsätzlich derjenigen nach § 43 SGG vorgeht (so BFH 92, 188 [192] zum Verhältnis der Absätze 3 und 4 des § 11 der Finanzgerichtsordnung), im vorliegenden Falle waren jedoch für den erkennenden Senat die Voraussetzungen für eine Anrufung des Großen Senats nach § 42 SGG nicht gegeben, weil jener Senat sich zur Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung der anderen Rentenversicherungssenate - noch - nicht entschlossen hatte. - BFH, 08.12.1975 - GrS 1/75
Bemessung von Säumniszuschlägen - Rechtsbehelfsverfahren - Herabsetzung der …
Ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet der Große Senat in der Besetzung des § 11 Abs. 2 Satz 1 FGO (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. Mai 1968 GrS 1/68, BFHE 92, 188, BStBl II 1968, 473). - BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78
Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten
- BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72
Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung …
- BFH, 20.02.1975 - IV R 15/71
Bezugsrechte auf GmbH-Geschäftsanteile sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft …
- BFH, 31.07.1969 - IV R 57/67
Ordnungsgemäße Besetzung - Urteilsfällung - Beisitzer - Warenbestand - …
- BSG, 21.05.1969 - GS 2/67
Gemeinsamer Unterhalt beider Ehegatten
- BFH, 14.11.1968 - I R 9/68
Unwirksamkeit der Zustellung einer Entscheidung über einen außergerichtlichen …
- BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76
Zulassung einer Beschwerde - Beschwerde gegen ergangenen Beschluß - …
- BFH, 02.08.1968 - VI R 219/67
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Unterschlagungen eines …
- BFH, 17.08.1989 - VII R 37/89
Zulässigkeit der Revision bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrnsmangels
- BFH, 24.05.1973 - IV R 23/68
Keine Übertragung der bei der Entnahme eines Wirtschaftsguts aufgedeckten stillen …
- BFH, 10.02.1989 - V R 83/88
Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision
- BFH, 11.12.1968 - I R 138/67
Mündliche Verhandlung - Fortsetzung - Unterbrechung - Bestimmung von …
- BFH, 10.07.1970 - VI R 41/68
Freibetrag - Auswärtige Unterbringung - Typische Kosten - Nebenkosten - …
- BFH, 06.05.1969 - VI R 110/68
Revision - Verfahrensmängel - Materiell-rechtliche Prüfung - Zeitpunkt der …
- BFH, 28.11.1968 - I R 101/68
Darlegungsumfang bei Verfahrensrüge einer Verletzung der Vorschriften über die …
- BFH, 24.05.1973 - IV R 24/68
Ersatzwirtschaftsgut - Übertragung stiller Reserve - Entnahme - Ausscheiden aus …
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