Rechtsprechung
| BFH, 11.10.1968 - III 246/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erhebung von Vermögensteuer unter Berücksichtigung von Gewinnen eines stillen Gesellschafters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 94, 261
- BStBl II 1969, 123
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.12.1967 - III R 49/67
Auszahlung einer Dividendenforderung - Einbehalt von Kapitalertragsteuer - …
Auszug aus BFH, 11.10.1968 - III 246/64
Bei der Bewertung des Gewinnanspruchs des Revisionsbeklagten hat das FG im Rahmen der Möglichkeiten des § 100 FGO zu beachten, daß der erkennende Senat in seinem Urteil III R 49/67 vom 15. Dezember 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 91 S. 427 - BFH 91, 427 -, BStBl II 1968, 340) entschieden hat, die Tatsache, daß bei Auszahlung einer Dividendenforderung Kapitalertragsteuer einzubehalten ist, sei kein besonderer Umstand im Sinne des § 14 Abs. 1 BewG, der eine Bewertung der Forderung unter dem Nennwert rechtfertige.
- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
Letzteres hat der BFH bereits für Zwecke des Bewertungsrechts entschieden (BFH-Urteile vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123; vom 7. Mai 1971 III R 7/69, BFHE 102, 407, BStBl II 1971, 642). - BFH, 23.04.1992 - II R 40/88
Berücksichtigung von im voraus beschlossener Gewinnausschützung bei …
Die Tatsache, daß das Ergebnis des Jahresabschlusses auch durch die bei der Bilanzerstellung zu fassenden Beschlüsse mitbeeinflußt wird, betrifft nicht die Entstehung des Gewinns, sondern allenfalls seine Höhe (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123). - BFH, 12.05.1993 - II R 82/92
Ansatz eines Verlustübernahmeanspruchs gegen das herrschende Unternehmen beim …
Dies gilt insbesondere bezüglich des Urteils vom 11. Oktober 1968 III 246/64 (BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123), wonach der Anspruch des typischen stillen Gesellschafters auf seinen Anteil am Gewinn bei der Einheitsbewertung und der Vermögensteuer nicht erst im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung, sondern schon am Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens zu erfassen ist.
- BFH, 19.02.1991 - VIII R 106/87
Zeitpunkt der Aktivierung des Gewinnanspruchs des typisch stillen Gesellschafters
Es kann offenbleiben, ob auch die Entstehung des Gewinnanspruchs von der Feststellung der Bilanz des Geschäftsinhabers abhängt (so Döllerer, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1984, 383, 388; Hense, Die stille Gesellschaft im handelsrechtlichen Jahresabschluß, 1990, 380 ff.) oder ob der Gewinnanspruch ohne weiteres zum Bilanzstichtag des Geschäftsinhabers entsteht (so Urteile des BFH vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123, zuletzt bestätigt durch Urteil vom 16. Februar 1979 III R 37/77, BFHE 127, 56, BStBl II 1979, 278, betreffend § 67 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes - BewG - i.d.F. vor dem BewG 1965;… Zutt in Großkommentar HGB, § 232 Rdnr. 23). - BFH, 13.07.1993 - VIII R 52/92
Rückstellungen für Gewinntantiemen (§ 5 EStG )
Besteht - wie im Streitfall - ein Rechtsanspruch auf eine Tantieme und ist lediglich die Höhe vom Geschäftsergebnis abhängig, so kann dafür ein Schuldposten abgesetzt werden, sofern das maßgebende Geschäftsjahr abgelaufen ist (BFH-Urteil vom 11. Oktober 1968 III 246/64, BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123;… ferner Urteil vom 5. März 1986 II R 211/84, BFH/NV 1987, 633;… Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, Kommentar 15. Aufl., § 103 Rz. 38-40). - BFH, 26.06.1970 - III R 98/69
Tantiemen - Gratifikationen - Gewinnabhängige Ansprüche - Bilanzaufstellung - …
Dieser Auffassung hat sich der Senat in dem Urteil III 246/64 vom 11. Oktober 1968 (BFH 94, 261, BStBl II 1969, 123) hinsichtlich der Frage, wann der Anspruch des stillen Gesellschafters auf seinen Anteil am Gewinn entstanden ist, ausdrücklich angeschlossen. - FG Hamburg, 11.06.1996 - II 131/94
Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens; Feststellung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.05.1971 - III R 7/69
Typische stille Beteiligung - Gesellschaftsrechtlicher Charakter - …
Er hat mit Urteil III 246/64 vom 11. Oktober 1968 (BFH 94, 261, BStBl II 1969, 123) entschieden, der Anspruch des stillen Gesellschafters auf seinen Gewinnanteil entstehe mit dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens. - BFH, 16.02.1979 - III R 37/77
Schuldabzug - Drohende Verluste - Ergebnisabführungsvertrag - Übernahme des …
Es mag durchaus sein, daß Gewinn oder Verlust nicht erst mit dem Ablauf eines Wirtschaftsjahres entstehen; davon ist der Senat allerdings in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1968 III 246/64 (BFHE 94, 261, BStBl II 1969, 123) ausgegangen, in der es jedoch entscheidend darauf ankam, ob der Gewinnanspruch des stillen Gesellschafters mit Ablauf des Geschäftsjahres schon entstanden ist. - BFH, 25.02.1972 - III R 16/71
Vereinbarung der Parteien - Aufschiebende Bedingung - Ungewisses zukünftiges …
Dieser Gewinn ist spätestens mit dem Ende des Geschäftsjahrs 1966 entstanden (vgl. Entscheidung des BFH III 264/64 vom 11. Oktober 1968, BFH 94, 261, BStBl II 1969, 123). - BFH, 03.08.1973 - III R 123/72
Gewinnanspruch - Typisch stille Beteiligung - Schweizer Kapitalgesellschaft - …
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