Rechtsprechung
| BFH, 06.11.1969 - IV 249/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer Steuererklärung im Sinne des § 168 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) trotz des Aufweisens von Mängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 97, 405
- BStBl II 1970, 168
- BStBl II 1970, 178
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.02.1966 - IV 178/65
Zulässigkeit einer vor dem 1. Januar 1966 eingelegten und als Revision zu …
Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV 249/64
Da die Oberfinanzdirektion (OFD) im Berufungsverfahren beteiligt und befugt war, Rechtsbeschwerde einzulegen, bleibt ihre Beteiligtenstellung gemäß § 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO auch im Verfahren nach der FGO unverändert (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 178/65 vom 10. Februar 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 84 S. 477, BStBl III 1966, 174).
- BFH, 20.02.2019 - X R 28/17
Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen …
Entsprechend der BFH-Rechtsprechung zur fristgerechten Abgabe einer unvollständigen oder unrichtigen Steuererklärung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 6. November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168, unter 2., …und vom 7. April 2005 IV R 39/04, BFH/NV 2005, 1229, unter II.2.) kann eine Rentenbezugsmitteilung dann nicht als übermittelt gelten, wenn sie derart lückenhaft ist, dass dies praktisch auf ihre Nichtübermittlung hinausliefe. - BFH, 02.12.2025 - X R 32/23
Anforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und …
Unabhängig von der Form ihrer Einreichung liegt eine Steuererklärung dann vor, wenn ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren in Gang gesetzt werden kann, wovon nur dann nicht ausgegangen werden kann, wenn die Steuererklärung derartig unzureichend ist, dass sie einer Nichteinreichung gleichsteht (vgl. BFH-Urteil vom 06.11.1969 - IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168, unter 2.;… BFH-Beschluss vom 07.05.1992 - V B 161/89, BFH/NV 1993, 141, unter II.2.b).Selbst eine als vorläufig bezeichnete Steuererklärung ist eine Steuererklärung (BFH-Urteil vom 06.11.1969 - IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168).
- BFH, 07.05.1992 - V B 161/89
Gleichstehen der Einreichung einer inhaltlich unrichtigen Steuererklärung …
Dieser Zweck sei auch bei der Einreichung eines inhaltlich unrichtig, aber vollständig ausgefüllten Steuererklärungsvordruckes erfüllt sowie im Falle der Abgabe einer als vorläufig bezeichneten Steuererklärung (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6.November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168).Der BFH habe zwar in seinem Urteil in BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168 für die dem § 152 AO 1977 vorausgegangene Rechtslage entschieden, im Sinne der die Verspätungszuschläge betreffenden Regelung liege eine Steuererklärung auch dann vor, wenn die eingereichte Erklärung Mängel aufweise, die allerdings nicht so schwerwiegend sein dürften, daß sie die Ingangsetzung des ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens verhinderten.
Der BFH hat jedoch zu der dem § 152 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 vorausgegangenen entsprechenden Regelung in § 168 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung (AO) durch sein Urteil in BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168 entschieden, eine - inhaltlich - zum Teil unrichtige Steuererklärung bleibe, ungeachtet der bestehenden Mängel, Steuererklärung im Sinne der die Festsetzung von Verspätungszuschlägen betreffenden Regelung.
Bisher ist höchstrichterlich noch nicht näher umschrieben, was im Sinne des BFH-Urteils in BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168 unter bloß teilweiser inhaltlicher Unrichtigkeit einerseits bzw. unter einer völlig unzureichenden Steuererklärung andererseits verstanden werden soll.
- BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04
AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung
Da aber die Finanzverwaltung sogar bei Abgabe einer unrichtigen oder mangelhaften Erklärung imstande ist, ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen (Senatsurteil vom 6. November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168;… BFH-Beschluss vom 7. Mai 1992 V B 161/89, BFH/NV 1993, 141), muss --jedenfalls bei summarischer Prüfung-- auch eine solche Erklärung den Beginn der Festsetzungsverjährung auslösen, zumal das FA im vorliegenden Fall unter derselben Steuernummer bereits um Übersendung der Veräußerungsverträge für die strittigen Grundstücke gebeten hatte. - FG Köln, 13.06.2023 - 15 K 1817/21
Berichtigungsbeschluss wegen einer vorzunehmenden Ergänzung einer …
Sowohl bei der Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 150 Abs. 1 Satz 1 AO) als auch bei elektronischer Übermittlung (§ 150 Abs. 1 Satz 2 AO) liegt eine Steuererklärung dann vor, wenn sie hinreichende Angaben enthält, um ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen (vgl. bereits BFH-Urteil vom 6. November 1969, IV 249/64, BStBl II 1970, 168; BFH-Beschluss vom 22. Januar 1997, II B 40/96, BStBl II 1997, 266 zu § 170 Abs. 1 Nr. 1 AO; BFH-Urteil vom 14. Januar 1998, X R 84/95, BStBl II 1999, 203 - zu § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO bzgl. des Unterschriftserfordernisses). - BFH, 06.05.2020 - X R 8/19
Abgrenzung zwischen nicht fristgerecht und lediglich fehlerhaft übermittelten …
Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur fristgerechten Abgabe einer unvollständigen oder unrichtigen Steuererklärung (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 06.11.1969 - IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168, unter 2.;… vom 07.04.2005 - IV R 39/04, BFH/NV 2005, 1229, unter II.2.) kann eine Rentenbezugsmitteilung dann nicht als übermittelt gelten, wenn sie derart lückenhaft ist, dass dies praktisch auf ihre Nichtübermittlung hinausliefe. - FG Schleswig-Holstein, 16.07.2026 - 3 K 104/25
Zur Ausübung des Entschließungsermessens im Rahmen des § 152 Abs. 1 AO n.F. Bei …
Denn eine Voranmeldung kann nicht als eine Steuererklärung angesehen werden, wenn sie nicht dazu geeignet ist, ein ordnungsgemäßes Besteuerungsverfahren in Gang zu setzen (in diesem Sinne schon der BFH in seinem Urteil vom 6. November 1969, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168) So liegt es hier. - BFH, 07.04.2005 - IV R 39/04
Festsetzungsfrist; Abgabe unvollständiger Steuererklärung
Auch wenn die Erklärung der Kläger unrichtig gewesen wäre, war das beklagte FA dennoch imstande, ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren in Gang zu setzen (Senatsurteil vom 6. November 1969 IV 249/64, BFHE 97, 405, BStBl II 1970, 168;… BFH-Beschluss vom 7. Mai 1992 V B 161/89, BFH/NV 1993, 141). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 14 A 1409/08
Festsetzung eines Verspätungszuschlages bei Nichtabgabe oder nicht fristgerechter …
Rn. 31 Vgl. BFH, Urteil vom 6. November 1969 IV 249/64 -, BFHE 97, 405, 406 f. - FG Baden-Württemberg, 11.11.1997 - 1 K 40/93
Festsetzung der Einkommensteuer im Wege der Einzelveranlagung ; Verjährung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.10.1979 - IV R 65/78
Antrag auf Feststellung eines höheren Teilwertes - Ausschlußfrist - Bestimmtheit …
- BFH, 15.03.1974 - VI R 108/71
Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich nur dann ordnungsgemäß, wenn neben den …
- BFH, 21.06.1983 - VIII R 173/80
Lohnsteuer-Jahresausgleichantrag - Abgabefrist der Einkommensteuererklärung - …
- FG Baden-Württemberg, 11.11.1997 - 1 K 41/93
Erkennbarkeit der Streitfragen in ihren Grundzügen; Recht auf Zurückweisung …
- FG Hamburg, 10.11.1995 - V 108/92
Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuerbescheides wegen Festsetzungsverjährung bzw. …
- BFH, 22.03.1977 - VIII R 59/71
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