Rechtsprechung
| BGH, 05.02.1960 - 4 StR 577/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Volltrunkenheit - Zwingen einer Person zum Führen eines Fahrzeugs ohne Führerschein - Bedrohung von Personen - Gemeingefahr im Straßenverkehr
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1959 - 2 StR 240/59
Kinder am Steuer
Auszug aus BGH, 05.02.1960 - 4 StR 577/59
Zum Begriff der Führung eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 24 Abs. 2 StVG hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung 2 StB 240/59 vom 9. Juli 1959 (BGHSt 13, 226) u.a. ausgeführt, die Gefährdung, der diese Bestimmung begegnen will, trete nicht erst dann ein, wenn jemand alle mechanischen Einrichtungen des Fahrzeugs, soweit sie wesentlich sind, bedient.
- BGH, 29.03.1960 - 4 StR 55/60
Lenken eines allein durch seine Schwerkraft auf abschüssiger Bahn rollenden …
Daß hierunter auch die Vornahme nur einzelner für die Fortbewegung des Kraftfahrzeuge wesentlicher Verrichtungen, z.B. die Bedienung des Lenkrades oder der Bremsen, fällt, hat der Bundesgerichtshof sowohl zu § 24 Abs. 2 StGB als auch zu § 315 a Abs. 1 Nr. 2 StGB ausgesprochen (BGHSt 13, 226; BGH 4 StR 577/59 vom 5. Februar 1960, zum Abdruck in der Verkehrsrechtssammlung bestimmt).
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