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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1957 - VI ZR 329/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,6239
BGH, 22.01.1957 - VI ZR 329/55 (https://dejure.org/1957,6239)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1957 - VI ZR 329/55 (https://dejure.org/1957,6239)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1957 - VI ZR 329/55 (https://dejure.org/1957,6239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.05.1957 - VI ZR 272/56

    Rechtsmittel

    Insoweit handelt es sich zwar ebenfalls um eine Frage des Ursachenzusammenhangs; sie stellt sich jedoch nicht im Rahmen des Haftungsgrundes als solchen und ist daher einer freieren Beurteilung nach § 287 ZPO zugänglich, mit dem Ergebnis, daß der Tatrichter einen Schaden auch dann für gegeben erachten kann, wenn der Verletzte keinen vollen Beweis für sein Vorliegen erbracht hat (u.a. RGZ 98, 58 [59]; BGH LM Nr. 3 zu § 287 ZPO m. Anm. von Pagendarm; BGH LM Nr. 3 zu § 823 (J) BGB; BGH VI ZR 219/55 vom 28. September 1956 in VersR 1956, 793; vgl. auch BGH VI ZR 329/55 vom 22. Januar 1957 in VersR 1957, 236; VI ZR 223/55 vom 15. Februar 1957).
  • BGH, 15.02.1957 - VI ZR 223/55

    Rechtsmittel

    Aber auch in diesem Bereich griff § 286 ZPO nur insoweit Platz, als es sich um die Feststellung der Tatsachen handelt, die für die Annahme eines Verschuldens von Bedeutung waren; ob und inwieweit sich das Verschulden auf die Entstehung und die Höhe des Schadens ausgewirkt hat, unterlag dagegen wiederum der tatrichterlichen Entscheidung nach § 287 ZPO (Urteil des erkennenden Senats vom 22. Januar 1957 VI ZR 329/55; Pagendarm in der Anmerkung zu BGH L-M Nr. 3 zu § 287 ZPO;… Sein-Jonas ZPO 17. Aufl. Anm. I 2 c;… Baumbach ZPO 24. Aufl. § 287 Anm. 2 A b).
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