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   BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90   

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https://dejure.org/1991,682
BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90 (https://dejure.org/1991,682)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1991 - 3 StR 365/90 (https://dejure.org/1991,682)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1991 - 3 StR 365/90 (https://dejure.org/1991,682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit - Vorliegen von Misstrauensgründen gegen die Unparteilichkeit - Rüge der Verwerfung des Gesuchs zur Ablehnung beteiligter Richter - Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • opinioiuris.de

    Befangenheit durch Urteilsabsprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 24 Abs. 2, § 338 Nr. 3

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 298
  • NJW 1991, 1692
  • MDR 1991, 552
  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 5
  • NStZ 1991, 346
  • NJ 1991, 280
  • JR 1991, 424
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Auf die Sachrüge der Staatsanwaltschaft ist jedenfalls zur Strafzumessung zu bemerken, daß sich das Landgericht in seinem Bestreben um einen "kurzen Prozeß" den Blick für die Tatschwere verstellt hat (vgl. BGH MDR 1990, 169; ferner Schmidt-Hieber NJW 1990, 1884; DRiZ 1990, 321, 323).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Dabei muß er die gebotene Zurückhaltung wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Beschl. vom 4. Mal 1977 3 StR 93/77; BGH NStZ 1985, 36, 37; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).
  • BGH, 04.05.1977 - 3 StR 93/77

    Pficht des Vorsitzenden zur Hinwirkung auf die volle Wahrnehmung der

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Dabei muß er die gebotene Zurückhaltung wahren, um jeden Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden (BGH, Beschl. vom 4. Mal 1977 3 StR 93/77; BGH NStZ 1985, 36, 37; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 1).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Das ist der Fall, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGHSt 21, 334 [341]).
  • OLG Frankfurt, 13.07.1989 - 3 Ws 490/89
    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Eine Bindung des Gerichts, sei es auch nur der Anschein einer Bindung, vor dem letzten Wort des Angeklagten bewirkt aber die Befangenheit des Gerichts (Jähnke, Absprachen im Strafprozeß, Bericht über das Symposium am 20./21.11.1986 in Triberg S. 151 f.; vgl. ferner Niemöller StV 1990, 34, 37; Rönnau, Die Absprache im Strafprozeß 1990 S. 243 ff., insbesondere S. 248 f.; Baumann NStZ 1987, 157, 160; Schünemann, Gutachten in Verhandlungen des 58. Deutschen Juristentages München 1990 Band I B 117 f.; Rex, DRiZ 1991, 31, 32).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 66/89

    Nichteinhaltung einer Strafmaßzusicherung

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Der Entscheidung in BGHSt 36, 210 [214] kann nichts anderes entnommen werden.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Den Fragen, ob es sich tatsächlich um einen fortgesetzten Betrug (zum Gesamtvorsatz vgl. BGHSt 36, 105, 110 und 320 f sowie BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 8-26) handelt und ob die versuchte Steuerhinterziehung in Tateinheit hiermit steht, braucht mangels Beschwer des Angeklagten nicht nachgegangen zu werden.
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Entgegen der im Zurückweisungsbeschluß des Landgerichts geäußerten Ansicht gibt es kein "rechtsstaatliches Verfahren bei Absprachen zu dem Prozeßergebnis"; vielmehr ist es dem Gericht untersagt, "sich auf einen 'Vergleich' im Gewande des Urteils, auf einen 'Handel mit der Gerechtigkeit' einzulassen" (BVerfG wistra 1987, 134).
  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Wenn sich der Täter die Verfügungsgewalt über eine Sache verschafft, indem er vorgibt, daß ein Treueverhältnis begründet werde, handelt er aber in Wirklichkeit von vorneherein in dem Willen, die Sache für sich zu verwerten, so ist in der späteren Verwertung keine Untreue zu sehen, vielmehr handelt es sich nur um einen Betrug (vgl. BGHSt 14, 38).
  • BGH, 07.07.1989 - 2 StR 227/89

    Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Falle eines Betruges - Veranlassung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.1991 - 3 StR 365/90
    Dabei wird der neue Tatrichter bei dem versuchten (hinsichtlich der Besitzerlangung am Grundstück wohl vollendeten) Betrug im Fall IV 10 der Urteilsgründe die Entscheidung in BGHR StGB § 263 I Vermögensschaden 19 zu beachten haben.
  • BGH, 22.06.1990 - 3 StR 471/89

    Definition des Begriffs "Grober Eigennutz" - Indizielle Wirkung einer

  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Nachdem der Bundesgerichtshof gegenüber Verständigungen (in dessen früherer Terminologie: "Absprachen") außerhalb der Hauptverhandlung anfänglich eine ablehnende Haltung eingenommen hatte (vgl. etwa BGHSt 37, 298 ; BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 662/93 -, NJW 1994, S. 1293 f., und vom 25. Oktober 1995 - 2 StR 529/95 -, wistra 1996, S. 68; BGHSt 42, 46 ), wurden Verständigungen innerhalb der Hauptverhandlung zunächst durch den 4. Strafsenat und sodann durch den Großen Senat für Strafsachen grundsätzlich gebilligt.
  • LG Koblenz, 19.12.2012 - 12 KLs 2090 Js 29752/10

    Besorgnis der Befangenheit durch das Hinlegen von zwei "Schokoladenikoläusen" auf

    Dabei ist entscheidend auf den nach außen deutlich gewordenen Eindruck von der inneren Haltung des Richters abzustellen (BGHSt 37, 298, 302 = NJW 1991, 1692 ), ohne dass dieser Eindruck tatsächlich der inneren Haltung des Richters entsprechen müsste (BGH NStZ-RR 2012, 211 f).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Die vom Gericht in einem Urteil zu verkündende Strafe darf nicht ohne die vom Gesetz gewährten Garantien der Anwesenheit und Mitwirkung aller Verfahrensbeteiligten, der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Hauptverhandlung sowie nicht unter Umgehung des Öffentlichkeitsgrundsatzes gefunden werden ... Welche Strafe angemessen ist, kann das Gericht grundsätzlich erst beurteilen, wenn die Hauptverhandlung ergeben hat, was von dem Vorwurf gegen den Angeklagten in welchem Umfang festgestellt ist, welche Umstände das begangene Unrecht kennzeichnen und welches Maß an Schuld anzunehmen ist" (BGHSt 37, 298, 304).
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