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   BGH, 03.11.1988 - LwZB 1/88   

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https://dejure.org/1988,7480
BGH, 03.11.1988 - LwZB 1/88 (https://dejure.org/1988,7480)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1988 - LwZB 1/88 (https://dejure.org/1988,7480)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1988 - LwZB 1/88 (https://dejure.org/1988,7480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR ZPO § 519b Abs. 2 Wiedereinsetzungsgrund 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.09.1972 - IV ZB 60/72

    Fristenwesen - Fristversäumung - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - LwZB 1/88
    Nicht mehr überprüft werden kann die Entscheidung, mit der dem Beklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt worden ist, denn gegen den entsprechenden Beschluß des Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 1987 wurde keine Beschwerde eingelegt und die Beschwerdefrist ist verstrichen (vgl. BGH Beschl. v. 28. September 1972, IV ZB 60/72, LM ZPO § 238 Nr. 11 und v. 7. Oktober 1981, IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - LwZB 1/88
    Nicht mehr überprüft werden kann die Entscheidung, mit der dem Beklagten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt worden ist, denn gegen den entsprechenden Beschluß des Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 1987 wurde keine Beschwerde eingelegt und die Beschwerdefrist ist verstrichen (vgl. BGH Beschl. v. 28. September 1972, IV ZB 60/72, LM ZPO § 238 Nr. 11 und v. 7. Oktober 1981, IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887).
  • BGH, 16.12.1981 - VIII ZB 67/81

    Berufung - Unzulässigkeit - Verwertung - Stellungnahme - Pflicht zur Anhörung

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - LwZB 1/88
    Soweit der Beklagte geltend macht, der angefochtene Beschluß verletze sein Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BGH Beschl. v. 16. Dezember 1981, VIII ZB 67/81, VersR 1982, 246), ist diese Rüge überholt.
  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 235/09

    Wiedereinsetzungsverfahren nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Hat die betroffene Prozesspartei die isolierte Abweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht angefochten und ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden, bindet sie das Gericht im Rahmen der anschließenden Entscheidung über die Verwerfung des Rechtsmittels (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - FamRZ 1982, 163 f.; BGH Beschlüsse vom 16. April 2002 - VI ZB 23/00 - NJW 2002, 2397, 2398 und vom 3. November 1988 - LwZB 1/88 - BGHR ZPO § 519 b Abs. 2 Wiedereinsetzungsgrund 1).
  • BGH, 16.04.2002 - VI ZB 23/00

    Anfechtung der Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der

    Da das Berufungsgericht im vorliegenden Fall durch gesonderten Beschluß (vom 10. Mai 2000) den Wiedereinsetzungsantrag des Beklagten zurückgewiesen hat, hätte diese Entscheidung gesondert nach § 238 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 519 b Abs. 2 ZPO a.F. angefochten werden müssen, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen und für die Entscheidung über die Verwerfung bindend werden zu lassen (vgl. BGH, aaO; Beschluß vom 3. November 1988 - LwZB 1/88 - BGHR ZPO § 519 b Abs. 2 Wiedereinsetzungsgrund 1).
  • BGH, 23.10.2002 - VIII ZB 37/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Die Rüge der Beklagten ist damit überholt (BGH, Beschluß vom 3. November 1988 - LwZB 1/88, unveröffentlicht).
  • BGH, 26.09.1996 - III ZB 99/96

    Versäumen der Berufungsfrist

    Ob, wie die sofortige Beschwerde geltend macht, ein Wiedereinsetzungsgrund vorgelegen hat, kann nicht mehr überprüft werden; denn das Oberlandesgericht hat den Wiedereinsetzungsantrag des Klägers bereits durch gesonderten, vom Kläger nicht angefochtenen Beschluß vom 28. Mai 1996 zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IV b ZB 825/81 - NJW 1982, 887; und vom 3. November 1988 - Lw ZB 1/88 - BGHR ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1 - Anfechtung 2).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZB 41/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist -

    Diese Entscheidung unterliegt, da sie nicht gesondert angefochten worden ist, nicht der Überprüfung durch den erkennenden Senat (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 118/88, BGHR ZPO § 519 b Abs. 2 Wiedereinsetzung 1, und vom 3. November 1988 - LwZB 1/88, BGHR a.a.O. Wiedereinsetzungsgrund 1).
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