Rechtsprechung
| BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung der Berichtigungsbeschlüsse und Zurückweisung des Antrags auf Rubrumsberichtigung - Maßgeblichkeit der Wahrung der Identität der Partei für die Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung - Vorliegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit des Rubrums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319
Zulässigkeit der Berichtigung einer Parteibezeichnung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHReport 2003, 1168
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.06.2002 - VIII ZR 187/01
Verjährung von Ansprüchen bei Übertragung auf einen neuen Rechtsträger
Auszug aus BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zukommt (…BGH Urt. v. 24.11.1980 - VII ZR 208/79, NJW 1981, 1453;… Urt. v. 4.6.1981 - VII ZR 174/80, WM 1981, 829;… Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946; Urt. v. 12.6.2002 - VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110 m.w.N.). - BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86
Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel
Auszug aus BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zukommt (…BGH Urt. v. 24.11.1980 - VII ZR 208/79, NJW 1981, 1453;… Urt. v. 4.6.1981 - VII ZR 174/80, WM 1981, 829; Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946;… Urt. v. 12.6.2002 - VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110 m.w.N.). - BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95
Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"
Auszug aus BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Das entspricht allgemeiner Meinung (…vgl. statt aller Musielak, ZPO § 319 Rdn. 6 m.w.N.), läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen und ergibt sich schon daraus, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei unrichtiger äußerer Bezeichnung grundsätzlich diejenige Person als Partei des Rechtsstreits angesprochen wird, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll (Sen. Beschl. v. 28.3.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).
- BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79
Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung - …
Auszug aus BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zukommt (BGH Urt. v. 24.11.1980 - VII ZR 208/79, NJW 1981, 1453;… Urt. v. 4.6.1981 - VII ZR 174/80, WM 1981, 829;… Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946;… Urt. v. 12.6.2002 - VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110 m.w.N.). - BGH, 09.12.1992 - XII ZB 114/92
Anfechtung einer Entscheidung des Familiengerichts in einer Nichtfamiliensache
Auszug aus BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGHZ 20, 188, 192; BGH, Beschl. v. 9.12.1992 - XII ZB 114/92, MDR 1993, 382). - BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54
Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung
Auszug aus BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGHZ 20, 188, 192; BGH, Beschl. v. 9.12.1992 - XII ZB 114/92, MDR 1993, 382). - BGH, 04.06.1981 - VII ZR 174/80
Auslegung der Parteibezeichnung - Fehlerhafte Parteibezeichnung - Berichtigung …
Auszug aus BGH, 03.06.2003 - X ZB 47/02
Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zukommt (…BGH Urt. v. 24.11.1980 - VII ZR 208/79, NJW 1981, 1453; Urt. v. 4.6.1981 - VII ZR 174/80, WM 1981, 829;… Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946;… Urt. v. 12.6.2002 - VIII ZR 187/01, NJW 2002, 3110 m.w.N.).
- LAG Köln, 19.09.2016 - 5 Ta 216/16
Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung nach Abschluss einer Instanz
Eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGH 3. Juni 2003 - X ZB 47/02).Rn. 17 Eine offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 319 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGH 3. Juni 2003 - X ZB 47/02).
- BGH, 12.12.2006 - I ZB 83/06
Voraussetzungen der Berichtigung des Passivrubrums
Eine offensichtliche Unrichtigkeit in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und wenn sie ohne weiteres erkennbar ist (BGH, Beschl. v. 3.6.2003 - X ZB 47/02, BGH-Rep 2003, 1168, 1169 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 26.09.2006 - 24 U 185/05
Zum Rückzahlungsanspruch gegen Rechtsanwalt bei unzulässiger Vereinbarung eines …
Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei) zukommt (BGH WM 1981, 829; NJW 1987, 1946; NJW 2002, 3110; BGHReport 2003, 1168 f.).
- OLG Stuttgart, 07.11.2008 - 5 W 69/08
Versäumnisurteil: Berichtigunganspruch oder Einspruchsverfahren bei einem gegen …
Denn es entspricht ständiger und anerkannter Rechtsprechung, dass eine Berichtigung des Passivrubrums über § 319 ZPO voraussetzt, dass die Identität des Beklagten gewahrt bleibt (z.B. BGH v. 03.06.2003, Az. X ZB 47/02, BGHReport 2003, 1168). - OLG Düsseldorf, 25.03.2009 - 24 W 19/09
Begriff der offensichtlichen Unrichtigkeit einer Parteibezeichnung
Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGHZ 20, 188, 192; BGH MDR 1993, 382; BGHReport 2003, 1168; Senat Beschl. v. 27.12.2006, Az. I-24 W 96/06, OLGR Düsseldorf 2007, 491).Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der im Tenor gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (hier: Parteien des Rechtsstreits) zukommt (vgl. BGH NJW 1981, 1453; 1987, 1946; 1988, 1587, 1588; 2002, 3110; BGHReport 2003, 1168 m.w.N.;… Senat aaO).
- BGH, 25.02.2026 - II ZB 16/24
Erstattung der Gebühren und Auslagen eines hinzugezogenen Rechtsanwalts im …
Die Berichtigung kann auch durch das Rechtsmittelgericht vorgenommen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2003 - X ZB 47/02, BGHReport 2003, 1168, 1169;… Beschluss vom 16. Dezember 2021 - III ZR 29/21, juris Rn. 2 mwN). - OLG Stuttgart, 20.04.2009 - 5 W 68/08
Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärungsverfahren …
Voraussetzung ist nur, daß die Identität der Partei feststeht und durch die Berichtigung gewahrt bleibt (BGHReport 2003, 1168). - OLG Düsseldorf, 27.12.2006 - 24 W 96/06
Zulässigkeit der Berichtigung einer offensichtlich unrichtigen Parteibezeichnung …
Eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO liegt vor, wenn sie sich aus dem Zusammenhang des Urteils selbst oder aus den Vorgängen bei seiner Verkündung ergibt und ohne weiteres erkennbar ist (BGHZ 20, 188, 192; BGH MDR 1993, 382; BGHReport 2003, 1168).Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der im Tenor gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts aus der Sicht der Empfänger (hier: Parteien des Rechtsstreits) zukommt (vgl. BGH NJW 1981, 1453; 1987, 1946; 1988, 1587, 1588; 2002, 3110; BGHReport 2003, 1168 m.w.N.;… Senat aaO).
- BGH, 06.05.2020 - V ZR 225/17
Urteilsberichtigung: Benennung des tatsächlichen Erben der Partei an Stelle des …
Rn. 3 1. Die Berichtigung des (Passiv-) Rubrums eines Urteils setzt nach § 319 ZPO unter anderem voraus, dass die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, gewahrt bleibt (BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - X ZB 47/02, BGH-Report 2003, 1168, 1169 …und vom 12. Dezember 2006 - I ZB 83/06, NJW 2007, 518 Rn. 12) und dass die Unrichtigkeit offenkundig ist. - OLG München, 02.05.2012 - 15 U 1624/11
Rechtsanwaltsvertrag: Aufklärungspflicht gegenüber dem Mandanten vor Beendigung …
Voraussetzung ist, dass die Identität der Partei, im Verhältnis zu der das Prozessrechtsverhältnis begründet worden ist, bei der Berichtigung gewahrt bleibt (BGH, Beschluss vom 03.06.2003 - X ZB 47/02, BGHReport 2003, 1168;… Zöller/Vollkommer, § 319 Rn. 14); eine Berichtigung, die in Wahrheit zu einem Parteiwechsel führen würde, ist unzulässig (…Zöller/Vollkommer, § 319 Rn. 14). - OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 5 U 63/08
Umstellung einer Klage gegen die einzelnen Mitglieder der …
- BGH, 14.02.2022 - VIa ZB 6/21
Wiedereinsetzung im Zivilprozess: Versehentlicher Falschversand des …
- LG Köln, 27.06.2017 - 8 O 151/15
Beanspruchung der Auszahlung des Kassenbestands eines Musikzuges als …
- OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 23 U 57/08
Abgrenzung Rubrumsberichtigung zur Parteiänderung - Grundsätze der …
- OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne …
- BFH, 20.04.2009 - II B 160/08
Aufhebung eines gegen nicht existierenden Beteiligten ergangenen Beschlusses
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 13/19
Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine …
- OLG Schleswig, 20.08.2015 - 1 W 32/15
Stellvertreter statt Auftraggeber verklagt: Keine Rubrumsänderung!
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19
Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine …
- KG, 30.01.2007 - 6 U 132/06
Berufshaftpflichtversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den …
- VG Würzburg, 21.03.2024 - W 3 K 22.1594
Unzulässige Klage eines vollzeitgepflegten Jugendlichen auf erhöhten …
- LG Köln, 15.12.2025 - 6 S 39/25
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Rechtsprechung
| BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 2; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 17 Abs. 1 Satz 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwertes - Berechnung der Höhe von Kindesunterhalt
- ra.de
- rechtsportal.de
GKG § 17 Abs. 1, 4
Berechnung des Streitwerts in Unterhaltssachen - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1657
- FamRZ 2003, 1274
- BGHReport 2003, 1168
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- OLG Nürnberg, 20.09.2001 - 7 UF 495/01
Streitwert - Unterhalt im Berufungsverfahren - Klageerweiterung - monatliche …
Auszug aus BGH, 04.06.2003 - XII ZB 24/02
Entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 14 Abs. 1 Satz 1 GKG, demzufolge sich der Streitwert des Rechtsmittelverfahrens nach den Anträgen des Rechtsmittelführers richtet, erscheint es daher sachgerecht, den Streitwert in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 GKG nach den ersten zwölf Monaten zu bemessen, die noch im Streit sind (so auch OLG Nürnberg FamRZ 2002, 684).
- OLG Frankfurt, 14.06.2019 - 8 UF 25/18
Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom …
Maßgeblich ist bei Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Frage laufender Unterhalt der Eingang des Antrags in der ersten Instanz (BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07, juris; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02, FamRZ 2003, 1274). - OLG Koblenz, 09.09.2020 - 9 UF 701/19
Kindesunterhalt: Arbeitsplatzwechsel aufgrund neuer Partnerschaft oder Familie; …
Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.). - OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19
Keine Verwirkung des Unterhalts für volljähriges Kind bei Kontaktverweigerung
Maßgeblich ist bei Unterhaltsansprüchen hinsichtlich der Frage laufender Unterhalt auch für den Beschwerdewert der Eingang des Antrags in der ersten Instanz (BGH, Beschluss vom 17.10.2007 - XII ZB 99/07, juris; BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02, FamRZ 2003, 1274).
- OLG Köln, 16.03.2021 - 14 UF 196/19
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Abzug von Vorsorgeunterhalt bei der …
Vorliegend war der Verfahrenswert jedoch nicht anhand der für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geltend gemachten Beträge der ersten Instanz zu berechnen, sondern aufgrund der in der Beschwerdeinstanz vorgenommenen zweimaligen Antragserweiterung anhand der in der Beschwerdeinstanz von der Antragsgegnerin geltend gemachten Beträge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - XII ZB 24/02 -, FamRZ 2003, 1274;… BeckOK KostR/Neumann, 32. Ed. 1.1.2021, FamGKG § 51 Rn. 88-94). - OLG Koblenz, 16.09.2020 - 9 UF 213/20
Kindesunterhalt: Anforderungen an die Darlegung nachhaltiger Bewerbungsbemühungen …
Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.). - OLG Koblenz, 25.03.2020 - 9 UF 276/19
Auswirkungen eines Obhutswechsels eines Kindes auf ein laufendes …
Insoweit sind im Rechtsmittelverfahren die ersten zwölf in diesem noch streitigen Monatsbeträge nach Antragseinreichung maßgeblich, wobei die Begrenzung durch den Wert des Verfahrens erster Instanz nach § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG zu beachten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. August 2018 - 9 UF 210/18 - BGH, NJW-RR 2003, 1657, 1657 f.). - OLG Oldenburg, 23.09.2008 - 13 UF 44/08
Grundlagen zur Bemessung des Gebührenstreitwerts in einem Rechtsmittelverfahren …
Auch dann, wenn nur die Befristung angegriffen wird, richtet sich der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten zwölf noch im Streit befindlichen Monate (BGH FamRZ 2003, 1274. - OLG Stuttgart, 17.12.2007 - 16 UF 124/07
Berufungstreitwert im Streit um die Befristungsdauer für nachehelichen Unterhalt
Zwar hat der Antragsteller im vorliegenden Verfahren die Verurteilung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt nur insoweit angegriffen, als sie über eine Dauer von drei Jahren hinausgeht, jedoch hat der BGH (FamRZ 2003, 1274), dem OLG Nürnberg (FamRZ 2002, 684) folgend, ausgesprochen, dass sich in einem derartigen Fall der Gebührenstreitwert nach dem Wert der ersten 12 noch im Streit befindlichen Monate bemisst. - OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12
Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren
Denn nach Einreichen der Klage geltend gemachte, den Zeitraum der ersten zwölf Monate danach nicht berührende Antragserweiterungen derselben Partei sind nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. nicht werterhöhend zu berücksichtigen (vgl. OLG München vom 13.08.1999 - 26 WF 1138/99, FuR 2000, 298; OLG Nürnberg vom 18.04.2007 - 10 WF 390/07, JurBüro 2008, 33; OLG Saarbrücken vom 05.08.2005 - 6 WF 41/05, OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg vom 20.09.2001 - UF 459/01, FamRZ 2002, 684 für eine Klageerweiterung in der Berufung, von der Grundsatzentscheidung des BGH vom 04.06.2003 - XII B 24/02, FamRZ 2003, 1274, juris Rn. 7, ohne Erörterung der hier interessierenden Frage als sachgerechte Entscheidung beurteilt; a.A. OLG Celle vom 08.07.2008 - 15 UF 2/08, FamRZ 2009, 74 für eine Klageerweiterung in der Berufung;… Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein/Keske, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 10. Aufl. 2015, Kap. 17 Rn. 42, 65;… a.A. wohl auch Schneider/Herget/Thiel, Streitwertkommentar, 13. Auflage 2011, Rn. 8462;… Heiß/Born, Unterhaltsrecht, Stand Januar 2014, Kap. 22 Rn. 209;… Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess, 5. Aufl. 2009, Kap.5 Rn.168). - OLG Frankfurt, 02.04.2004 - 1 UF 239/03 Wendet sich die Berufung gegen die Verurteilung in einem Zeitraum, der nicht den ersten 12 Monaten nach der Klageerhebung entspricht, dann ist ist der Berufungswert nach dem Jahresbetrag der künftigen noch im Streit befindlichen Monate zu bemessen (BGH FamRZ 2003, 1274 f.), jedoch begrenzt auf den Jahresbetrag des erstinstanzlichen Streitwertes, wenn in dieser Instanz die ersten12 Monatsbeträge geringer waren.
In einer derartigen Fallgestaltung ist der Berufungswert nach dem Jahresbetrag der künftigen noch im Streit befindlichen Monate zu bemessen (BGH FamRZ 2003, 1274 f.), jedoch begrenzt auf den Jahresbetrag des erstinstanzlichen Streitwertes, wenn in dieser Instanz die ersten12 Monatsbeträge geringer waren.
- OLG Karlsruhe, 13.08.2015 - 5 UF 222/14
Verfahrenswert für Beschwerden in Unterhaltssachen
- OLG Celle, 08.07.2008 - 15 UF 2/08
- OLG Karlsruhe, 16.06.2023 - 20 UF 80/23
Verfahrenswert für Beschwerde und Anschlussbeschwerde im Unterhaltsverfahren nach …
- OLG Karlsruhe, 21.07.2023 - 20 UF 80/23
Verfahrenswert; Anschlussbeschwerde; Beschwerderücknahme
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