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   BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60   

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https://dejure.org/1961,329
BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60 (https://dejure.org/1961,329)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1961 - 1 StR 618/60 (https://dejure.org/1961,329)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1961 - 1 StR 618/60 (https://dejure.org/1961,329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Abhalten einer außerordentlichen Sitzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 63
  • NJW 1961, 1413
  • NJW 1961, 1879 (Ls.)
  • MDR 1961, 705
  • JR 1961, 351
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    (Im Anschluß an BGHSt 11, 54).

    Außerordentlich ist eine Sitzung jedoch nicht schon dann, wenn sie - aus besonderen Gründen an einem anderen Tag - an die Stelle der geschäftsplanmäßigen Sitzung tritt, sondern erst dann, wenn das Gericht sie zusätzlich zu dieser abhält (BGHSt 11, 54; 15, 107, 110).

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Richtig ist auch, daß der einleitende Obersatz, der Beschwerdeführer sei der Untreue und des Meineids "hinreichend verdächtig", bei der Ausführlichkeit des Beschlusses und auch schon nach seinem äußeren Aufbau diesen Eindruck kaum abschwächt (vgl. dazu BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960; 1 StR 648/59 vom 23. Februar 1960 und BGH NJW 1961, 740 Nr. 17).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Sie decken jedoch, soweit die Sitzungsniederschrift sie bestätigt, Verfahrensfehler und Verfahrensunebenheiten auf, die der Tatrichter in der neuen Verhandlung vermeiden muß, insbesondere was das Verlesen von Urkunden anlangt, auf denen das Urteil beruht (BGHSt 5, 278; 6, 141; 11, 159; siehe ferner II 4 und 5 der Revisionsbegründung).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Der Senat wird immer wieder mit Revisionsrügen zu Form und Inhalt des Eröffnungsbeschlusses befaßt, obwohl seine grundsätzliche Entscheidung BGHSt 5, 261 schon am 5. Januar 1954 ergangen ist.
  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 648/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Richtig ist auch, daß der einleitende Obersatz, der Beschwerdeführer sei der Untreue und des Meineids "hinreichend verdächtig", bei der Ausführlichkeit des Beschlusses und auch schon nach seinem äußeren Aufbau diesen Eindruck kaum abschwächt (vgl. dazu BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960; 1 StR 648/59 vom 23. Februar 1960 und BGH NJW 1961, 740 Nr. 17).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Sie decken jedoch, soweit die Sitzungsniederschrift sie bestätigt, Verfahrensfehler und Verfahrensunebenheiten auf, die der Tatrichter in der neuen Verhandlung vermeiden muß, insbesondere was das Verlesen von Urkunden anlangt, auf denen das Urteil beruht (BGHSt 5, 278; 6, 141; 11, 159; siehe ferner II 4 und 5 der Revisionsbegründung).
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Sie decken jedoch, soweit die Sitzungsniederschrift sie bestätigt, Verfahrensfehler und Verfahrensunebenheiten auf, die der Tatrichter in der neuen Verhandlung vermeiden muß, insbesondere was das Verlesen von Urkunden anlangt, auf denen das Urteil beruht (BGHSt 5, 278; 6, 141; 11, 159; siehe ferner II 4 und 5 der Revisionsbegründung).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Allerdings bestimmt der Vorsitzende nach seinem pflichtmäßigen Ermessen, ob die Geschäftslage des Gerichts eine außerordentliche Sitzung erfordert und für wann eine solche anzusetzen ist (BGHSt 12, 159, 161).
  • BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60

    Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Außerordentlich ist eine Sitzung jedoch nicht schon dann, wenn sie - aus besonderen Gründen an einem anderen Tag - an die Stelle der geschäftsplanmäßigen Sitzung tritt, sondern erst dann, wenn das Gericht sie zusätzlich zu dieser abhält (BGHSt 11, 54; 15, 107, 110).
  • BGH, 12.02.1960 - 1 StR 682/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Richtig ist auch, daß der einleitende Obersatz, der Beschwerdeführer sei der Untreue und des Meineids "hinreichend verdächtig", bei der Ausführlichkeit des Beschlusses und auch schon nach seinem äußeren Aufbau diesen Eindruck kaum abschwächt (vgl. dazu BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960; 1 StR 648/59 vom 23. Februar 1960 und BGH NJW 1961, 740 Nr. 17).
  • LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19

    Anspruch auf Auskunft zu einem beleidigenden Nutzer eines sozialen Netzwerks

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148, vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor ({Korr|BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148|BGHSt 1, 288 [289]; 11, 67; 16, 63; 36, 145 [148]}, vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).
  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    Der Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines Anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (BGHSt 1, 289, 290; BGHSt 11, 67; BGHSt 16, 63; BGHSt 36, 148; Lencker/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdn. 1 m.w.N.).
  • LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15

    Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger

    Der Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines Anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (BGHSt 1, 289, 290; BGHSt 11, 67; BGHSt 16, 63 BGHSt 36, 148 Lenckner/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdn. 1 m.w.N.).
  • OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15

    Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148).
  • AG Osterode, 29.01.2015 - 2 C 214/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung als

    Eine Beleidigung ist eine vorsätzliche Kundgabe der Missachtung einer Person (vgl. BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04

    Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"

    Dies ist der Fall, wenn dem Betroffenen der ethische oder soziale Wert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch der grundsätzlich uneingeschränkte Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (RGSt 71, 160 ff.; BGHSt 1, 289 ff.; 11, 67 ff.; 16, 63 ff.; OLG Celle NJW 1953, 1764; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.1988, 1 Ss 29/88; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage 2004, § 185 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

    Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt einen Angriff auf die Ehre eines anderen durch die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (vgl. BGHSt 1, 288, 289; 16, 63; BayObLG NJW 1983, 2040; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. 2003, § 185 Rdnr. 4).
  • BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94

    Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich folgendes: Außerordentliche Sitzungen unter Hinzuziehung von Hilfsschöffen nach § 47 GVG sind im Rahmen einer ordentlichen Strafkammer in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann für unbedenklich erachtet worden, wenn sie wegen des zusätzlich erforderlichen Verhandlungsbedarfs neben den ordentlichen Sitzungstagen anberaumt werden, nicht aber an deren Stelle stattfinden (std. Rspr.: BGHSt 11, 54; 16, 63, 65; 37, 324; BGH GA 1980, 68; vgl. auch OLG Stuttgart, NStZ 1984, 231 m. Anm. Katholnigg; Katholnigg, Strafgerichtsverfassungsrecht, 2. Aufl., § 47 Rdnr. 2).

    Denn es kommt für die Beurteilung alleine auf die Geschäftslage der Strafkammer zum Zeitpunkt der Terminierung an (vgl. BGHSt 16, 63, 65; 37, 324, 326 m. w. N.).

  • BGH, 15.02.1991 - 3 StR 422/90

    Anberaumung außerordentlicher Sitzung

    a) "Außerordentlich" im Sinne von § 47 GVG sind Sitzungen nur dann, wenn sie wegen des zusätzlichen Bedarfs an Hauptverhandlungstagen anberaumt werden, weil eine sachgemäße Durchführung der zu terminierenden Hauptverhandlung an den ordentlichen Sitzungstagen nicht möglich ist (Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 45 GVG Rdn. 1; Kissel GVG § 47 Rdn. 2; vgl. auch BGHSt 11, 54, 55; 16, 63, 65; BGH, Beschluß vom 29. November 1978 - 4 StR 570/78; OLG Stuttgart NStZ 1984, 231 mit Anmerkung Katholnigg).

    Die Feststellung, ob ein Bedarf nach zusätzlicher Tagung besteht, obliegt zunächst dem Vorsitzenden der Strafkammer; er bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann eine außerordentliche Sitzung durchzuführen ist (vgl. BGHSt 12, 159, 161; 16, 63, 65; BGH, Urteile vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 393/73, vom 13. November 1973 - 1 StR 480/73; BGH GA 1980, 68, 69; Schäfer aaO § 47 Rdn. 4; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 47 Rdn. 1; Rieß DRiZ 1977, 289, 293).

    Auch wenn die Anberaumung einer außerordentlichen Sitzung nicht deshalb rechtsfehlerhaft wird, weil sich ihre Voraussetzungen, rückblickend betrachtet, als unzutreffend herausstellen (vgl. BGHSt 16, 63, 65; BGH, Urteile vom 5. Januar 1971 - 5 StR 576/70, vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 393/73 und vom 13. November 1973 - 1 StR 480/73), muß bei der Terminierung darauf geachtet werden, daß die Festlegung von außerordentlichen Sitzungen und die Verteilung der Strafsachen auf die Sitzungstage nicht absehbar und nicht ohne Not im Ergebnis dazu führen, daß im fraglichen Sitzungszeitraum die ordentlichen Sitzungstage ungenutzt und damit die gemäß § 45 GVG berufenen Schöffen von der Mitwirkung ausgeschlossen bleiben (vgl. BGH GA 1980, 68, 69).

  • AG Brühl, 24.08.2016 - 50 Ds 229/16

    Claudia Roth

  • OLG Stuttgart, 19.04.1983 - 1 Ss 193/83

    Absolute Revisionsrüge in Bezug auf Verhandlung einer Strafkammer mit

  • BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04

    Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen;

  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 393/73

    Zulässigkeit der Anberaumung einer ausserordentlichen Sitzung - Vorliegen einer

  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

  • BGH, 10.12.1965 - 1 StR 327/65

    Fahrlässige Tötung beim Übungsschießen der Bundeswehr - Verletzung der

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07

    Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des

  • LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16

    Beleidigung, Werturteil

  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
  • BGH, 13.11.1973 - 1 StR 480/73

    Verletzung von Verfahrensrecht in einem Strafverfahren - Anberaumung einer

  • BGH, 29.11.1978 - 4 StR 570/78

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Rechtswidrige Mitwirkung von Schöffen -

  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 471/82

    Besetzungsrüge - Rechtmäßigkeit der Auslosung der Schöffen für eine während des

  • BGH, 05.01.1971 - 5 StR 576/70

    Voraussetzungen für den Entzug des gesetzlichen Richters - Anforderungen an das

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1961 - 5 StR 260/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 466/78

    Unzulässigkeit der Ermittlung von Schöffen durch Auslosung bei Nichtvorliegen

  • BGH, 31.01.1979 - 4 StR 653/78

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts auf Grund der Anberaumung einer

  • BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1978 - 5 StR 640/78

    Auslosung der Schöffen bei einer ausserordentlichen Sitzung - Abgrenzung zwischen

  • BGH, 19.10.1965 - 1 StR 395/65

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Anberaumung einer

  • BGH, 17.07.1962 - 1 StR 266/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.10.1961 - 1 StR 141/61

    Strafbarkeit wegen Untreue - Verfahrensfehler als Revisionsgrund

  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 471/62
  • BGH, 07.11.1961 - 5 StR 469/61

    Rechtsmittel

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