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   BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01   

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BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01 (https://dejure.org/2002,1180)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2002 - 5 StR 516/01 (https://dejure.org/2002,1180)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01 (https://dejure.org/2002,1180)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 14 Abs. 3 UStG; § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 370 Abs. 4 Satz 3 AO; § 227 AO
    Berichtigung von Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgegebenen steuerlichen Grundsätzen (Einfluss auf Schuldspruch und Strafzumessung); Umsatzsteuerkarussell (Strafzumessung auf Grund des Gesamtschadens bei Kenntnis des ...

  • lexetius.com

    StGB § 46 Abs. 2 Satz 2; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Scheinrechnungen - EuGH - Europäischer Gerichtshof - Steuerliche Grundsätze - Schuldspruch - Strafzumessung - Umsatzsteuerkarussell - Gesamtschaden - Steuerhinterziehung - Neutralität der Umsatzsteuer

  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 14 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit bei sog. Umsatzsteuerkarussellen sowie bei Scheinrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    USt-Hinterziehung - Schuldspruch und Strafzumessung bei USt-Karussellen

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 343
  • NJW 2002, 3036
  • NStZ 2002, 549
  • NStZ 2002, 550
  • NStZ 2003, 213 (Ls.)
  • StV 2002, 549
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01

    Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist der Rechnungsadressat nur dann zum Vorsteuerabzug befugt, wenn die in Rechnung gestellte Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich ausgeführt worden ist (BGH NJW 2002, 1963, 1965 sub d).

    Insoweit steht einer möglichen Berichtigung auch nicht das Kompensationsverbot gemäß § 370 Abs. 4 Satz 3 AO entgegen, weil es sich hierbei um die nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat handelt (BGH NJW 2002, 1963, 1965 f.; vgl. Kohlmann aaO Rdn. 166; Gast-de Haan aaO Rdn. 75 jeweils m. w. N.).

    (2) Eine solche auf das einzelne Scheinrechnungsverhältnis beschränkte Betrachtung würde - wie der Senat schon in seiner Entscheidung vom 20. März 2002 (NJW 2002, 1963, 1966) angedeutet hat - dem Gesamtunrechtsgehalt nicht gerecht.

  • BFH, 08.03.2001 - V R 61/97

    Steuerberichtigung bei Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Tritt der Wegfall der Gefährdungslage später ein, erfolgt eine Berichtigung der Steuer nach der Billigkeitsregelung des § 227 AO (BFH UR 2001, 312, 314).

    Sie wird aber auch trotz erfolgten Vorsteuerabzuges beseitigt, sobald umgekehrt die in der Scheinrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gezahlt ist (BFH UR 2001, 312, 314).

    Nach Rückzahlung der Vorsteuer ist dann auch die Rückführung der nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldeten Umsatzsteuer möglich, wodurch wiederum ein ausgeglichener neutraler umsatzsteuerlicher Saldo hergestellt wird (BFH UR 2001, 312, 314).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) aufgrund einer Vorlage des Bundesfinanzhofes (BFHE 187, 84) entschieden, dabei aber gleichzeitig ausgeführt, daß die Umsetzung der Berichtigungsmöglichkeit, die allerdings nicht von einem behördlichen Ermessen abhängig gemacht werden darf, den nationalen Verfahrensordnungen obliegt (EuGH, Urt. vom 19. September 2000 - C-454/98, Slg. 2000, I - 6973 - Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel).

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-454/98 - Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel - nicht, es könne insoweit nur der Tatbestand einer versuchten Steuerhinterziehung erfüllt sein.

  • BGH, 04.02.1997 - 5 StR 680/96

    Strafbarkeit eines für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nicht

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Für die Bestimmung des Schuldumfangs ist dieser Umstand von erheblicher Bedeutung; denn bei einer Verkürzung auf Zeit ist der Verkürzungserfolg allein im Zinsschaden zu sehen (BGH wistra 1997, 186; vgl. auch Kohlmann aaO § 370 Rdn. 156).
  • BGH, 10.08.1988 - 3 StR 246/88

    Umsatzsteuervoranmeldung - Steuerminderung - Steuerhinterziehung - Zustimmung der

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Damit lag eine zu geringe Steuerfestsetzung vor, die zugleich den Eintritt der Vollendung bewirkte (BGHR AO § 370 Abs. 1 Vollendung 2).
  • BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00

    Anstiftung zur Steuerhinterziehung; Berufsverbot; Grobe Verletzung der mit seinen

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Mit der Schaffung eines allein an den Umsatzsteuerausweis geknüpften Steuertatbestandes soll die Erstellung entsprechender Scheinrechnungen verhindert werden, die ein erhebliches Gefährdungspotential aufweisen, weil aus ihnen Vorsteuerabzüge geltend gemacht werden können (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Versuch 2).
  • BayObLG, 21.04.1982 - RReg. 4 St 20/82

    Verlustabzug ohne Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Der Abzug von Vorsteuern und die Bezahlung von Umsatzsteuern nach § 14 Abs. 3 UStG stehen nämlich in keinem so engen wirtschaftlichen Zusammenhang, als daß beide Gesichtspunkte nur einheitlich beurteilt werden könnten (BGH wistra 1984, 183; 1982, 199; Kohlmann AO 7. Aufl. § 370 Rdn. 160.2; Gast-de Haan in Klein AO 7. Aufl. § 370 Rdn. 74).
  • BGH, 26.06.1984 - 5 StR 322/84

    Vorenthalten von Steuervorteilen - Steuerhinterziehung - Gewinn - Vortragsfähige

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Der Abzug von Vorsteuern und die Bezahlung von Umsatzsteuern nach § 14 Abs. 3 UStG stehen nämlich in keinem so engen wirtschaftlichen Zusammenhang, als daß beide Gesichtspunkte nur einheitlich beurteilt werden könnten (BGH wistra 1984, 183; 1982, 199; Kohlmann AO 7. Aufl. § 370 Rdn. 160.2; Gast-de Haan in Klein AO 7. Aufl. § 370 Rdn. 74).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Beide steuerlichen Tatbestände stehen nicht in einem untrennbaren Zusammenhang, auch wenn sie jeweils als Einzelrechnungsposten in die monatlichen Voranmeldungen eingehen (vgl. BGH wistra 1991, 107; kritisch hierzu Joecks in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht 5. Aufl. § 370 Rdn. 71).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Auszug aus BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01
    Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) aufgrund einer Vorlage des Bundesfinanzhofes (BFHE 187, 84) entschieden, dabei aber gleichzeitig ausgeführt, daß die Umsetzung der Berichtigungsmöglichkeit, die allerdings nicht von einem behördlichen Ermessen abhängig gemacht werden darf, den nationalen Verfahrensordnungen obliegt (EuGH, Urt. vom 19. September 2000 - C-454/98, Slg. 2000, I - 6973 - Schmeink & Cofreth und Manfred Strobel).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen

    Es bestehe auch kein innerer Zusammenhang zwischen der auf die eigenen Umsätze entfallenden Umsatzsteuer und den abziehbaren Vorsteuerbeträgen (BGH, Urteile vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 23, UR 1978, 151, 152; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90 Rn. 7, NStZ 1991, 89 und vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01 Rn. 17, BGHSt 47, 343, 348 f.).

    Soweit das Gericht erneut zu dem Ergebnis kommt, dass der Angeklagte die Aufzeichnungspflichten aus § 25a Abs. 6 UStG verletzt hat, hat es ggf. die Höhe der Differenz zu schätzen (§ 261 StPO), da jedenfalls im Rahmen der Strafzumessung die verschuldeten Auswirkungen der Tat zu berücksichtigen sind (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB; vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343, 350 f. und vom 5. Februar 2004 - 5 StR 420/03, NStZ 2004, 579, 580 Rn. 4; Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 Rn. 4, wistra 2008, 153).

  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Denn mit der Vorschrift des § 14c UStG wollte der Gesetzgeber das Steueraufkommen vor den Folgen eines unberechtigten Vorsteuerabzugs schützen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2014 - 1 StR 209/14, wistra 2015, 33 Rn. 13 und Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343 zu § 14 Abs. 3 UStG a.F.).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08

    Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte

    In Fällen fingierter Ketten- oder Karussellgeschäfte, die auf Hinterziehung von Steuern angelegt sind, ist bei der Strafzumessung der aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden als verschuldete Auswirkung der Tat zu Grunde zu legen, soweit den einzelnen Beteiligten die Struktur und die Funktionsweise des Gesamtsystems bekannt sind (im Anschluss an BGHSt 47, 343).

    Maßgeblich ist deshalb der vom Vorsatz umfasste, aus dem Gesamtsystem erwachsene deliktische Schaden, der in dem Überschuss von gezogener Vorsteuer im Vergleich zu gezahlter Umsatzsteuer besteht (BGH NJW 2002, 3036, 3039).

    Die Steuergefährdung, der der Gesetzgeber mit Schaffung des § 14 Abs. 3 UStG aF (§ 14c UStG nF) entgegenwirken wollte (vgl. BGH NJW 2002, 3036, 3037), ist in einen Schaden umgeschlagen.

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Ziel ist es, den durch rechtswidrige Verkürzung der Umsatzsteuer erzielten Betrag zur Verbilligung der im Karussell weiter gelieferten Waren zu verwenden (vgl. BGH, NJW 2002, S. 3036 ; NStZ 2003, S. 268).
  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

    Dies müsste bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden (vgl. BGHSt 47, 343, 350 ff.).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 180/03

    Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Unter der --insbesondere nicht gesetzlich-- definierten Bezeichnung "missing trader" werden zum Teil typischerweise vermögenslose natürliche oder juristische Personen beschrieben, die von vornherein keine wirtschaftliche Tätigkeit entfalten sollen und deshalb keine Umsatzsteuer anmelden, zum Teil auch solche, die nur kurzfristig tätig sind und angemeldete und geschuldete Umsatzsteuer nicht abführen (vgl. z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Juli 2002 5 StR 516/01, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 465; Klawikowski/ Leitermeier/Zühlke, Die Steuerliche Betriebsprüfung, 2002, 121; Wenning, Umsatzsteuerberater 2002, 265, unter III.; Fumi, EFG 2003, 891).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 210/16

    Hinterziehung von Umsatzsteuer (Umsatzsteuerkarussell: Berechnung des

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem hinsichtlich derselben Waren mehrfach Umsatzsteuern hinterzogen wurden, ist deshalb im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen des deutschen Fiskus nicht in der Summe der Hinterziehungen der am Hinterziehungssystem beteiligten Firmen, sondern nur im Umfang des jeweils höheren Hinterziehungsbetrages gefährdet oder geschädigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2009 - 1 StR 342/08 Rn. 43, BGHSt 53, 311, 318; Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 5 StR 212/02, wistra 2003, 140 und Urteil vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01, BGHSt 47, 343).
  • BGH, 11.03.2021 - 1 StR 470/20

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Berücksichtigung nicht

    (4) Ermäßigungsgründe und Steuervorteile, die wegen des Kompensationsverbots nicht berücksichtigungsfähig sind, können aber im Rahmen der Strafzumessung strafmildernd einzustellen sein, weil dem Täter einer Steuerhinterziehung nur die verschuldeten (steuerlichen) Auswirkungen der Tat zur Last zu legen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2020 - 1 StR 198/20 Rn. 22; Urteile vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10 Rn. 120; vom 5. Februar 2004 - 5 StR 420/03 Rn. 20 und vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01 Rn. 21, BGHSt 47, 343, 350 f.; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl., § 370 Rn. 140; jeweils mwN).
  • BGH, 11.12.2002 - 5 StR 212/02

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell: Schuldumfang bei der

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden, daß im Rahmen der Strafzumessung maßgeblich auf den insgesamt durch das Karussell bewirkten deliktischen Steuerschaden abzustellen ist, weil dieser der Tat ihr eigentliches Gepräge gibt (BGH NJW 2002, 3036, 3039).
  • BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07

    Kompensationsverbot beim Vorsteuerabzug (Strafzumessung)

    a) Allerdings weist der Beschwerdeführer zutreffend darauf hin, dass es wegen des Kompensationsverbots des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO zwar keine tatbestandlichen Auswirkungen hat, wenn der Täter einer Steuerhinterziehung tatsächlich entstandene Vorsteuern nicht geltend gemacht hat, dass aber ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug zu einer Minderung der nach § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Strafzumessung zu beachtenden verschuldeten Auswirkungen der Tat führen kann (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 343, 351; BGH NStZ 2004, 579, 580).
  • BGH, 05.02.2004 - 5 StR 420/03

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21

  • BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge

  • BGH, 29.11.2006 - 5 StR 324/06

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Verschleierung von "Kolonnenschiebern");

  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 209/14

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: unberechtigter Vorsteuerabzug

  • BGH, 14.11.2019 - 1 StR 247/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehungssystemen:

  • BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 428/06

    Beihilfe zum vollendeten Betrug (Irrtum: Feststellung und Zweifel des Opfers;

  • OLG Koblenz, 19.08.2015 - 2 OLG 4 Ss 91/15

    Strafzumessung bei Umsatzsteuerhinterziehung: Berücksichtigung einer nicht

  • LG Köln, 29.06.2022 - 116 KLs 2/21

    Felix Sturm

  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 V 64/04

    Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung; CMR-Frachtbrief

  • LG Berlin, 09.09.2004 - 2 Wi Js 147/03 KLs 6/04

    Steuerhinterziehung - Bestechlichkeit und Strafvereitelung im Amt durch

  • OLG Koblenz, 19.02.2003 - 1 Ss 31/03

    Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung, Vorsteuerabzug,

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