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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,239
BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51 (https://dejure.org/1951,239)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1951 - 1 StR 113/51 (https://dejure.org/1951,239)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1951 - 1 StR 113/51 (https://dejure.org/1951,239)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 216
  • NJW 1951, 810
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1951 - 2 StR 20/51

    Rechtsmittel

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  • RG, 16.02.1923 - I 761/22

    Darf der "fürsorgliche" Antrag des Verteidigers auf Beeidigung eines gemäß § 56 …

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  • RG, 29.10.1934 - 2 D 1159/34

    1. Wie ist zu verfahren, wenn gemäß §§ 61 Nr. 3, 64 n. F. StPO. von der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …

    Nach BGHSt 1, 216 entscheidet über die Nichtbeeidigung eines Zeugen nach § 61 StPO zunächst der Vorsitzende und nur auf Verlangen eines Verfahrensbeteiligten das Gericht.
  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …

    Die Zulassung der Nebenklägerin kann daher nur durch den Vorsitzenden erfolgt sein (vgl. BGHSt 1, 216, 217) [BGH 08.05.1951 - 1 StR 113/51].
  • BGH, 29.03.1955 - 2 StR 406/54

    Voraussetzungen der Nachholung der Vereidigung eines Zeugen und Folgen deren …

    Unterlässt es dies, verstösst es gegen §§ 59, 61 Nr. 3 StPO (im Anschluss an BGHSt 1, 216).

    Zu einer solchen ist er nach § 238 Abs. 1 StPO ermächtigt, auch wenn es sich um die Entscheidung handelt, ob eine Zeugin nach § 61 Nr. 3 StPO zu vereidigen ist (BGHSt 1, 216).

    Ergibt die weitere Verhandlung, dass die Sach- und Rechtslage anders zu beurteilen ist und der angenommene Grund für eine Nichtvereidigung nicht vorliegt, hat das Gericht dies zu berücksichtigen (RGSt 56, 94; 57, 261; BGHSt 1, 216 [218]).

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