Rechtsprechung
| BGH, 12.06.1951 - 1 StR 224/51 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BGHSt 1, 245
- NJW 1951, 665
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- RG, 28.05.1934 - 3 D 102/34
Kann bei einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei die Vollstreckung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 24.08.1943 - 1 D 260/43
In die zehnjährige Frist der sog. "Rückfallverjährung" (§§ 245, 264 Abs. 3 StGB.) …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 07.07.1890 - 1781/90
Ist die auf Grund des §. 37 St.G.B.'s erfolgte Aberkennung der bürgerlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 23.09.1886 - 2360/86
Diebstahlsrückfall. Ist hinsichtlich der Rückfallsverjährung der in dem früheren …
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- BGH, 28.11.1958 - 1 StR 477/58
Rechtsmittel
Die Vorschrift des § 265 StPO steht nicht entgegen; denn es bedarf keines Einweises auf die Veränderung des rechtlich?n Gesichtspunktes, wenn von mehreren Strafgesetzen, die der Eröffnungsbeschluß als rechtlich zusammentreffend anführt, eines ausscheidet (RGSt 37, 102; BGH 1 StR 224/51 vom 12. Juni 1951). - BGH, 30.07.1969 - 2 StR 326/69
Anrechnung der in Sicherungsverwahrung verbrachten Zeit auf die Frist für eine …
Daß der Angeklagte anschließend an jene Strafverbüßung noch etwa 6 Jahre, nämlich bis zum 18. September 1963, in Sicherungsverwahrung verblieb, ist für die Fristberechnung des § 245 StGB (im Gegensatz zu § 20 a StGB) ohne Belang (BGHSt 1, 245). - BGH, 24.11.1953 - 1 StR 398/53
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1951 (BGHSt 1, 245) ausgeführt hat, ist eine entsprechende Anwendung des § 20 a Abs. 3 Satz 3 StGB auf den Fall des § 245 StGB nicht zulässig.
- BGH, 27.05.1952 - 1 StR 23/52 Das Reichsgericht hatte zwar in der vom Landgericht angezogenen Entscheidung RGSt 77, 176 den § 245 StGB in diesem Sinne ausgelegt; doch hat der Senat in dem Urteil vom 12. Juni 1951 (BGHSt 1, 245) mit näherer Begründung dargelegt, dass an dieser Auslegung nicht festgehalten werden kann, in die Zehnjahresfrist des § 245 2. Halbsatz vielmehr zugunsten des Angeklagten die Zeit einer Sicherungsverwahrung einzurechnen ist.
- BGH, 17.02.1959 - 1 StR 8/59
Rechtsmittel
Zu dieser Auffassung steht jedenfalls nicht im Widerspruch, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Zeiten des Freiheitsentzuges auch den Ablauf der "Rückfallverjährung" nach § 245 StGB nicht hemmen (BGHSt 1, 245). - BGH, 17.02.1959 - 1 StR 557/58
Rechtsmittel
Dies steht jedoch einer Bestrafung des Angeklagten nicht entgegen, da die Beihilfe zur (Eigen)abtreibung nach § 218 Abs. 3 , § 49 StGB zu beurteilen und demgemäß als Verbrechen anzusehen ist (vgl. u.a. BGHSt 1, 139; 1, 249) [BGH 12.06.1951 - 1 StR 224/51]. - BGH, 12.07.1951 - 4 StR 402/51
Rechtsmittel
Eine Übertragung der abweichenden Regelung der Fristberechnung in den §§ 20 a Abs. 3 Satz 3 und 245 a Abs. 4 Satz 2 StGB, die erst durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher vom 24. November 1933 (RGBl 1, 995) geschaffen worden ist, auf die Rückfallverjährung im Wege sinngemässer Auslegung ist bei Berücksichtigung der Verschiedenheit des gesetzgeberischen Zwecks und der Voraussetzungen dieser Vorschriften aus rechtsstaatlichen Gründen ausgeschlossen (BGH Urteil vom 12. Juni 1951 - 1 StR 224/51 -).
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