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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,33
BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51 (https://dejure.org/1951,33)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1951 - 1 StR 42/51 (https://dejure.org/1951,33)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51 (https://dejure.org/1951,33)
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Sicherungsübereignungen

§ 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum;

§ 246 StGB, Zueignung nur bei Irrtum

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 262
 
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Wird zitiert von ... (136)Zitiert selbst (7)

  • RG, 27.10.1930 - III 685/30

    Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer …

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
    Nicht jede Handlung an einer fremden Sache, zu der nur der Eigentümer befugt wäre, ist schon eine Zueignung im Sinne des § 246. Dazu gehört vielmehr, dass die Handlung den Willen des Täters zum Ausdruck bringt, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem eigenen Vermögen einzuverleiben (RGSt 61, 228, 233; 64, 414; 73, 253).
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des …

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
    Nicht jede Handlung an einer fremden Sache, zu der nur der Eigentümer befugt wäre, ist schon eine Zueignung im Sinne des § 246. Dazu gehört vielmehr, dass die Handlung den Willen des Täters zum Ausdruck bringt, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem eigenen Vermögen einzuverleiben (RGSt 61, 228, 233; 64, 414; 73, 253).
  • RG, 20.12.1926 - III 615/26

    1. Ist die zur Sicherung übereignete Sache für den Veräußerer eine "fremde" im …

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
    In der rechtlich unwirksamen Sicherungsübereignung an Ke., Ko. und B. kann jeweils eine solche Zueignung liegen (RGSt 61, 65); doch kommt es auf die Vorstellung des Angeklagten an.
  • RG, 03.02.1908 - I 1002/07

    Unter welchen Voraussetzungen werden Gläubiger dadurch an ihrem Vermögen …

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
    Hierzu hätte das Landgericht Stellung nehmen müssen, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen im Januar 1949 zahlungsunfähig geworden ist (vgl. RGSt 16, 161; 41, 74; HRR 1940, 1270).
  • RG, 10.07.1939 - 3 D 513/39

    Eine vollendete Unterschlagung kann darin liegen, daß der Täter einem anderen aus …

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
    Nicht jede Handlung an einer fremden Sache, zu der nur der Eigentümer befugt wäre, ist schon eine Zueignung im Sinne des § 246. Dazu gehört vielmehr, dass die Handlung den Willen des Täters zum Ausdruck bringt, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem eigenen Vermögen einzuverleiben (RGSt 61, 228, 233; 64, 414; 73, 253).
  • RG, 09.06.1887 - 1142/87

    Enrhält die durch betrügliche Vorspiegelung herbeigeführte Stundung einer …

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
    Hierzu hätte das Landgericht Stellung nehmen müssen, zumal der Angeklagte nach den Feststellungen im Januar 1949 zahlungsunfähig geworden ist (vgl. RGSt 16, 161; 41, 74; HRR 1940, 1270).
  • RG, 17.08.1939 - V 49/39

    Über die Rechtslage bei Aberntung und Vermostung von Trauben, die auf dem Stock …

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51
    Dies ist schon deshalb keineswegs sicher, weil der Wert der Verarbeitung möglicherweise erheblich geringer gewesen wäre als der des Holzes, und hing im übrigen von dem Inhalt des Vertrages ab (vgl. RGRK zum BGB Anm. 2 zu § 950; RGZ 161, 109, 113).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23

    Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung (Manifestation des …

    b) Soweit es hingegen die Rechtsprechung (vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1939 - 3 D 513/39, RGSt 73, 253, 254; BGH, Urteile vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 311 f.; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, NStZ-RR 2006, 377; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119) bisher für eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB ausreichen lässt, dass sich der Zueignungswille des Täters in einer nach außen erkennbaren Handlung manifestiert (…"weite Manifestationstheorie", für eine Beschränkung auf "eindeutige" Handlungen vgl. etwa Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl., § 246 Rn. 4;… ähnlich Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 246 Rn. 10;… vgl. ferner jeweils mit einem Überblick über den Meinungsstand nach dem 6. StrRG SK-StGB/Hoyer, aaO, Rn. 9 ff.;… NK-StGB/Kindhäuser/Hoven, 6. Aufl., § 246 Rn. 11 ff.; Kudlich, JuS 2001, 767), überzeugt dies aus den zuvor ausgeführten Gründen nicht.
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …

    Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205;… BGH GA 1961, 172).
  • LG Karlsruhe, 21.06.1993 - I Ns 42/93
    Damit hat er den in dem Gras verkörperten Sachwert unter dauerndem Ausschluß des Berechtigten seinem Vermögen einverleibt (vgl. BGHSt 1, 262;… LK-Ruß aaO, Rn 56).
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